Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4707
VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11 (https://dejure.org/2012,4707)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.03.2012 - 7 A 1074/11 (https://dejure.org/2012,4707)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 (https://dejure.org/2012,4707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2010 - 12 ME 47/10

    Rechtmäßigkeit einer für sofort vollziehbar erklärten Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Auf die Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 -) könne der Beklagte sich nicht berufen, weil der Fall unterschiedlich gelagert sei: Hier sei eine Reaktion auf den Anhörungsbogen durch die Klägerin mangels Zugangs völlig ausgeblieben, aber der das Ordnungswidrigkeitenverfahren führende Landkreis ... habe eine dritte Person (Frau ...) als Betroffene in den Blick genommen.

    Ihr einfaches Bestreiten genüge daher nicht, um den Beklagten zum Nachweis des Zugangs und des Zeitpunkts des Zugangs zu verpflichten; insoweit hat sich der Einzelrichter auf den Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichtes vom 6. April 2010 - 12 ME 47/10 - bezogen.

  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Ebenfalls nicht aufgezeigt hat die Klägerin, dass sich in einer Konstellation, bei der sich die Beklagte ggf. erneut veranlasst sehen könnte, ihr gegenüber die Führung eines Fahrtenbuches anzuordnen, im Wesentlichen die gleichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen stellen würden...Nur unter dieser Voraussetzung aber ließe sich ein aus dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr hergeleitetes Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bejahen (BVerwG vom 16.10.1989 NVwZ 1990, 360),...'.
  • VGH Bayern, 21.01.2008 - 11 ZB 07.371

    Erledigung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts während des Verfahrens auf

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Substantiierte diesbezügliche Darlegungen sind aber schon deshalb unverzichtbar, weil eine solche Gegebenheit nicht ohne Weiteres unterstellt werden kann, wie auch der BayVGH mit Beschluss vom 21. Januar 2010 - 11 ZB 07.371 - (über juris) zutreffend wörtlich ausführt:.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Solange nachteilige Folgen, z.B. Sanktionsmaßnahmen, durch andere Normen an das Bestehen dieses Verwaltungsaktes geknüpft seien, müsse die Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen diesen Verwaltungsakt gegeben und seine verwaltungsgerichtliche Aufhebung möglich sein, BVerwG vom 25. September 2008 - 7 C 5/08 - NVwZ 2009, S. 122.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Grundsätzlich ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für den Hauptantrag entfallen und die Anfechtungsklage mithin insgesamt unzulässig geworden (a.A. allerdings das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 17. September 2003 - M 23 K 03.2672 - , das angesichts der Bußgeldbewehrung für den Lauf der Aufbewahrungspflicht noch hinreichende Beschwer annimmt und auch die Anordnung zum Führen des Fahrtenbuchs selber aufhebt; eine Entscheidung der Rechtsfrage durch das Nds. Oberverwaltungsgericht ist hier nicht bekannt; so wie hier offenbar: BayVGH, Urteil vom 1. Oktober 1984, - 11 B 84 A.262 - BayVBl. 1985, 23).
  • VG München, 17.09.2003 - M 23 K 03.2672
    Auszug aus VG Oldenburg, 23.03.2012 - 7 A 1074/11
    Grundsätzlich ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis für den Hauptantrag entfallen und die Anfechtungsklage mithin insgesamt unzulässig geworden (a.A. allerdings das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 17. September 2003 - M 23 K 03.2672 - , das angesichts der Bußgeldbewehrung für den Lauf der Aufbewahrungspflicht noch hinreichende Beschwer annimmt und auch die Anordnung zum Führen des Fahrtenbuchs selber aufhebt; eine Entscheidung der Rechtsfrage durch das Nds. Oberverwaltungsgericht ist hier nicht bekannt; so wie hier offenbar: BayVGH, Urteil vom 1. Oktober 1984, - 11 B 84 A.262 - BayVBl. 1985, 23).
  • VG Göttingen, 10.04.2019 - 1 B 488/18

    Evidenzkontrolle; Fahrtenbuchauflage; Messfoto, Qualität des;

    Der angefochtene Bescheid der Antragsgegnerin hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch Beschluss der Kammer - Einzelrichter - vom 27. September 2018 - 1 B 289/17 -, zit. nach juris Rn. 4, unter Verweis auf VG München, Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2020 - 12 ME 48/20

    Erledigung, Verwaltungsakt; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenschreiber

    Die hier (vorrangig) streitige Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, erledigt sich danach grundsätzlich durch Zeitablauf mit Ablauf des letzten Tages, für den es zu führen ist (vgl. nur OVG NRW, Beschl. v. 11.8.2015 - 8 A 1892/14 -, juris, Rn. 5 ff.; Bayr. VGH, Beschl. v. 3.9.2015 - 11 ZB 15.1104 -, juris, Rn. 5, 12; OVG Saarland, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, ZfS 2016, 539 f.; Senatsbeschl. v. 4.11.2014 - 12 LA 7/14 -, Bl. 4 des Abdrucks, v. 13.2.2012 - 12 LA 52/11 -, und v. 26.4.2010 - 12 ME 1/10 -, Bl. 4 des Abdrucks; VG Oldenburg, Urt. v. 23.3.2012 - 7 A 1074/11 -, juris, Rn. 60 ff.; VG Osnabrück, Urt. v. 27.6.2003 - 2 A 117/02 -, juris, Rn. 14; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 31a StVZO, § 31, Rn. 83, m. w. N.; unklar: Siegmund in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 20.8.2019, § 31a StVZO, Rn. 122).
  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

    Der angefochtene Bescheid des Antragsgegners hat sich insoweit (noch) nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. VG München. Urteil vom 7. April 2014 - M 23 K 13.4294 -, zit. nach juris Rn. 19; a.A. VG Oldenburg, Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, zit. nach juris Rn. 60), sondern bildet weiterhin die Grundlage für eine mögliche Verwaltungsvollstreckung hinsichtlich der im Bescheid erwähnten, aus § 31a Abs. 3 StVZO folgenden Vorlage- und Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 6 Monaten nach Ablauf des Zeitraums, für den das Fahrtenbuch zu führen war.
  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 11 ZB 13.1748

    Fahrtenbuchauflage; Rotlichtverstoß; teilweise Erledigung durch Zeitablauf

    Offen bleiben kann, wie es sich verhält, wenn die gesetzliche Regelung nur als Hinweis in den Bescheidsgründen aufgeführt ist (vgl. VG Oldenburg, U. v. 23.3.2012 - 7 A 1074/11 - juris; VG Osnabrück, U.v. 27.6.2003 - 2 A 117/02 - juris), oder, ob die Fahrtenbuchauflage allein auf Grund der gesetzlichen Regelung zur jederzeitigen Vorlage- und zur Aufbewahrungspflicht belastend nachwirkt (vgl. auch § 69 a Nr. 4 a StVZO, wonach die Verletzung der Aufbewahrungspflicht nach § 31 Abs. 3 StVZO ordnungswidrig i.S.v. § 24 StVG ist).
  • VG Minden, 22.11.2022 - 2 K 2908/19
    vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 8. August 2012 - 6 A 70/11 -, juris, Rn. 12; VG Oldenburg Urteil vom 23. März 2012 - 7 A 1074/11 -, juris, Rn. 60; VG des Saarlandes, Urteil vom 9. Dezember 2020 - 5 K 736/20 -, juris, Rn. 31.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht