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   BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90   

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BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90 (https://dejure.org/1990,926)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1990 - 7 A 1.90 (https://dejure.org/1990,926)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1990 - 7 A 1.90 (https://dejure.org/1990,926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wasserstraßengesetz - Nutzung - Öffentliches Interesse - Sportboothafen - Wasserstraßen-Staatsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 87, 169
  • NVwZ 1991, 994 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1991, 344
  • NZV 1991, 167 (Ls.)
  • DVBl 1991, 389
  • DÖV 1992, 40
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87

    Wasserstraßen - Unentgeltliche Nutzung - Anspruch auf Nutzung - Nutzung von

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    § 1 III 1 WaStrG weist den Ländern nicht jede Nutzung des Bundeseigentums an Seewasserstraßen ausschließlich zu (vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 13 = DVBl. 1990, 1172).

    Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - Überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).

    Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzungen und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).

    Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).

    Richtig ist zwar, daß die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführten Nutzungsarten - mit Ausnahme der Bodenentnahme - schon durch ihre Ziele ohne weiteres öffentlichen Interessen zuzuordnen sind, die das Land selbst wahrzunehmen hat oder wahrnehmen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173).

  • BGH, 01.06.1989 - III ZR 286/87

    Umfang des Rechtes des Bundes an der Ostsee

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Ebensowenig kann in einer stillschweigenden Duldung der Drittnutzung oder in der Erteilung von Genehmigungen durch die zuständigen Landesbehörden, die lediglich die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit des Vorhabens regeln, eine Übertragung der Nutzungsbefugnisse auf Dritte im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG gesehen werden (vgl. BGH, LM WaStrG Nr. 10, Bl. 1440; BGHZ 107, 342 ; Petersen, a.a.O. Rdnr. 1239).

    Diese Bestimmung ist nach wie vor geltendes Recht (vgl. BGH, NJW 1977, 32. f; BGHZ 69, 284 ; BGHZ 107, 342 ; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 2. Aufl. 1981, Einleitung, Rdnr. 26).

    Eine solche eindeutige Erklärung ist, wie bereits ausgeführt, wegen der damit verbundenen Rechtsfolgen - Begründung von Verwaltungszuständigkeiten, Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten, ggf. Eigentumsübergang auf das Land (§ 1 Abs. 3 Satz 2 WaStrG) - unerläßlich (vgl. auch BGH, LM WaStrG Nr. 10, Bl. 1440; BGHZ 107, 342 ).

  • BGH, 09.07.1987 - III ZR 274/85

    Bundeseigentum an einer Seewasserstraße

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 1987 (BGHZ 102, 1) das Berufungsurteil im Hinblick auf den Feststellungsantrag bestätigt, hinsichtlich des Zahlungsantrages aber den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit auf einen entsprechenden Hilfsantrag des Klägers an das Bundesverwaltungsgericht als Gericht des ersten Rechtszuges verwiesen.

    In beiden Fällen handelt es sich um Befugnisse öffentlich-rechtlicher Natur, die das Eigenttum des Bundes überlagern, so daß auch Zahlungsansprüche auf Herausgabe rechtsgrundlos erlangter Nutzungsentgelte als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1987, BGHZ 102, 1 ).

    Grundsätzlich kann diese Bestimmung hier Anwendung finden, weil nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1987 a.a.O. zwischen den Beteiligten feststeht, daß das Brodersbyer Noor Bestandteil der Seewasserstraße Schlei ist und im Eigentum der Beklagten steht.

  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 266/87

    Eigentum des Bundes an der Hohwachter Bucht

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Durchgesetzt hat sich der Bund zunächst insoweit, als das Gesetz unter den in seinem Eigentum stehenden Seewasserstraßen im Grundsatz sämtliche Küstengewässer und nicht nur die betonnten und gebaggerten Fahrrinnen versteht (vgl. näher auch BGHZ 108, 110 m.w.N.).

    Gegen dieses Normverständnis bestehen entgegen der Auffassung des Klägers (dazu auch Petersen, Deutsches Küstenrecht, 1989, Rdnrn. 1012 ff.) keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken; der Senat schließt sich auch insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an (vgl. insbesondere BGHZ 108, 110).

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Diese Bestimmung ist nach wie vor geltendes Recht (vgl. BGH, NJW 1977, 32. f; BGHZ 69, 284 ; BGHZ 107, 342 ; Friesecke, Bundeswasserstraßengesetz, 2. Aufl. 1981, Einleitung, Rdnr. 26).
  • BGH, 06.12.1984 - III ZR 147/83

    Erwerb des Eigentums an Teilen einer zur Errichtung eines Hafens in Anspruch

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Ein solches Interesse ist z.B. zu bejahen, wenn der Hafen zur Förderung sportlicher Zwecke oder im Erholungsinteresse der Bevölkerung nicht allein einem eng begrenzten Kreis von Privatinteressenten, etwa Vereinsangehörigen, sondern zumindest auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen soll (vgl. BGH, LM WaStrG Nr. 10 zum Olympiahafen Schilksee; ferner BGHZ 93, 113 ).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Der insoweit in Betracht kommende öffentlich-rechtliche Anspruch auf Erstattung von rechtsgrundlos Erlangtem deckt sich in seinen wesentlichen Voraussetzungen mit dem zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch der §§ 812 ff. BGB (vgl. etwa das Urteil des Senats vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ).
  • BVerwG, 28.05.1980 - 7 A 2.79

    Staatsverträge - Zustimmung des Landtags - Gesetzgebung - Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Denn der Rechtsstreit kreist - dies gilt auch für die Klaganträge Nr. 2 und 3 - im wesentlichen um die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 3 WaStrG und damit um Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Land, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163; Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ).
  • BGH, 30.01.1987 - V ZR 32/86

    Herausgabe einer Feuerversicherungssumme and en

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Dies ist der Fall, wenn der herausverlangte Vermögensvorteil nach der maßgebenden rechtlichen Güterzuordnung ausschließlich dem Bereicherungsgläubiger zugewiesen ist (vgl. BGH, WM 1987, 469 f. m.w.N.; Palandt/Thomas, 49. Aufl. 1990, § 812 Anm. 5 A und 5 B).
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
    Denn der Rechtsstreit kreist - dies gilt auch für die Klaganträge Nr. 2 und 3 - im wesentlichen um die Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 3 WaStrG und damit um Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Land, die sich in ihrem Gegenstand einem Vergleich mit den landläufigen Verwaltungsstreitigkeiten entziehen (zu diesen Voraussetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 A 1.75 - NJW 1977, 163; Urteil vom 28. Mai 1980 - BVerwG 7 A 2.79 - BVerwGE 60, 162 ).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 23/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für

    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (BVerwGE 71, 85, 88; 87, 169, 172; 100, 56, 59; 112, 351, 353 f).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl BSG aaO FEVS 61, 385 unter Hinweis auf BVerwGE 71, 85, 88; 87, 169, 172; 100, 56, 59; 112, 351, 353 f ) .
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 3.90

    Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis

    Zur Übernahme der Nutzung von als private Sportboothäfen genutzten Wasserflächen der Flensburger Förde vom Bund auf das Land und zur Herausgabe der vom Bund bislang gezogenen Nutzungsentgelte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Er hat dazu im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendes ausgeführt:.

    Ob die Nutzung der streitigen Wasserflächen als Sportboothäfen und für Bojenfelder dem öffentlichen Interesse dient, kann dahinstehen (zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG vgl. näher das Urteil des Senats vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 -).

    Wie der Senat im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - dargelegt hat, hat § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG als Regelfall solche Sachverhalte im Auge, in denen das Land erstmals eine bestimmte Nutzung vornehmen will, sei es durch eigene Verwaltungsorgane, sei es durch einen Dritten, auf den die Nutzungsbefugnisse im Einzelfall übertragen werden (§ 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG), wobei die dem Land durch § 1 Abs. 3 Satz 1 WaStrG ermöglichte Unentgeltlichkeit der Nutzung die Festlegung eines Entgelts für die Übertragung der Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten nicht ausschließt.

    Wie gleichfalls im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - dargelegt ist, kann die Nutzung von Einrichtungen, die durch Dritte errichtet und betrieben wurden, nicht nachträglich für die Vergangenheit durch bloße Erklärungen zu einer dem Land obliegenden und von diesem an Dritte übertragenen Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Interesse deklariert werden.

    Es verhält sich hier ebenso wie im Fall des Meeresarmes Schlei, der Gegenstand des zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - ist.

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    2.1 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es sich bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch um ein aus Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 BBesG), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 , vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 , vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 ; s.a. Beschluss vom 16. November 2007 - BVerwG 9 B 36.07 - NVwZ 2008, 212).
  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 2.90

    Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis

    Zur Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis betriebenen Ostseehafens durch das Land und zur Herausgabe der vom Bund bislang gezogenen Nutzungsentgelte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90- zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Er hat dazu im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - (zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendes ausgeführt:.

    Zwar spricht vieles dafür, daß die Nutzung der streitigen Wasserflächen zu Hafenzwecken dem öffentlichen Interesse dient, weil der Hafen Langballigau jedenfalls auch dem allgemeinen Verkehr dient (zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG vgl. näher das Urteil des Senats vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 -).

    Wie der Senat im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - dargelegt hat, hat § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG als Regelfall solche Sachverhalte im Auge, in denen das Land erstmals eine bestimmte Nutzung vornehmen will, sei es durch eigene Verwaltungsorgane, sei es durch einen Dritten, auf den die Nutzungsbefugnisse im Einzelfall übertragen werden (§ 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG), wobei die dem Land durch § 1 Abs. 3 Satz 1 WaStrG ermöglichte Unentgeltlichkeit der Nutzung die Festlegung eines Entgelts für die Übertragung der Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten nicht ausschließt.

    Wie gleichfalls im Urteil vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - dargelegt ist, kann die Nutzung von Einrichtungen, die durch Dritte errichtet und betrieben wurden, nicht nachträglich für die Vergangenheit durch bloße Erklärungen zu einer dem Land obliegenden und von diesem an Dritte übertragenen Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Interesse deklariert werden.

    Es verhält sich hier ebenso wie im Fall des Meeresarmes Schlei, der Gegenstand des zwischen denselben Beteiligten ergangenen Urteils vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - ist.

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es sich bei dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch um ein aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts handelt, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind (vgl. etwa § 12 BBesG), denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen (vgl. Urteile vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 , vom 30. November 1990 - BVerwG 7 A 1.90 - BVerwGE 87, 169 , vom 30. November 1995 - BVerwG 7 C 56.93 - BVerwGE 100, 56 und vom 18. Januar 2001 - BVerwG 3 C 7.00 - BVerwGE 112, 351 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 3 S 2016/14

    Vertragliche Rückbauverpflichtung für Freiflächen-Photovoltaikanlage nach

    Die Voraussetzungen des auf den Ausgleich rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen im öffentlichen Recht gerichteten öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.10.2009 - 9 B 24.09 - juris; Urt. v. 26.3.2003 - 9 C 4.02 - NVwZ 2003, 993; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.7.2003 - 2 S 36/03 - VBlBW 2004, 52) sind jedoch nicht erfüllt, da es an einer für den Erstattungsanspruch erforderlichen rechtsgrundlosen Vermögensverschiebung fehlt (zur entsprechenden Anwendung der §§ 812 ff. BGB vgl. BVerwG, Urt. v. 12.3.1985 - 7 C 48.82 - NJW 1985, 2436; Urt. v. 30.11.1990 - 7 A 1.90 - NVwZ-RR 1991, 344; Urt. v. 18.1.2001 - 7 C 56.93 - NVwZ 1996, 595; Beschl. v. 16.11.2007 - 9 B 36.07 - NVwZ 2008, 212).
  • OVG Saarland, 14.09.2016 - 1 A 121/15

    Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im

    BVerwG, Urteile vom 15.6.2006 - 2 C 10/05 -, Juris, Rdnr. 16, vom 30.11.1990 - 7 A 1/90 -, Juris, Rdnr. 18, vom 12.3.1985 - 7 C 48/82 -, Juris, Rdnr. 12 und vom 21.9.1966 - V C 155.65 -, Juris, Rdnr. 22 ff.
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 101/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl BSG aaO FEVS 61, 385 unter Hinweis auf BVerwGE 71, 85, 88; 87, 169, 172 f; 100, 56, 59; 112, 351, 353 f ) .
  • BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94

    Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der

    Insbesondere werden nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Liegeplätze des Hafens Strande aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses jährlich neu vergeben und stehen daher nicht nur einem begrenzten Kreis von Berechtigten, sondern grundsätzlich jedem interessierten Segelsportler zur Verfügung (vgl. insoweit auch BVerwGE 85, 223, 225 ff; 87, 169, 174, 175, 180 f).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Übertragung der einem Bundesland an den Seewasserstraßen und den angrenzenden Mündungstrichtern der Binnenwasserstraßen zustehenden Nutzungsbefugnisse auf einen Dritten (§ 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG) an keine bestimmte Form gebunden (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1988 = aaO. und BGHZ 107, 342, 349; vgl. auch BVerwGE 87, 169, 175, 179).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 11/08 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch - Nachzahlung einer Rente wegen

  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 14.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Ausgleichs- oder Abwälzungsanspruch;

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 4.14

    Postreform; Deutsche Bundespost; DBP POSTDIENST; Sondervermögen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - 15 A 1035/14

    Übertragung der Aufgabe eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vom

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 5.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09

    Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 6.14

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost müssen die Kosten der

  • VG Saarlouis, 10.09.2014 - 6 K 61/14

    Verwaltungsgebühr als der Restschuldbefreiung unterliegende öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 A 1.98

    Sicherstellung der Bilgenölentsorgung; Altöl; Bilgenöl; Abfallentsorgung;

  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 15.06

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch für geleistete Beihilfeleistungen an

  • VGH Bayern, 10.09.2007 - 22 B 06.2707

    Enteignung einer Grundstücksteilfläche für eine Eisenbahnausbaustrecke;

  • BVerwG, 20.05.2015 - 6 C 7.14

    Nachversicherung der Beschäftigten der früheren Reichspost; Beschäftigungszeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 40/11

    Erstattung von Zahlungen an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 41/11

    Anspruch auf Erstattung von Zahlungen an die Träger der gesetzlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - 13 A 42/11

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs des gesetzlichen

  • BVerwG, 16.12.1999 - 3 A 1.99

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung

  • SG Bremen, 23.02.2010 - S 26 AS 1196/09

    Anspruch auf Auszahlung einer Gehaltsdifferenz i.R.e. öffentlich-rechtlichen

  • VG Augsburg, 10.10.2013 - Au 5 K 10.2056

    Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag

  • VG Köln, 28.09.2018 - 2 K 5270/14
  • VG Frankfurt/Oder, 18.08.2021 - 6 K 637/14
  • OVG Thüringen, 30.04.2015 - 3 KO 513/12

    Erhebung der Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz; Verjährung von

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 AS 4849/10
  • VG Würzburg, 08.06.2017 - W 2 K 16.1264

    Erstattung von Papier- und Materialgeld für Arbeitsmaterialien in Schule

  • VG Köln, 11.10.2017 - 10 K 3405/16
  • VG Köln, 11.10.2017 - 10 K 4411/16
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