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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,4053
OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08.OVG (https://dejure.org/2008,4053)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.2008 - 7 A 10419/08.OVG (https://dejure.org/2008,4053)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2008 - 7 A 10419/08.OVG (https://dejure.org/2008,4053)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruchs der Inhaberin einer Autogastankstelle auf eine verkehrsrechtliche Hinweisbeschilderung auf Autobahnen; Das nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuübende Ermessen als im Interesse der Öffentlichkeit an einer wirksamen Ordnung des Verkehrs ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StVO § 42; ; StVO § 42 Abs. 8; ; StVO § 42 Abs. 8 Nr. 1; ; StVO § 42 Abs. 8 Nr. 2; ; StVO § 45; ; StVO § 45 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsrecht: Verkehrszeichen; Regelung; Hinweiszeichen; Autobahn; Anspruch; Rechtsposition; Eingriff; Gewerbebetrieb; Teilhabeanspruch; Ermessen; Anliegerrecht; Wettbewerb; Wettbewerbsgleichheit; Verwaltungsvorschriften; Auslegung; Ausnahme; Einzelfall; Berufungsfälle; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autobahn: Hinweisschild auf Autogastankstelle muss angebracht werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 695
  • NZV 2009, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.08.1989 - 7 B 62.89

    Gewerbebetrieb - Innerörtliche Wegweiser - Verkehrszeichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08
    Ein Anspruch auf eine bestimmte verkehrsrechtliche Regelung kommt demgegenüber nur in Frage, wenn im Falle der Ablehnung der Regelung ausnahmsweise eine Rechtsposition des Antragstellers verletzt sein kann, etwa das nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Anliegerrecht (vgl. BVerwG NJW 1990, 400).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08
    Für die Rechtsverletzung reicht insoweit aus, dass unter gleichen Voraussetzungen die an sich gebotene Teilhabe ausgeschlossen wird und es sich um eine spürbare Verschlechterung der Konkurrenzsituation handelt, ohne dass insoweit ein schwerer und unerträglicher Eingriff erforderlich wäre (vgl. zu dem Eingriffsniveau BVerwGE 90, 212, 121).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08
    Diese faktischen Wettbewerbswirkungen, die einem zielgerichteten Eingriff gleichzusetzen sind (vgl. dazu BVerwG, NJW 2004, 3134 für den Fall der Vorenthaltung einer Begünstigung mit der Tendenz der Verdrängung von Wettbewerbern; zum faktischen Grundrechtseingriff auch BVerfGE 105, 279), ergeben sich aus der Art der standardisierten Ausweisung von in der Nähe von Autobahnen gelegenen Versorgungseinrichtungen wie Tankstellen.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 7 A 10419/08
    Da für den maßgeblichen Vergleich keine strikte Bindung wie im Falle einer normativen Bindung durch materielles Gesetz besteht, muss von einem Maßstab der Verwaltungspraxis in besonders gelagerten Einzelfällen um der Gewährleistung der Gleichheit willen eine Abweichung ermöglicht werden (vgl. zum Ganzen BVerwGE 100, 335, 341).
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dafür ist es ohne Belang, in welcher Form die Behörde im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens über das entsprechende Begehren entschieden hat (Schmidt-Kötters, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 64. Ed. 01.10.2019, § 42 Rn. 54 f.; a.A. OVG RhPf, Urt. v. 07.08.2008 - 7 A 10419/08, juris Rn. 18).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Sie hat der Ablehnung, die sich auch auf die Vornahme schlicht hoheitlichen Handelns bezog, erkennbar die Gestalt eines Verwaltungsaktes gegeben, indem eine verbindliche Entscheidung über das Nichtbestehen des geltend gemachten Anspruchs getroffen wurde (vgl. OVG RP, Urt. v. 07.08.2008 - 7 A 10419/08 -, juris Rn. 18 und Urt. v. 25.04.2017 - 7 A 10737/16 -, juris Rn. 20 zum Anspruch von Tankstellenbetreibern auf Hinweisbeschilderung an der Autobahn; Pietzcker/Marsch, in: Schoch/Schneider, 41. EL Juli 2021, VwGO § 42 Abs. 1 Rn. 32; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 100; Sodan, in: NK-VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 42 Rn. 45; Happ, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, VwGO § 42 Rn. 28 jeweils m.w.N.; a.A. Schmidt-Kötters, in: BeckOK VwGO, 59.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10737/16

    Hinweisbeschilderung für Tankstellen an Autobahnen

    Zu den Voraussetzungen für einen (ausnahmsweise) bestehenden Anspruch auf gleichmäßige Teilhabe an einer verkehrsrechtlichen Hinweisbeschilderung auf Autobahnen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08.OVG - AS 36, 263).

    Dies habe das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits in seinem Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08.OVG - festgestellt.

    Die nach der Rechtsprechung des Senats als Verpflichtungsklage zulässige Klage (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 18) ist unbegründet.

    Der Einzelne kann jedoch einen - auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde begrenzten - Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten haben, wenn die Verletzung seiner geschützten Individualinteressen in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, juris, Rn. 10 m.w.N. = BVerwGE 74, 234; OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 20).

    Der Senat hat zwar gestützt auf Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG über mögliche Ansprüche aus der Selbstbindung der Verwaltung hinaus (dazu oben unter b.) auch ein Recht auf eine den Gleichheitssatz wahrende Teilhabe am Beschilderungssystem formuliert und in der damals zur Entscheidung stehenden Konstellation, die inhaltlich von der hier zur Entscheidung stehenden Situation indes abweicht, einen Anspruch bejaht (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris, Rn. 22 f.).

    Etwas anderes ergibt sich zunächst nicht aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Recht auf gleichmäßige Teilhabe am Beschilderungssystem (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12

    Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, NJW 2009, 695, juris Rdnr. 20 ff.
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 12 LA 228/14

    Parkhaus; Richtzeichen; Wegweisung

    Es stützt sich insoweit auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urt. v. 7.8.2008 - 7 A 10419/08 -, juris) bezüglich eines ausnahmsweise bestehenden Teilhabeanspruchs auf eine verkehrsrechtliche Hinweisbeschilderung auf Autobahnen, in der bei Anerkennung einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition ebenfalls ausnahmsweise ein anerkennungswürdiges Individualinteresse bei Anwendung des § 45 StVO angenommen worden ist.
  • VG Hamburg, 19.03.2012 - 15 K 1191/11

    Kein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrtkosten bei fehlender Rechtsgrundlage

    Allerdings stünde einem solchen Anspruch nicht bereits entgegen, dass die Beklagte durch die bestehenden Schülerfahrgeldbestimmungen gehindert wäre, im Einzelfall zu prüfen, ob ein atypischer Sachverhalt vorliegt, der u. U. ausnahmsweise eine von den Verwaltungsvorschriften abweichende Entscheidung rechtfertigt (BVerwG, Urteil v. 19.3.1996, 1 C 34/93, BVerwGE 100, 335 ff., Juris Rn. 22; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 7.8.2008, 7 A 10419/08, NJW 2009, 695 ff., Juris Rn. 23).
  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 1 K 487/07

    Polizei, Blutuntersuchung, verdachtsunabhäbngige Blutuntersuchung,

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 1 A 1890/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2008 - 7 A 10419/08 -, NJW 2009, 695 ff.
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