Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,466
OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12.OVG (https://dejure.org/2013,466)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2013 - 7 A 10816/12.OVG (https://dejure.org/2013,466)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 7 A 10816/12.OVG (https://dejure.org/2013,466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvr-online.com

    § 14 Abs. 2 Satz BPolG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 BPolG, § 34 Abs. 1 Satz 2 BPolG
    "Präventivpolizeiliche Identitätsfeststellung vor Bahnhöfen"

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1 Nr 1 BGSG, § 3 Abs 1 Nr 1 BGSG, § 34 Abs 1 S 1 Nr 2 BGSG, § 4 Abs 1 EBO
    Räumliche Begrenzung der Zuständigkeit der Bundespolizei als Bahnpolizei in Bezug auf Bahnanlage; Bahnhofsvorplatz als Bahnanlage; präventive Identitätsfeststellung als Gefahrerforschungseingriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Identitätsfeststellung mit anschließendem Datenabgleich durch Beamte der Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn ein Rentner bei Jugendlichen steht...

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei zu Unrecht?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Identitätsfeststellung - Polizei durfte Rentner auf Bahnhofsvorplatz überprüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Identitätskontrollen an öffentlichen Plätzen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundespolizei darf auch vor dem Bahnhof kontrollieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verdacht auf Drogenhandel: Identitätsfeststellung durch Bundespolizei auf Bahnhofsvorplatz zulässig - Bundespolizei ist für Abwehr von Gefahren auf dem Gebiet der Bahnanlagen zuständig und verantwortlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12
    Gemeinsames Kriterium für die (objektive) Zugehörigkeit zur Bahnanlage ist damit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die sogenannte Eisenbahnbetriebsbezogenheit, das heißt die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996 - 11 A 2/96 -, juris, Rn. 21).

    Da für die Zugehörigkeit zur Bahnanlage die sogenannte Eisenbahnbetriebsbezogenheit maßgeblich ist, das heißt die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.), kann nur der Bereich eines Bahnhofsvorplatzes zu den Bahnanlagen gehören, der in unmittelbarer Nähe des Eingangs zur Bahnhofshalle liegt (ähnlich Möllers, Wörterbuch der Polizei, 2. Auflage 2010, S. 219).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in den Fällen, in denen sich - wie hier - der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, entsprechende Anwendung (vgl. BVerwGE 131, 216 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 16.01.1987 - 3 Ss 30/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12
    Nach der Auffassung mehrerer Oberlandesgerichte, der sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich angeschlossen hat, sind Bahnhofsvorplätze keine Bahnanlagen, weil sie zwar regelmäßig bahnbetriebsbezogen und damit dem Bahnbetrieb dienlich seien, aber anders als etwa die Bahnhöfe selbst für die Erbringung der schienengebundenen Transportleistung nicht erforderlich (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Januar 1987 - 3 Ss 30/86 OWi -, juris, m.w.N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG Magdeburg, 20.12.2006 - 8 A 13/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 7 A 10816/12
    Hierzu zählt allerdings - jedenfalls bei größeren Plätzen - nicht der gesamte Bereich des Bahnhofsvorplatzes (so aber wohl Lampe, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: April 2012, § 4 EBO Rn. 1 und § 62 EBO Rn. 1; Heesen/Hönle/Peilert/Martens, Bundespolizeigesetz, VwVG, UZwG, 5. Auflage 2012, § 3 BPolG Rn. 23; Martens, Die Polizei, 2010, 48; VG Magdeburg, Urteil vom 20. Dezember 2006 - 8 A 13/06 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 294/16

    An die Hautfarbe anknüpfende Identitätsfeststellung durch die Bundespolizei am

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 7 A 10816/12 -, juris, Rn. 30; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2012 - OVG 1 N 28.11.
  • VG Stuttgart, 22.10.2015 - 1 K 5060/13

    Verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung im Grenzgebiet zu einem anderen

    Insoweit ist die Klage indes als Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft, da ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis auch die hier in Streit stehende Befugnis eines Hoheitsträgers zum Erlass eines den Bürger belastenden Realakts umfasst (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.01.2013 - 7 A 10816/12 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 43 Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 19.01.2022 - 4 Bf 10/21

    Identitätsfeststellung eines Anwohners an einem "gefährlichen Ort" auf St. Pauli

    Die Tatsachen müssen dafür zum einen den Schluss auf ein wenigstens seiner Art nach konkretisiertes und zeitlich absehbares Geschehen zulassen, zum anderen darauf, dass bestimmte Personen beteiligt sein werden, über deren Identität zumindest so viel bekannt ist, dass die Überwachungsmaßnahme gezielt gegen sie eingesetzt und weitgehend auf sie beschränkt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 27.5.2020, 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13, BVerfGE 155, 119, juris Rn. 147, 148; vgl. konkret zum Ausreichen eines Gefahrenverdachts für eine Identitätsfeststellung zur Abwehr einer Gefahr auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 Nr. 1 BPolG: OVG Münster, Urt. v. 7.8.2018, 5 A 294/16, NVwZ 2018, 1497, juris Rn. 35; OVG Koblenz, Urt. v. 24.1.2013, 7 A 10816/12, juris Rn. 30; entsprechend zu § 21 Abs. 1 ASOG Berlin: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.6.2021, OVG 1 N 28.11, juris Rn. 5; vgl. auch Graulich, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 7. Aufl. 2021, E Rn. 321).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2021 - 1 L 9/12

    G8-Gipfel 2007: Tornado-Flug verstieß gegen Versammlungsfreiheit

    Es müssen mithin hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für den Gefahrenverdacht vorliegen (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 24. Januar 2013 - 7 A 10816/12 -, juris Rn. 30).
  • VG Dresden, 09.08.2017 - 6 K 196/15

    Personalienfeststellung

    Insoweit ist die Klage indes als Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO statthaft, da ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis auch die hier in Streit stehende Befugnis eines Hoheitsträgers zum Erlass eines den Bürger belastenden Realakts umfasst (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24. Januar 2013 - 7 A 10816/12 - juris Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht