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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05/OVG   

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https://dejure.org/2006,6425
OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05/OVG (https://dejure.org/2006,6425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.03.2006 - 7 A 11436/05/OVG (https://dejure.org/2006,6425)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. März 2006 - 7 A 11436/05/OVG (https://dejure.org/2006,6425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 S. 2 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG,RP) im Zusammenhang mit der Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren; Ermöglichung einer innerorts üblichen wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks; ...

  • Judicialis

    LStrG § 17; ; LStrG § 17 Abs. 3; ; LStrG § 17 Abs. 3 Satz 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was umfassen Straßenreinigungsgebühren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung angrenzender Wohnwege zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümer muss nur für Reinigung von Wohnwegen zahlen - Gebührenpflicht nur für angrenzende Wege

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 722
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Der Senat kann offen lassen, ob bei einem Angrenzen an eine von der Stadt zu reinigende Anlage die Satzung so auszulegen wäre, dass auch der Erschließung als Hinterlieger Bedeutung für den Gebührenmaßstab zukommen müsste (vgl. zur Mehrfacherschließung Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 242; NVwZ-RR 1998, 133).

    Ein Vorteil in diesem Sinne ist gegeben, wenn die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Nutzung, insbesondere die Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt möglich ist (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1998, 133 unter Bezugnahme auf ESVGH 20, 79; vgl. auch Sauthoff, Straße und Anlieger, NJW Schriftenreihe, 2003, Rdnr. 1619 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 1 A 12073/90

    Straße; Erschließung; Grundstück; Böschung; Anlieger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Soweit die Beklagte annehmen will, in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sei auch im Straßenreinigungsrecht der Begriff der Erschließung in Anlehnung an das Erschließungsbeitragsrecht definiert worden, gibt die in diesem Zusammenhang zitierte Rechtsprechung des ersten Senats des Gerichts (Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 = AS 23, 390) dazu keinen entscheidenden Hinweis.
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2000 - 9 L 2479/99

    Frontmeterlänge; Frontmetermaßstab; Gebühr; Hinterlieger; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232; vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1989 - 9 A 1718/88

    Anforderungen an die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für ein Grundstück;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232; vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
  • VGH Hessen, 10.10.1968 - OS V 61/66

    Straßenreinigungsgebühr - Bahnkörper der Deutscher Bundesbahn parallel zur Straße

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Ein Vorteil in diesem Sinne ist gegeben, wenn die wirtschaftliche und verkehrsmäßige Nutzung, insbesondere die Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt möglich ist (vgl. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1998, 133 unter Bezugnahme auf ESVGH 20, 79; vgl. auch Sauthoff, Straße und Anlieger, NJW Schriftenreihe, 2003, Rdnr. 1619 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 871/95

    Regelung der Straßenreinigung durch die Gemeinde - Ausführung durch die Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Der Senat kann offen lassen, ob bei einem Angrenzen an eine von der Stadt zu reinigende Anlage die Satzung so auszulegen wäre, dass auch der Erschließung als Hinterlieger Bedeutung für den Gebührenmaßstab zukommen müsste (vgl. zur Mehrfacherschließung Hessischer VGH, NVwZ-RR 2000, 242; NVwZ-RR 1998, 133).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1983 - 2 A 2113/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232; vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05
    Während die frühere Rechtsprechung in Anlehnung an den erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff davon ausging, dass die erschließende Straße rechtlich und tatsächlich die Befahrbarkeit mit dem Kraftfahrzeug erlauben müsse (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1983, 2 A 2113/82 unter Hinweis auf BVerwG, DVBl. 1982, 1056; vgl. gegenwärtig noch Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2001, 184 im Blick auf nicht unbeschränkt befahrbare öffentliche Wohnwege), stellt die neuere Rechtsprechung (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Dezember 1989, 9 A 1718/88; OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232; vgl. auch Stemshorn in Driehaus, KAG § 6 Rdnr. 449, 454) entscheidend auf den Gegenstand der Reinigungspflicht selbst ab, ohne dass es ausschlaggebend auf die Verkehrsart ankäme.
  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Stattdessen gibt es bei den Straßenreinigungsgebühren nur die straßenweise Einzelabrechnung (OVG RP, Urteil vom 07.03.2006 - 7 A 11436/05.OVG -: "Jeder kehre vor seiner Tür").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Die Beklagte kann sich im Übrigen auch nicht darauf berufen, die Straßenreinigungssatzung der Stadt M... beinhalte ebenfalls eine mit § 2 Abs. 1 SRS vergleichbare Regelung, die im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. März 2006 (a.a.O.) nicht beanstandet worden sei.

    Der Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass in Fällen der vorgenannten Art bei der Umsetzung der Satzungsregelungen auch der Frage nachzugehen ist, ob ein öffentlicher oder privater Stichweg, an den ein Grundstück grenzt, als selbständige Erschließungsanlage im Sinne des Straßenreinigungsrechts anzusehen ist, so dass die Heranziehung zu einer Straßenreinigungsgebühr für die weiter entfernt liegende übergeordnete Straße möglicherweise bereits aus diesem Grunde ausscheidet (vgl. OVG RP, Urteil vom 7. März 2006, - 7 A 11436/05.OVG -, AS 33, 121; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 9 A 2634/09 - juris).

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Die durch die Straße in der Regel gegebene Möglichkeit einer wirtschaftlichen oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks ist unabhängig davon, ob es bereits nach dem Baugesetzbuch erschlossen ist oder bereits einen Zugang zur Straße hat (BayVGH, Urt. v. 13. Juli 1988, BayVBl 1989, 563; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 7. März 2006 NVwZ-RR 2006, 722; SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 45; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 30 Rn. 29).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Die durch die Straße in der Regel gegebene Möglichkeit einer wirtschaftlichen oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks ist unabhängig davon, ob es bereits nach dem Baugesetzbuch erschlossen ist oder bereits einen Zugang zur Straße hat (BayVGH, Urt. v. 13. Juli 1988, BayVBl 1989, 563; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 7. März 2006 NVwZ-RR 2006, 722; SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 45; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 30 Rn. 29).
  • VG Mainz, 03.06.2009 - 3 L 526/09

    Weinbergsflächen um Liebfrauenkirche in Worms - Keine Straßenreinigungsgebühren

    "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrecht ist ein Grundstück demnach bereits dann, wenn die öffentliche Straße rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (s. OVG RP, Urteile vom 01 August 2007 - 7 A 10028/07.OVG - und vom 07. März 2006 - 7 A 11436/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 722; OVG Sachsen, Urteil vom 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen; Urteil vom 26. Februar 2003 9 A 2355/00 -, NVwZ-RR 2004, 68, 70).

    Gemessen an diesen Voraussetzungen werden die vorgenannten Grundstücke durch die Straßen "A-gasse", "L-ring" und "L-stift" straßenreinigungsrechtlich schon deshalb nicht erschlossen, weil die Verkehrsanlage der Antragstellerin nicht den Zugang zu einer wirtschaftlichen Nutzung der Grundstücke ermöglicht, die nach Art und Maß als noch "innerorts üblich" (vgl. OVG Urteil vom 7. März 2006, a.a.O.) bezeichnet werden könnte.

  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

    Vielmehr genügt jede irgendwie geartete Zugangsmöglichkeit, beispielsweise, wenn das Grundstück nur fußläufig erreichbar ist bzw. die Möglichkeit, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 6. April 2001 - 1 L 11/01 - LKV 2002, 98; OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 16. Januar 1992 - 1 A 12073/90 - zitiert nach juris; Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, NVwZ-RR 2005, 61, 62; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - NVwZ-RR 2004, 139; VG Dessau, Urteil vom 21. Januar 2005 - 1 A 2242/03 - zitiert nach juris; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6971/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832; ferner Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Komm., § 6 Rn. 439; Wichmann, a.a.O., Rn. 331, 166).

    Es wird hierfür aber - wie dargelegt - gerade keine bauliche oder gewerbliche Nutzung verlangt (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 22. April 2004 - 12 A 11902/03 -, KStZ 2004, 155; Urteil vom 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722; VG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2005 - 8 K 2493/04 -, zit. nach juris, Rn. 56; VG Köln, Urteil vom 21. November 2003 - 27 K 6917/01 -, BeckRS 2007 Nr. 27427; Urteil vom 9. Januar 2009 - 27 K 3406/07 -, BeckRS 2009 Nr. 32832).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2007 - 4 L 400/06

    Zur Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr und der Einordnung einer im komplexen

    Offen bleiben kann dabei, inwieweit der Erschließungsbegriff des Straßenreinigungsgebührenrechtes mit dem des Erschließungsbeitragsrechts identisch ist oder ob eine Erweiterung geboten ist (vgl. zum jeweiligen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 28. September 1989 - 9 A 1974/87 -, NVwZ-RR 1990, 508 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7. März 2006 - 7 A 11436/05 -, NVwZ-RR 2006, 722 f.; OVG Sachsen, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 2005 - 2 LB 97/04 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 1998 - 8 B 43/98 -, NVwZ-RR 1999, 64).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.02.2007 - 5 L 347/06

    Straßenreinigungsgebühren für Grundstück an Verbindungsweg.

    Diese Zufahrtsmöglichkeit stellt aber auch den straßenreinigungsrechtlichen Sondervorteil dar, der regelmäßig die Heranziehung des Grundstücks zu Straßenreinigungsgebühren rechtfertigt (vgl. OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).

    Es kommt insoweit darauf an, ob sich der Weg nach Beschaffenheit, Länge und Verkehrsbedeutung als "eigenständige Erschließungsanlage von gewissem Gewicht" darstellt oder ob ihm danach lediglich "eine untergeordnete Zubringerfunktion" zukommt (vgl. OVG Münster, Beschluss 9 A 2136/02 vom 14. Januar 2004, veröffentlicht bei Juris; OVG Schleswig, NordÖR 2006, 42 f.; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2006, 722 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2007 - 7 A 10028/07

    Straßenreinigungsgebühr; wirtschaftlicher Vorteil; Werbetafel

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 7. März 2006, 7 A 11436/05.OVG (AS 33, 121; ESOVGRP) ausgeführt, dass es auf eine bauliche oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks nicht ankomme, die etwa durch eine Zuwegung eröffnet ist, sondern dass eine nach den innerörtlichen Gegebenheiten sich anbietende irgendwie geartete wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ausreichend ist, gegebenenfalls zum Beispiel auch ein innerörtliches Gartengrundstück straßenreinigungsrechtlich "erschlossen" ist.
  • VG Leipzig, 03.07.2017 - 6 K 950/15
    Anders als es der Kläger zu 2 in der mündlichen Verhandlung vorgetragen hat, ist Gegenstand der Gebührenpflicht nicht die durch die Erreichbarkeit des Grundstücks vermittelte Bebauungsmöglichkeit, sondern der individuelle Vorteil (Sondervorteil), der durch die Straßenreinigung für die wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks eröffnet wird (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 3.6.2009 - 3 L 526/09.MZ - Rn. 6 - 8; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.3.2006 - 7 A 11436/05 -, , Rn. 22 f).
  • VGH Hessen, 23.12.2011 - 2 A 1716/11

    Erschlossensein eines Grundstücks im Sinne des Straßenreinigungsrechts;

  • VGH Hessen, 02.02.2015 - 2 A 514/14
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