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   LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04   

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LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 (https://dejure.org/2005,8408)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 (https://dejure.org/2005,8408)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2005 - 7 (9) Sa 1589/04 (https://dejure.org/2005,8408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gesamtversorgung; Eingriff in die Anpassungsdynamik; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zweckverfehlung; Äquivalenzstörung; Gesamtrentenfortschreibung; Sozialversicherungsrente; Beamtenbesoldung; Gesetzesänderungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 313 BGB; § 1 BetrAVG
    Gesamtversorgung; Eingriff in die Anpassungsdynamik; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Zweckverfehlung; Äquivalenzstörung; Gesamtrentenfortschreibung; Sozialversicherungsrente; Beamtenbesoldung; Gesetzesänderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Eingriffs in die Dynamisierungsformel der laufenden Gesamtversorgungsbetriebsrenten unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Berechnung der Höhe einer Betriebsrente nach der Anpassungsformel; Anwendbarkeit des § 313 BGB im ...

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BetrAVG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 Abs. 1
    Rechtswidriger Eingriff in Dynamisierungsformel der Betriebrente bei Gesamtversorgungszusage - nachträgliche Vertraganpassung bei Risikoübernahme nur in Ausnahmefällen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04
    Zwar ist grundsätzlich anerkannt, dass im Einzelfall auch eine gänzlich unvorhersehbare gravierende Änderung der Gesetzeslage zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage führen kann (BAG NZA 1998, 719ff.; BGH NJW 1983, 1552; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr.41).

    Etwas anderes kann auch aus der Entscheidung des BAG vom 23.9.1997 (NZA 1998, 719ff.) nicht hergeleitet werden.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04
    Die Kläger und Berufungsbeklagten sind der Auffassung, wenn dem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 17.06.2003 - 3 AZR 396/02 - zu Folge selbst eine wirtschaftliche Notlage des Arbeitgebers nicht den Widerruf einer dynamischen Anpassungsregelung gemäß § 313 BGB rechtfertige, könne dies erst recht nicht unter dem Aspekt einer vermeintlich unzumutbaren Mehrbelastung gelten.

    Im Ausgangspunkt stimmt das Berufungsgericht allerdings mit dem Beklagten darin überein, dass das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.06.2003, 3 AZR 396/02, einer Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf den vorliegenden Fall nicht von vornherein entgegensteht.

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04
    Dagegen ist § 313 BGB nicht anwendbar, wenn sich durch die Störung ein Risiko verwirklicht, das eine der Parteien zu tragen hat (BGH NJW 2000, 1714 ff.; BGH NJW 1998, 2875; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr. 15).
  • BGH, 30.01.1956 - II ZR 168/54

    Enteignung einer GmbH

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04
    In einem Fall der vertraglichen Übernahme eines bestimmten Risikos kommt eine nachträgliche Vertragsanpassung unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur ausnahmsweise in Betracht, wenn durch Umstände außerhalb des Einfluss- und Risikobereichs des Schuldners ein so krasses Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, dass ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zumutbar ist (BGH BB 56, 254; Palandt/Heinrichs, § 313 BGB Rdnr. 39).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04
    Geschäftsgrundlage ist dabei die bei Abschluss des Vertrags zu Tage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung der einen Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, wenn der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (z. B. BAG AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse).
  • LAG Köln, 31.03.2006 - 12 (4) Sa 1311/05

    Unberechtigter Eingriff in Dynamisierung des Ruhegehaltes bei

    H vom 15.12.2004 nicht erreicht, so dass es eines Eingehens auf dieses Gutachten nicht bedarf, wie dies die 7. Kammer des LAG Köln im Urteil vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - für richtig gehalten hat.
  • LAG Köln, 20.01.2006 - 12 Sa 915/05

    Anpassung der Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt in

    Hier ist der Wert von 50 % auch nach dem Gutachten Dr. Dr. H vom 15.12.2004 nicht erreicht, so dass es eines Eingehens auf dieses Gutachten nicht bedarf, wie dies die 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - für richtig gehalten hat.
  • LAG Köln, 05.12.2005 - 11 (13) Sa 647/05

    Altersversorgung, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die erkennende Kammer schließt sich den ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - an, die einen gleich gelagerten Sachverhalt betrafen.
  • LAG Köln, 05.12.2005 - 11 Sa 1590/04

    Altersversorgung, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die erkennende Kammer schließt sich den ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - an, die einen gleich gelagerten Sachverhalt betrafen.
  • LAG Köln, 01.08.2006 - 13 Sa 570/06

    TÜV; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall Geschäftsgrundlage

    Wegen der Begründung schließt sich das Berufungsgericht den überzeugenden Ausführungen der 7., 11. und 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 -, 16.09.2005 - 12 (13) Sa 648/05 - und 09.12.2005- 11 Sa 1590/04 - - 11 Sa 647/05 - ; 11 Sa 645/05 - an und macht sich die zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Überlegungen dieser Kammern zu eigen.
  • LAG Köln, 20.12.2005 - 13 (4) Sa 644/05

    TÜV; Betriebsrente; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall der

    Wegen der Begründung schließt sich das Berufungsgericht den überzeugenden Ausführungen der 7., 11. und 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 -, 16.09.2005 - 12 (13) Sa 648/05 - und 09.12.2005- 11 Sa 1590/04 - - 11 Sa 647/05 - ; 11 Sa 645/05 - an und macht sich die zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Überlegungen dieser Kammern zu eigen.
  • LAG Köln, 20.12.2005 - 13 (7) Sa 646/05

    TÜV; betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Teilwiderruf; Wegfall der

    Wegen der Begründung schließt sich das Berufungsgericht den überzeugenden Ausführungen der 7., 11. und 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in ihren Entscheidungen vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 -, 16.09.2005 - 12 (13) Sa 648/05 - und 09.12.2005- 11 Sa 1590/04 - - 11 Sa 647/05 - ; 11 Sa 645/05 - an und macht sich die zutreffenden rechtlichen und tatsächlichen Überlegungen dieser Kammern zu eigen.
  • LAG Köln, 05.12.2005 - 11 (13) Sa 645/05

    Altersversorugng, Gesamtversorgung, Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Die erkennende Kammer schließt sich den ausführlichen und zutreffenden Erwägungen der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 03.08.2005 - 7 (9) Sa 1589/04 - an, die einen gleich gelagerten Sachverhalt betrafen.
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