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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02   

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https://dejure.org/2003,27698
OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02 (https://dejure.org/2003,27698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2003 - 7 A 10859/02 (https://dejure.org/2003,27698)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2003 - 7 A 10859/02 (https://dejure.org/2003,27698)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 17.01

    Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 17.01 -) ergebe sich ein Förderungsanspruch nach § 74 Abs. 1 SGB VIII. Für die Förderung zuständig sei danach der Träger der Jugendhilfe, dem das Angebot durch die Nutzbarkeit von Kindergartenplätzen zugute komme.
  • BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01

    Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
    Nach der von den Beteiligten im Berufungsverfahren eingehend erörterten jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. April 2002 - 5 C 18.01 -, DVBl 2002, 1415) kann nach § 74 Abs. 1 SGB VIII ein Träger der freien Jugendhilfe - wie hier der Kläger - gegen einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Förderungsanspruch haben, wenn zwar der Kindergarten, für den die Förderung begehrt wird, nicht im Gebiet dieses Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gelegen ist, aber von Kindern aus dessen Gebiet besucht wird.
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2003 - 7 A 10859/02
    Liegt sie nicht vor, sieht insbesondere ein bestehender Plan die Aufnahme in die Förderung nicht vor, hindert dies die Förderung nach § 74 SGB VIII noch nicht: Es kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr insoweit auf eine ermessensgerechte Abwägung im Einzelfall an (vgl. BVerwG, a.a.O., S. 1416; BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1996, 5 B 27.96, Buchholz 436.511, § 74 SGB VIII Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.2008 - 7 A 10974/07

    Landkreise können zur Beteiligung an Personalkosten für Waldorfkindergarten

    Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).

    Insoweit ist lediglich, insbesondere auch im Hinblick auf das Berufungsvorbringen, zu ergänzen: Das Verwaltungsgericht hat den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Personalkostenförderung für den Kindergarten ungeachtet des Umstandes, dass der Waldorfkindergarten des Klägers außerhalb des Gebiets des Beklagten liegt und nicht in dessen Kindertagesstättenbedarfsplanung aufgenommen ist, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25. April 2002, BVerwGE 116, 226 = FEVS 54, 49) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG, veröffentlicht in ESOVGRP) aus der Bestimmung des § 74 Abs. 1 SGB VIII hergeleitet; nach dieser Rechtsprechung sind angesichts der besonderen pädagogischen Ausrichtung eines Kindergartens auch einzelne Kindertagesstättenplätze oder Teile der Einrichtung zu fördern, wenn unter Berücksichtigung der Trägervielfalt (§ 4 SGB VIII) und des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern (§ 5 Abs. 1 und 2 SGB VIII) diese Plätze für den beklagten Träger der Jugendhilfe von Nutzen sind.

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