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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1996 - 7 A 11474/95   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1996 - 7 A 11474/95 (https://dejure.org/1996,38477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.10.1996 - 7 A 11474/95 (https://dejure.org/1996,38477)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 7 A 11474/95 (https://dejure.org/1996,38477)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10211/07

    Bergrecht - grenzüberschreitender Abbau von grundeigenen Bodenschätzen

    Daher sind auch weitere Belange, wie etwa die in § 79 Abs. 1 BBergG genannten Allgemeinwohlgründe, nämlich die Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, Bestand oder Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der sinnvolle und planmäßige Abbau einer Lagerstätte (vgl. Urteil des früher für das Bergrecht zuständigen 7. Senats vom 17. September 1996, 7 A 11474/95.OVG) einzubeziehen.
  • VG Trier, 10.01.2007 - 5 K 770/06

    Lavasandabbau auf Grundstücken der Stadt Gerolstein zulässig

    Wie die Verwendung des Wortes "insbesondere" belegt, sind die Erwähnungen der "Versorgung des Marktes mit Bodenschätzen" und "anderer gemeinwirtschaftliche Gründe" lediglich beispielhaft und nicht erschöpfend aufgezählt, so dass auch andere Gemeinwohl-Gründe, etwa die in § 79 Abs. 1 BBergG genannten Belange (Erhaltung der Arbeitsplätze im Bergbau, Bestand oder Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, der sinnvolle und planmäßige Abbau einer Lagerstätte), herangezogen werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Oktober 1996 - 7 A 11474/95.OVG -, ZfB 1997, 151, 153).

    Es entspricht dem Allgemeininteresse, wenn hier ein sinnvoller und planmäßiger Lagerstättenabbau fortgesetzt wird und dadurch ein Aufschluss anderer Lagerstätten vermieden werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01. Oktober 1996 - 7 A 11474/95.OVG -, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 12.05.2005 - 3 K 940/04
    Demgemäß beurteilt sich die Frage der Notwendigkeit der Inanspruchnahme fremder Grundstücke nicht nach einer abstrakttheoretischen, sondern nach der aus der Sicht des Betriebsplans bzw. den unternehmerischen Planungen technisch und wirtschaftlich sachgemäßen Möglichkeit oder - wie hier - Unmöglichkeit der Nutzung von Grundstücken des Unternehmers selbst (OVG Bbg, Beschluss vom 28. September 2000 - 4 B 130/00 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 1996 - 7 A 11474/95 OVG -, ZfB 138, 151,154; s. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 9. Juni 1999 - 2 EO 977/98 -, ZfB 140, 249, 254; wohl auch BVerwG, a.a.O., S. 138 unten, S. 139 oben).
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