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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14092
OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03.OVG (https://dejure.org/2003,14092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.11.2003 - 7 A 10959/03.OVG (https://dejure.org/2003,14092)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG (https://dejure.org/2003,14092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inverkehrbringen von etikettierte Flaschenweinbestände; Versagung der Verwendung der Etiketten "Kaiserstuhl"; Maßnahmen im Rahmen der Weinüberwachung; Verstoß gegen das Irreführungsverbot

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 822/87; ; VO (EWG) Nr. 823/87; ; VO (EWG) Nr. 2392/89; ; VO (EG) Nr. 1493/99 Art. 47 Abs. 1; ; VO (EG) Nr. 1493/99 Art. 47; ; VO (EG) Nr. 1493/99 Art. 48; ; VO (EG) Nr... . 1607/2000; ; VO (EG) 753/2002 Art. 6; ; WeinG § 1 Abs. 2; ; WeinG § 1; ; WeinG § 25 Abs. 3 Nr. 1; ; WeinG § 25 Abs. 3; ; WeinG 3 25; ; AGLMBG § 1a Abs. 1 Nr. 2; ; AGLMBG § 1a Abs. 1; ; AGLMBG § 1a; ; AGLMBG § 2 Abs. 1; ; AGLMBG § 2 Abs. 5; ; AGLMBG § 2; ; POG § 1 Abs. 1; ; POG § 1; ; POG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; POG § 9 Abs. 1; ; POG § 9; ; Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts; ; Verordnung zur Änderung weinrechtlicher sowie lebensmittelrechtlicher Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (EuGH, "Sechskorn-Eier"-Entscheidung vom 16. Juli 1998, ZLR 1998, S. 459 [S.464]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2004 - 7 A 10692/04

    Deutscher Wein darf nicht als "Réserve" vermarktet werden

    Dies ergibt sich aus der einschränkungslosen Erwähnung des Weingesetzes, woraus folgt, dass die ADD abgesehen von den in § 1 a Abs. 1 Nr. 1 AGLMBG genannten Befugnissen umfassend für die Weinüberwachung zuständig sein soll (vgl. im Übrigen Urteil des erkennenden Senats vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -).

    Vielmehr ist insoweit unmittelbar auf § 9 Abs. 1 Satz 1 POG zurückzugreifen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -).

  • VG Trier, 23.04.2009 - 5 K 43/09

    Bezeichnung als "bekömmlicher" Wein nicht erlaubt

    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07

    Herstellung aromatisierter weinhaltiger Cocktails aus Schaumwein/Sekt

    Ferner ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).

    Erforderlich ist somit die objektive Feststellung einer konkreten Gefahr der Irreführung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2008 - 8 A 10310/08

    Aromatisierter weinhaltiger Cocktail darf Sekt enthalten

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. EuGH, Urteil vom 16.7.1998, NJW 1998, 3183; OVG RP, Urteil vom 4.11.2003, ZLR 2004, 631 und juris, Rn. 36).
  • VG Düsseldorf, 10.05.2005 - 27 K 5968/02

    Sperrverfügungen gegen Access-Provider zulässig

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03 - [juris] und OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1998 - 13 A 2711/97 - [jeweils zum Lebensmittelrecht]; VG Münster, Urteil vom 23. November 1990 - 1 K 926/99 -, NWVBl 1991, S. 317 [Maulkorbzwang für Hunde], Schenke, Verwaltungsprozessrecht, 9. Auflage 2004, Rz. 798 f.; vgl. zum ganzen auch Felix, Der Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - eine sinnvolle Kategorie des Allgemeinen Verwaltungsrechts?, NVwZ 2003, S. 385 (386 f.) m.w.N.
  • VG Trier, 23.04.2009 - 5 K 826/08

    "Italienischer Prosecco" aus Deutschland

    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • VG Trier, 20.01.2010 - 5 K 650/09

    Bezeichnung eines Perlweins als "Paradiesecco" ist nicht irreführrend

    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei-und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10

    Vino frizzante IGT weiter zulässig

    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • VG Hannover, 13.01.2023 - 10 A 3386/20
    Ein in diesem Sinne auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis kann insbesondere aus einem ordnungsrechtlichen Ge- oder Verbot resultieren, wenn es sich nicht in einem einmaligen auf einen bestimmten Zeitpunkt beschränkten Ge- oder Verbot erschöpft (vgl. hierzu z. B. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1976, - VII C 28.74 -, BVerwGE 51, S. 359, 361 f. ; [Entziehung der Fahrerlaubnis ist kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung]), sondern, wenn seine Rechtsfolge in einer andauernden vollzugsfähigen Regelung besteht, mit der eine sich immer wieder aktualisierende Gefahr beseitigt werden soll (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003, XXX - 7 A 10959/03 -, juris und OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 1998, XXX - 13 A 2711/97 - [jeweils zum Lebensmittelrecht]; VG Münster, Urteil vom 23. November 1990, - 1 K 926/99 - vgl. zum ganzen auch Felix, Der Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - eine sinnvolle Kategorie des Allgemeinen Verwaltungsrechts?, NVwZ 2003, S. 385, 386 f. m.w.N.).
  • VG Trier, 25.04.2006 - 2 K 1608/05
    Erforderlich ist somit die objektive Feststellung einer konkreten Gefahr der Irreführung, wobei auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG, m.w.N.).
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