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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08.OVG (https://dejure.org/2009,5150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.04.2009 - 7 A 11361/08.OVG (https://dejure.org/2009,5150)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG (https://dejure.org/2009,5150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Durchführung einer Ermessensentscheidung bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme; Auswirkungen der Nichtdurchführung einer ...

  • Judicialis

    AufenthG § 54; ; AufenthG § 54 Nr. 1; ; AufenthG § 55; ; AufenthG § 55 Abs. 2; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 114; ; VwGO § 114 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Achtung des Privatlebens; Ausländerrecht; Ausländer der zweiten Generation; Ausnahme; Ausnahmefall; Ausweisung; Änderung der Rechtsprechung; Einzelfallwürdigung; Ergänzung von Ermessenserwägungen; Ermessen; Ermessensausweisung; Ermessensentscheidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 737
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden.

    Indessen liegt hier nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, 1 C 10/07, BVerwGE 129, 367 = NVwZ 2008, 326) ein Ausnahmefall von der Regelausweisung vor.

    Dementsprechend wird die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Notwendigkeit einer den Einzelfallumständen in der Würdigung umfassend Rechnung tragenden Ermessensentscheidung bei der Ausweisung von insbesondere in Deutschland geborenen und aufgewachsenen jüngeren Ausländern (BVerwGE 129, 367) für die hier anstehende Ermessensentscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nicht ohne Bedeutung bleiben können.

  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Für die ausstehende Ermessensentscheidung auch im Hinblick auf den geltend gemachten Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird die Ausländerbehörde insoweit zu beachten haben: Zwar ist bei der Bewertung der betroffenen Belange nicht zu übersehen, dass gewöhnlich nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG schon das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes im Regelfall der Verlängerung entgegensteht, ohne dass die Ausweisung ermessensgerecht möglich sein müsste (vgl. BVerwGE 116, 378).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt (a.a.O., Urteil vom 16. Juli 2002, 1 C 8.02), dass das Schutzbedürfnis im Bundesgebiet geborener und aufgewachsener Ausländer bei der Begehung von Straftaten im Blick auf die Ermessensentscheidung über den weiteren Aufenthalt ähnliche Erwägungen erfordert, wie dies im Falle der Entscheidung über ihre Ausweisung der Fall ist.

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Damit trägt das Bundesverwaltungsgericht sowohl der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschluss vom 10. Mai 2007, 2 BvR 304/07, NVwZ 2007, 946) als auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urteil vom 22. März 2007, InfAuslR 2007, 221 - Maslov -) Rechnung und verweist anbei erkennbar auf die gewachsene Bedeutung des Rechts auf Achtung des Privatlebens im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit, weil der Maßstab, der bloß ergebnisbezogen auf die Unvereinbarkeit der Ausweisung mit höherrangigem Recht abstellt, nicht ausreicht, um den geschützten Belangen in der Praxis zu einer ausreichenden Berücksichtigung zu verhelfen (BVerwG, a.a.O. Rn. 25).

    Die hier in Rede stehende Rechtsprechungsänderung entwickelt sich aus dem nationalen Recht selbst heraus, wenn sie auch an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. dazu die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2007, 2 BvR 304/07, NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007, 2 BvR 535/06) und den menschenrechtlichen Mindeststandards in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Urteil vom 22. März 2007 - Maslov -, a.a.O.) orientiert ist.

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 3. August 2004 (1 C 30.02, BVerwGE 121, 297, 310) in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung angenommen, dass freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger nach § 12 AufenthG EWG nur noch auf der Grundlage einer ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung ausgewiesen werden könnten, wobei für die gerichtliche Überprüfung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts abzustellen sei.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Im Übrigen war § 25 Abs. 5 AufenthG insoweit ohnehin die falsche Rechtsgrundlage, da der Kläger nicht vollziehbar ausreisepflichtig war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2009, 1 C 40.07, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.2007 - 11 S 2093/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Erteilung einer Niederlassungserlaubnis -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf dieser Rechtsgrundlage genügt es, wenn der Betreffende im Besitz eines Aufenthaltstitels nach dem 5. Abschnitt war und infolge des Verlängerungsantrags, wie hier, die Fortgeltungswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG eingreift (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06 -).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Diese Bestimmung gilt dem Erwerb einer verfestigten, dauerhaften selbständigen Aufenthaltsposition, die von dem ursprünglichen Zweck losgelöst ist (vgl. dazu Heinold, ZAR 2008, 161; BVerwG, InfAuslR 2006, 272, 273).
  • VGH Bayern, 13.07.2006 - 24 CS 06.1509
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Gleichwohl ist selbst im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigen, dass die dort genannten Erfordernisse lediglich "in der Regel" vorliegen müssen und insbesondere auch Gründe der Verhältnismäßigkeit eine Ausnahme erfordern können, wobei einerseits die Aktualität des Ausweisungsgrundes, andererseits die persönliche Aufenthaltsposition des Betroffenen zu berücksichtigen sein wird (vgl. Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Auflage Rn. 74; BayVGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, 24 CS 06.1509).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Daher schafft § 114 Satz 2 VwGO lediglich die prozessualen Voraussetzungen dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im Fall des gerichtlichen Verfahrens ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie Ermessen nachträglich erstmals ausübt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998, 1 C 17.97, BVerwGE 106, 351, 365).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2009 - 7 A 11361/08
    Die hier in Rede stehende Rechtsprechungsänderung entwickelt sich aus dem nationalen Recht selbst heraus, wenn sie auch an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. dazu die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Mai 2007, 2 BvR 304/07, NVwZ 2007, 946 und vom 10. August 2007, 2 BvR 535/06) und den menschenrechtlichen Mindeststandards in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Urteil vom 22. März 2007 - Maslov -, a.a.O.) orientiert ist.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • OVG Niedersachsen, 19.11.2003 - 7 LA 191/03

    Anwalt; Ausgangskontrolle; Begründungsfrist; Berufungszulassung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2010 - 18 A 1450/09

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines irakischen Staatsangehörigen yezidischen

    13/3993, S. 13; vgl. weiter BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, InfAuslR 2008, 116, und vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, DVBl. 1998, 1023, sowie Beschluss vom 19. Juni 2009 - 1 B 12.08, 1 B 12.08 (1 PKH 9.09) -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 13 A 2002/07 -, GesR 2009, 417; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG -, AuAS 2009, 158; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 114, Rdnr. 10a; Decker, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 114 Rdnr. 38 ff.

    vgl. zur Unzulässigkeit eines solchen Verzichts OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 7 A 11361/08.

    OVG -, AuAS 2009, 158.

  • VG Münster, 26.05.2009 - 8 K 734/08

    D (A), Ausweisung, Konventionsflüchtlinge, zwingende Ausweisung, besonderer

    Zweitens hat das BVerwG in diesem Urteil trotz dieser Rechtsprechungsänderung eine erneute Setzung einer Übergangsfrist für eine erstmalige Ermessensausübung der Ausländerbehörden im Prozess abgelehnt, vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, Rn. 30; s. auch Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08 -, juris, Rn. 24 f.
  • VG Hannover, 05.01.2012 - 12 B 5095/11

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung wegen rechtskräftiger Verurteilungen zu

    Wann genau eine Einzelfallwürdigung - und damit eine Ermessensentscheidung - rechtlich geboten ist, ist der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nur ansatzweise zu entnehmen und in Rechtsprechung und Literatur bislang ungeklärt (vgl. zu den unterschiedlichen Ansätzen nur Alexy, DVBl. 2011, 1185 ff.; Discher, GK-AufenthG, § 54, Rn. 161.4 ff. ; Hoppe, ZAR 2008, 251 ff.; Strieder, InfAuslR 2009, 371 ff.; Thym, DVBl. 2008, 1346 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.11.2010 - 11 LB 481/09, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 22.04.2009 - 7 A 11361/08, NVwZ-RR 2009, 737; VGH Kassel, Beschl. v. 14.01.2009 - 9 A 1622/08.Z; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.03.2008 - 3 BS 278/07, juris).

    Davon ist nach Auffassung der Kammer auszugehen, wenn die Ausweisung in den Schutzbereich eines besonderen Freiheitsgrundrechts wie des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG oder den Schutzbereich des Art. 8 EMRK eingreift und diesen nicht bloß berührt (zutreffend Alexy, DVBl. 2011, 1185 ; der Sache nach ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 22.04.2009 - 7 A 11361/08, NVwZ-RR 2009, 737; VG Hamburg, Urt. v. 18.02.2010 - 10 K 737/09, juris).

  • OVG Saarland, 22.01.2010 - 2 B 485/09

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzw. Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.5.2007 - 11 S 2093/06 -: nicht erforderlich für Anspruch nach § 26 IV AufenthG; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.4.2009 - 7 A 11361/08 - a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.1.2005 - 18 B 60/05 - ; Zeitler, HTK-AuslR/ § 26 AufenthG/ zu Abs. 4 12/2009 Nr. 10) Denn die Antragstellerin erfüllt jedenfalls nicht die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden § 35 I 2 AufenthG, dessen entsprechende Anwendung nach § 26 IV 4 AufenthG im Ermessen der Behörde steht.
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 11 LB 481/09

    Zulässigkeit einer Regelausweisung gegenüber einem als Minderjähriger ins

    Denn es handelt sich um eine Fortentwicklung der Rechtsprechung, die nicht durch eine Änderung höherrangigen Gemeinschafts- oder Verfassungsrechts vorgegeben, sondern eher durch die sich kontinuierlich fortgeschriebene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausgelöst worden ist und damit eine erstmalige Ausübung von Ermessen im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nicht zulässt (vgl. ebenso OVG Koblenz, Urt. v. 22.4.2009 - 7 A 11361/08 -, NVwZ-RR 2009, 737 f).
  • VG Koblenz, 08.07.2013 - 3 K 897/12

    Schematisierte Betrachtungsweise im Fall der Ist-Ausweisung; (keine) Ermessens-

    Dabei hat der Kläger höchstrangige Rechtsgüter Dritter wie Leben, Gesundheit und Eigentum erheblich gefährdet bzw. geschädigt (vgl. dazu auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG -).
  • VG München, 21.07.2015 - M 4 K 14.3174

    Bei Straffälligkeit kein Ausweisungsschutz wegen Aufwachsens in Deutschland

    Damit soll der Gefahr begegnet werden, dass schutzwürdige, von den Tatbeständen des besonderen Ausweisungsschutzes nach § 56 Abs. 1 AufenthG nicht (voll) erfasste Belange des Betroffenen im Verwaltungsvollzug schematisierend ausgeblendet werden (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2007, Az. 1 C 10/07, BVerwGE 129, 367 - juris Rn. 25; folgend OVG RhPf, U. v. 22.4.2009 - 7 A 11361/08 - juris Rn. 22; kritisch insoweit wohl Hailbronner, Asyl- u. Ausländerrecht, 3. Aufl. 2014, Rn. 1045).
  • VG Koblenz, 20.07.2009 - 3 K 1158/08

    Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht

    Ergänzend ist nochmals hervorzuheben, dass es sich zum Teil auch um gefährliche Straftaten mit Gewalt gegen Personen (vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. aber auch OVG Rh-Pf.,- Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG -) gehandelt hat.
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