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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79 (https://dejure.org/1980,5108)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.1980 - 7 A 100/79 (https://dejure.org/1980,5108)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 1980 - 7 A 100/79 (https://dejure.org/1980,5108)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 146
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Trier, 07.07.2020 - 7 K 4562/19

    Erfolglose Klage gegen Trierer Stadtratswahl 2019

    Sinn und Zweck der Wahlbekanntmachung ist es, die Wahlberechtigten über die wesentlichen Wahlvorschriften, d. h. insbesondere die einzureichenden Wahlvorschläge, die dabei notwendigen Formerfordernisse und nicht zuletzt auch darüber, "wann und wo" die erforderlichen Unterschriften für einen Wahlvorschlag geleistet werden müssen, zu unterrichten (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 A 100/79.OVG -, AS 15, 399; vgl. Danzer/Heck/Höhlein/ Stubenrauch/Zartmann, Kommunalwahlbrevier 2019, § 16 Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 GG festgeschrieben sind oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 12.02.1980; 7 A 100/79, DÖV 1981, 146; juris nur Leitsatz).
  • VG Koblenz, 16.08.2018 - 1 L 792/18

    Kein Anspruch auf Zulassung eines Wahlvorschlags für die Wahl zum Landrat des

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz festgeschrieben sind, oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG RP, Urt. v. 12.02.1980 - 7 A 100/79.OVG -, DÖV 1981, 146).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10

    Wahlprüfungsklage gegen Verbandsgemeinderatswahl

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 GG festgeschrieben sind oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 12.02.1980; 7 A 100/79, DÖV 1981, 146; juris nur Leitsatz).
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 GG festgeschrieben sind oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 12.02.1980; 7 A 100/79, DÖV 1981, 146; juris nur Leitsatz).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1990 - 7 A 11827/90

    Gemeinderatswahl; Wahlvorstand; Anwesende Mitglieder; Stimmenauszählung;

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 A 100/79 -, AS 15, 399/401 m.w.N.) ist ein Verstoß gegen solche Wahlvorschriften, die einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen, stets als erheblich zu qualifizieren.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1986 - 7 A 65/85

    Ordnungsgemäße geheime Abstimmung bei Aufstellung von Kommunalwahlbewerbern durch

    Diese Vorschrift dient einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens mit dem Ziel, den Wählerwillen objektiv zu erfassen, so daß ein Verstoß gegen sie grundsätzlich als erheblich zu qualifizieren ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 12. Februar 1980 - 7 A 100/79 -, AS 15, 399/401).
  • VG Koblenz, 02.09.2019 - 3 K 191/19

    Klage gegen Landratswahl im Kreis Birkenfeld abgewiesen

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz festgeschrieben sind, oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG RP, Urt. v. 12.02.1980 - 7 A 100/79.OVG -, DÖV 1981, 146).
  • VG Koblenz, 22.05.2019 - 1 L 566/19

    Eilantrag gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen bleibt ohne Erfolg

    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz festgeschrieben sind, oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG RP, Urt. v. 12.02.1980 - 7 A 100/79.OVG -, DÖV 1981, 146).
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