Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6127
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG (https://dejure.org/2006,6127)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG (https://dejure.org/2006,6127)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2006 - 7 A 11298/05.OVG (https://dejure.org/2006,6127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausnahme vom Zustimmungserfordernis zur Kündigung nach dem SGB IX - Fehlen des Nachweises der Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 85 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ; Entstehung der rechtlichen Wirkung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Sinne von § 85 SGB IX; Bestehen eines Sonderkündigungsschutzes bei ...

  • Judicialis

    SGB IX § 2; ; SGB IX § ... 2 Abs. 2; ; SGB IX § 2 Abs. 3; ; SGB IX § 14; ; SGB IX § 68; ; SGB IX § 68 Abs. 2; ; SGB IX § 68 Abs. 2 Satz 1; ; SGB IX § 68 Abs. 2 Satz 2; ; SGB IX § 69; ; SGB IX § 69 Abs. 1; ; SGB IX § 69 Abs. 1 Satz 1; ; SGB IX § 69 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90; ; SGB IX § 90 Abs. 2a; ; SGB IX § 90 Abs. 2a Alt. 1; ; SGB IX § 90 Abs. 2a Alt. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • docplayer.org (Auszüge)

    Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte auch nach rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderung

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft im Rechtsmittelverfahren für Sonderkündigungsschutz nicht ausreichend

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 9 Sa 961/04

    Fristlose Kündigung und Arbeitsverweigerung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05
    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad seiner Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. Mai 2005 - 6 Sa 1934/04 - juris.de, Düwell, DB 2004, 2811 [2812] und Grimm/Brock/ Windeln, a.a.O. S. 283; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).

    Mithin änderte § 90 Abs. 2a SGB IX diese Rechtslage zum 1. Mai 2004 nur mit Wirkung für die Zukunft, wenn ab diesem Zeitpunkt auch angesichts bereits gestellter, aber noch nicht positiv beschiedener Feststellungsanträge Sonderkündigungsschutz allein noch nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen § 90 Abs. 2a SGB IX entstehen konnte (vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris.de sowie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).

  • ArbG Düsseldorf, 29.10.2004 - 13 Ca 5326/04

    Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes - laufendes Feststellungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05
    Dies ergibt unter Berücksichtigung ihres Sinnes und Zweckes und ihrer Entstehungsgeschichte eine Auslegung des nicht eindeutigen Wortlautes dieser Bestimmung; auch dann nämlich, wenn das Versorgungsamt noch nicht entschieden hat, ist die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch "nicht nachgewiesen" (insoweit zutreffend ArbG Düsseldorf, Urteil vom 29. Oktober 2004 - 13 Ca 5326/04 - NZA-RR 2005, 138 [139]; vgl. im Übrigen nur Griebeling, NZA 2005, 494 [495 f.]).

    Unzutreffend ist nach alledem auch die Annahme des Arbeitsgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 29. Oktober 2004 (13 Ca 5326/04 - a.a.O. S. 139 f.), die Gesetz gewordene Fassung des § 90 Abs. 2a SGB IX beruhe auf einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers; eigentlich müsse das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt werden, so dass nicht zwei Alternativen vorlägen, sondern der Sonderkündigungsschutz nur entfalle, wenn ein Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht geführt werden könne und der fehlende Nachweis auf einem Verschulden des Antragstellers beruhe.

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05
    Zudem konnte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der schwerbehinderte Arbeitnehmer nur dann Sonderkündigungsschutz in Anspruch nehmen, wenn er innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung, den Arbeitgeber von der Feststellung seiner Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bzw. von seiner Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen oder aber von einer diesbezüglichen Antragstellung unterrichtet hatte, weil andernfalls der Sonderkündigungsschutz verwirkt wurde (vgl. insgesamt nur BAG, Urteil vom 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355 ff. m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2005 - 6 Sa 1938/04

    Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei laufendem Antragsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11298/05
    Mithin änderte § 90 Abs. 2a SGB IX diese Rechtslage zum 1. Mai 2004 nur mit Wirkung für die Zukunft, wenn ab diesem Zeitpunkt auch angesichts bereits gestellter, aber noch nicht positiv beschiedener Feststellungsanträge Sonderkündigungsschutz allein noch nach Maßgabe des neu in Kraft getretenen § 90 Abs. 2a SGB IX entstehen konnte (vgl. auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - juris.de sowie LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen

    Dagegen bleibt nach § 90 Abs. 2a 2. Alt. SGB IX bei bestehender Schwerbehinderung der Sonderkündigungsschutz trotz fehlenden Nachweises bestehen, wenn der Antrag so frühzeitig vor Kündigungszugang gestellt worden ist, dass eine Entscheidung vor Ausspruch der Kündigung - bei ordnungsgemäßer Mitwirkung des Antragstellers - binnen der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX möglich gewesen wäre (Senat 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - DB 2007, 1702; so auch ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 90 SGB IX Rn. 5; Bitzer NZA 2006, 1082; Lorenz FA 2007, 198; Rolfs/Barg BB 2005, 1678; Göttling NZA-RR 2007, 281; LAG Köln 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133; LAG Düsseldorf 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAG Düsseldorf 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - LAG Nürnberg 4. Oktober 2005 - 6 Sa 263/05 - aA KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 53d; Schlewing NZA 2005, 1218; Griebeling NZA 2005, 494; Grimm/Brock/Windeln DB 2005, 282; OVG Rheinland-Pfalz 7. März 2006 - 7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2006 - 9 S 604/06

    Kündigung eines Minderbehinderten; Antrag auf Gleichstellung allein begründet

    Deshalb finden nach § 90 Abs. 2a, der mit Wirkung vom 01.05.2004 durch Art. 1 Nr. 21a Buchstabe b des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23.04.2004 (BGBl I S. 606 [608]) in das SGB IX aufgenommen wurde, die besonderen Kündigungsschutzregelungen keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 SGB IX eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte (zur Auslegung und zum Anwendungsbereich dieser Regelung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2007 - 5 Sa 386/07

    Änderungskündigung, betriebsbedingt, Oberarzt, Arbeitnehmer, Schwerbehinderter,

    Dies gelte selbst dann, wenn der Arbeitnehmer gegen den Bescheid erfolgreich Widerspruch eingelegt oder Anfechtungsklage erhoben habe (Grimm/Brock/Windeln, DB 2005, 282 ff.; Seel, MDR 2007, 499 ff.; so auch OVG Koblenz, Urt. v. 07.03.2006 - 7 A 11298/05 -, NZA 2006, 1108 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2007 - 3 Sa 49/06

    Kündigung eines Schwerbehinderten: Zustimmungspflicht des Integrationsamts zur

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die etwa vom OVG Koblenz im Urteil vom 07. März 2006 (7 A 11298/05 - NZA 2006, 1108) vertretene Auffassung, dass ein zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht beschiedener Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch nur dann die Notwendigkeit einer Zustimmung des Integrationsamts auslöst, wenn das Versorgungsamt, also die untere Verwaltungsbehörde, ohne Verschulden des behinderten Menschen über den Antrag zu diesem Zeitpunkt nicht (positiv) entschieden hat.
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Wurde hingegen durch Bescheid des Versorgungsamtes vor Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer ein Grad der Behinderung von unter 50 und erst nach Zugang der Kündigungserklärung im Rechtsmittelverfahren ein solcher von wenigstens 50 festgestellt, so besteht Sonderkündigungsschutz auch dann nicht, wenn im letzteren Falle festgestellt wurde, der Grad der Behinderung von wenigstens 50 habe bereits vor Zugang der Kündigungserklärung vorgelegen (ebenso: OVG Koblenz vom 07. März 2006 - 7A 11298/05 - NZA 2006, 1108; ArbG Essen vom 25. Oktober 2005 - 2 Ca 1592/05 - n. v.; KR-Etzel, 8. Aufl., §§ 85-90SGB IX, Rz. 53c; Cramer in NZA 2004, 698, 704; Düwell in BB 2004, 2811, 2812; Grimm/Brock/Windeln in DB 2005, 282, 283; Kuhlmann in Behindertenrecht 2004, 181, zu III; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 90 Rz. 23; Schlewing in NZA 2005, 1218, 1221; für den Fall eines Gleichstellungsantrages im Sinne von § 68 Abs. 2 SGB IX ebenso: BAG vom 01. März 2007 - 2 AZR 217/06 - NZA 2007, Heft 6, S. IX [Pressemitteilung]; LAG Rheinland-Pfalz vom 16. März 2005 - 9 Sa 961/04 - juris.de; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Oktober 2005 - 10 Sa 502/05 - NZA-RR 2006, 186; LAG Baden-Württemberg vom 14. Juni 2006 - 10 Sa 43/06 - LAGE § 85 SGB IX Nr. 2 = EzA-SD 2006, Nr. 22, S. 8 = ArbuR 2006, 412 m. zust. Anm. Gagel in jurisPR-ArbR 40/2006, Anm. 3; a. A.: LAG Düsseldorf vom 22. März 2005 - 6 Sa 1938/04 - LAGE § 90 SGB IX Nr. 1 = Behindertenrecht 2005, 198; LAG Düsseldorf vom 17. Januar 2006 - 8 Sa 1052/05 - EzA-SD 2006, Nr. 9, S. 15; LAG Düsseldorf vom 29. März 2006 - 17 Sa 1321/05 - DB 2006, 2244 [LS] = BB 2006, 2140 [LS]; LAG Köln vom 16. Juni 2006 - 12 Sa 168/06 - NZA-RR 2007, 133).
  • VG Oldenburg, 16.02.2007 - 13 A 2793/05

    Behinderter Mensch; Behinderung; Feststellung; Fristablauf; Gleichstellung;

    Entsprechend der bereits vor Erlass des § 90 Abs. 2a SGB IX bestehenden Rechtslage (siehe dazu die Darstellung in OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11298/05 -, juris) müsste der Beklagte deshalb wegen der in § 68 Abs. 2 S. 2 SGB IX angeordneten ex-nunc-Wirkung vorsorglich in der Sache über die Zustimmung zur Kündigung entscheiden, weil bis zum rechtskräftigen Abschluss des Gleichstellungsverfahrens nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kündigung dem Sonderkündigungsrecht unterliegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 9 S 1375/06

    Kostenentscheidung nach Erledigung (Zustimmungspflicht des Integrationsamts)

    5 Das Verwaltungsgericht hat § 90 Abs. 2a SGB IX in Anlehnung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.03.2006 (- 7 A 11298/05 -, juris; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 09.06.2006 - 9 S 214/06 - für den Fall der Gleichstellung Senat, Urteil vom 20.06.2006 - 9 S 604/06 -, juris) dahingehend ausgelegt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann erforderlich ist, wenn entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers offensichtlich besteht oder positiv festgestellt ist oder aber, wenn das Versorgungsamt über einen dahingehenden Antrag des Arbeitnehmers, obwohl die Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Sätze 2 und 4 sowie Abs. 5 Sätze 2 und 5 SGB IX bereits abgelaufen ist, im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht entschieden hat, ohne dass hierfür allein eine fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers ursächlich war, später aber einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 feststellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2006 - 9 S 1375/06

    Zustimmungsfreiheit der Kündigung bei laufendem Rechtsbehelfsverfahren gegen

    Das Verwaltungsgericht hat § 90 Abs. 2 a SGB IX in Anlehnung an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7.3.2006 (7 A 11298/05 - br 2006, 108; vgl. auch bereits Senat, Beschluss vom 9. Juni 2006 - 9 S 214/06 - für den Fall der Gleichstellung Senat, Urteil vom 20.6.2006 - 9 S 604/06 - br 2007, 23) dahingehend ausgelegt, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann erforderlich ist, wenn entweder im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers offensichtlich besteht oder positiv festgestellt ist oder aber, wenn das Versorgungsamt über einen dahingehenden Antrag des Arbeitnehmers, obwohl die Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 i.V. m .
  • VG Arnsberg, 20.11.2007 - 11 K 3670/06

    Rechtzeitiger Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11298/05.OVG -, in: br 2006, S. 108 (109).
  • LG Köln, 26.01.2010 - 5 O 345/09

    Kündigung während laufendem Verfahren zur Feststellung der

    Nach Inkrafttreten der rechtsfehlerhaft angewandten Regelung (§ 90 Abs. 2a SGB IX ) am 01.05.2004 herrschte über deren Auslegung zunächst Uneinigkeit in der Rechtsprechung; vertreten wurde unter anderem die Auffassung, die der Widerspruchsausschuss seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat ( vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, NZA 2006, 1108).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht