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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10929/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,20660
OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10929/06.OVG (https://dejure.org/2006,20660)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.12.2006 - 7 A 10929/06.OVG (https://dejure.org/2006,20660)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 7 A 10929/06.OVG (https://dejure.org/2006,20660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Erstattung von anlässlich einer Havarie in der Binnenschifffahrt entstandenen Feuerwehrkosten; Ersatz der durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten durch den Fahrzeughalter ; Bestehen einer Gefahr beim Betrieb eines Wasserfahrzeuges

  • Judicialis

    BinSchG § 93; ; BinSchG § ... 117; ; BinSchG § 117 Abs. 1; ; HGB § 740; ; HGB § 742; ; HGB § 902; ; HGB § 902 Nr. 3; ; HGB § 903; ; HGB § 903 Abs. 3; ; LBKG § 36; ; LBKG § 36 Abs. 1; ; LBKG § 36 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1980 - II ZR 1/79

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Schiffseigner

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10929/06
    Die zivilrechtliche Rechtsprechung wendet allerdings die kurze Verjährungsfrist des § 117 BinSchG auch auf solche Ansprüche entsprechend an, die zwar keinen Bezug zu den Haftungsvorschriften des Binnenschifffahrtsgesetzes haben, jedoch in einem engen Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb stehen und bei denen eine schleunige Abwicklung, insbesondere wegen der sonst bei der Aufklärung des Sachverhalts zu erwartenden Schwierigkeiten, erforderlich erscheint (vgl. BGHZ 76, 312 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09

    Binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren

    Auch das OVG Rheinland-Pfalz komme in seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 - 7 A 10929/06.OVG - zu dem Ergebnis, dass Kostenersatzansprüche der Freiwilligen Feuerwehren keine Schadensersatzansprüche seien.

    Zwar hat auch das OVG Rheinland-Pfalz ohne nähere Begründung ausgeführt, es handele sich bei den Gebührenforderungen der Feuerwehr nicht um Schadensersatzansprüche im Sinne von § 3 Abs. 1 BinSchG; vielmehr mache die Beklagte den Ersatz von Aufwendungen zur Gefahrenabwehr geltend, für die eine Haftungsbegrenzung nicht angenommen werden könne (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.2006 - 7 A 10929/06 -, juris Rdnrn. 20 ff. ).

  • OVG Hamburg, 16.02.2015 - 1 Bf 63/14

    Verjährungsvorschriften im BinSchG; Verhältnis zu landesrechtlichen Regelungen

    In einem solchen Fall mag es vertretbar sein, zur Füllung der Regelungslücke auch auf das BinSchG zurückzugreifen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 5.12.2006, 7 A 10929/06, juris Rn. 19 ff., das allerdings in einer vergleichbaren Fallkonstellation den Weg über eine entsprechende Anwendung des § 93 BinSchG i.V.m. § 902 Nr. 3 HGB mit der zweijährigen Verjährungsfrist gewählt hat, und ihm nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 10.8.2007, 9 B 19/07, Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 = juris Rn. 5).
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