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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2006 - 7 A 11613/05.OVG   

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https://dejure.org/2006,21058
OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2006 - 7 A 11613/05.OVG (https://dejure.org/2006,21058)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.02.2006 - 7 A 11613/05.OVG (https://dejure.org/2006,21058)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 7 A 11613/05.OVG (https://dejure.org/2006,21058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 25 Abs. 3 S. 3 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) ; Objektives Vorliegen einer Gefahr als Voraussetzung für ein Kostenerstattungsbegehren

  • Judicialis

    POG § 22; ; POG § 25; ; POG § 25 Abs. 3; ; POG § 25 Abs. 3 S. 3; ; StPO § 94; ; StPO § 98

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.06.2001 - 6 B 25.01

    Recht der Gefahrenabwehr; Strafverfolgung; Kostenregelung; Ersatzansprüche.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2006 - 7 A 11613/05
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2001 - BVerwG 6 B 25.01 - NVwZ 2001, 1285).
  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3762

    Polizeirechtlicher Aufwendungsersatz bei Anscheinsgefahr

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Landesgesetzgeber durch Bundesrecht nicht daran gehindert war, einen Ersatzanspruch in Fällen vorzusehen, in denen die Polizei wie hier zugleich gefahrenabwehrend und strafverfolgend tätig geworden ist (BVerwG, B. v. 22. Juni 2001 - 6 B 25/01 - juris Rn. 4; BayVGH, U. v. 10. Mai 2000 - 24 B 99.603 - juris Rn. 22 ff.; OVG RP, B. v. 8. Februar 2006 - 7 A 11613/05 - juris Ls).
  • VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 8 K 20.1807

    Ersatzanspruch, Handlungsstörer, Verhältnismäßigkeit, untergeordnete

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass der Landesgesetzgeber durch Bundesrecht nicht daran gehindert war, einen Ersatzanspruch in Fällen vorzusehen, in denen die Polizei wie hier zugleich gefahrenabwehrend und strafverfolgend tätig geworden ist (vgl. BVerwG, B.v. 22.6.2001 - 6 B 25/01 - juris Rn. 4; BayVGH, U.v. 10.5.2000 - 24 B 99.603 - juris Rn. 22 ff.; OVG RP, B.v. 8.2.2006 - 7 A 11613/05 - juris Ls.; vgl. dazu auch VG München, U.v. 23.11.2016 - M 7 K 15.3762 - juris Rn. 19).
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