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OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1997 - 7 A 10529/97 |
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Volltextveröffentlichung
- archive.org
Eine Zustellung eines Schriftstückes bei einer Behörde durch Empfangsbekenntnis ist erst mit der Empfangnahme und deren Bestätigung durch den dafür zuständigen Bediensteten der Behörde erfolgt.
Verfahrensgang
- VG Neustadt - 9 K 1649/96
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1997 - 7 A 10529/97
Wird zitiert von ... (7)
- VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren
Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVGRP). - VG Neustadt, 12.06.2003 - 3 L 1381/03 Das Hilfsmittel der medizinisch-psychologischen Begutachtung ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 1997 7 A 10529/97.OVG , in ESOVG-RP).
- VG Neustadt, 10.06.2003 - 3 L 1366/03 Das Hilfsmittel der medizinisch-psychologischen Begutachtung ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVG-RP).
- VG Neustadt, 05.06.2003 - 3 L 1290/03
VG Neustadt v. 05.06.2003: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Betroffenen einen …
Das Hilfsmittel der medizinisch-psychologischen Begutachtung ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, in ESOVG-RP). - VG Neustadt, 25.02.2008 - 3 L 157/08 Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG RP, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP).
- VG Neustadt, 19.02.2008 - 3 L 137/08 Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen ( OVG RP, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP).
- VG Neustadt, 10.11.2005 - 3 L 1854/05 Dieses Hilfsmittel ist deshalb in aller Regel unverzichtbar, da weder die Behörden noch die Gerichte über eigenen Sachverstand verfügen, notwendige medizinisch-psychologische Erkenntnisse selbst zu gewinnen, geschweige denn, das Verhalten eines Menschen selbst einer diesbezüglichen Bewertung zu unterziehen (OVG Rheinland-Pfalz, z.B. Urteil vom 27. Juni 1997 - 7 A 10529/97.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP).