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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01   

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OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01 (https://dejure.org/2002,8096)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.05.2002 - 7 A 11626/01 (https://dejure.org/2002,8096)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Mai 2002 - 7 A 11626/01 (https://dejure.org/2002,8096)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01
    Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da die Versorgung der Allgemeinheit mit den Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes einen überragend wichtigen Belang des allgemeinen Wohls darstellt, zu dessen Schutz der Gesetzgeber diese berufliche Tätigkeit dem freien Markt entziehen durfte (vgl. zu der vergleichbaren Regelung des § 13 des Hess.RettDG: BVerwG, Urteil vom 17.06.1999, 3 C 20.89, DVBl 2000, 124).
  • BVerwG, 28.03.1991 - 3 C 20.89

    Anspruch auf Hauptentschädigung - Anrechnung von Kriegsschadenrente - Einweisung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01
    Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, da die Versorgung der Allgemeinheit mit den Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes einen überragend wichtigen Belang des allgemeinen Wohls darstellt, zu dessen Schutz der Gesetzgeber diese berufliche Tätigkeit dem freien Markt entziehen durfte (vgl. zu der vergleichbaren Regelung des § 13 des Hess.RettDG: BVerwG, Urteil vom 17.06.1999, 3 C 20.89, DVBl 2000, 124).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2002 - 7 A 11626/01
    Unter Berücksichtigung des in dieser Sache ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Oktober 2001(Rechtsache C-475/99) geht der Senat zunächst davon aus, dass es zwei getrennte Dienstleistungsmärkte, nämlich einen Markt für Notfalltransporte und einen Markt für Krankentransporte gibt.
  • VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung

    Insbesondere darf hierzu darauf Rücksicht genommen werden, dass sich die Leistungserbringung für den Anbieter im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren halten muss, was regelmäßig die Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen wirtschaftlich eher rentablem Krankentransport und weniger rentablem Notfalltransport einschließt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01. OVG).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht auch in der von ihm vertretenen Auslegung des § 18 Abs. 3 RettGD keinen Verstoß gegen die Art. 86 Abs. 1 (106 Abs. 1 AEUV) i.V.m. 81 (101 AEUV), 82 EG (102 AEUV) (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 a.a.O. unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001 - C 475/99 -), weil die damit feststellbare Verleihung besonderer Rechte an die nach § 5 RettDG anerkannten Rettungsdienste nach Art. 86 Abs. 2 EG (106 Abs. 2 AEUV) wegen der besonderen Aufgabe gerechtfertigt ist.

    Von daher ist bereits nicht ersichtlich, dass der Beklagte den ihm durch das Rettungsdienstgesetz eingeräumten Prognosespielraum (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002, a.a.O.), der nur eingeschränkt einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, überschritten hätte.

  • VG Neustadt, 18.08.2008 - 5 K 804/07

    Rettungsdienst in Pirmasens ist funktionsfähig, Verwaltungsgericht: Kein weiterer

    Nach der - ebenfalls zwischen den Beteiligten ergangenen - Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz ( Urteil vom 7. Mai 2002, Az. 7 A 11626/01.OVG ) ist die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht allein im Sinne eines technisch funktionsfähigen Systems zu verstehen.

    Die Genehmigung ist nach § 18 Abs. 3 RettDG zu versagen, wenn zu erwarten ist, dass die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes dadurch beeinträchtigt wird, dass freie Kapazitäten des öffentlichen Rettungsdienstes ungenutzt bleiben (vgl. im Einzelnen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002, a.a.O.).

    Zur näheren Begründung wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2002 (a.a.O.), die ebenfalls im Hinblick auf die Klägerin ergangen ist und der eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft mit Urteil vom 25. Oktober 2001 zugrunde liegt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    Regelung, die die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport von einer Bedarfsprüfung abhängig macht, verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, weil die Verhinderung von Überkapazitäten ein wichtiges öffentliches Anliegen darstellt; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7.5.2002 - 7 A 11626/01 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 23.06.2004 - 7 K 431/02

    Streit um die Erteilung einer Genehmigung für die Ausübung von Krankentransport;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98 -, a.a.O.; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01.OVG -, juris.

    vgl. zu jenem Streitgegenstand das auf Grund der Vorabentscheidung des EuGH ergangene Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01.OVG -, juris; ferner den die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweisenden Beschluss des BVerwG vom 22. Januar 2003 - 3 B 116.02 - (n.v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03

    Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung

    Dabei wurde, mit dem Ergebnis zweier getrennter "Dienstleistungsmärkte" für Notfallrettung und Krankentransporte (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 25.10.2001 - RS C-475/99 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2002 - 7 A 11626/01 -), bei der Entgeltbemessung zwischen der Transportleistung im Rahmen der Notfallrettung und der im Rahmen eines Krankentransports unterschieden und insoweit auch eine unterschiedliche Verfahrensweise vorgesehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    Regelung, die die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport von einer Bedarfsprüfung abhängig macht, verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, weil die Verhinderung von Überkapazitäten ein wichtiges öffentliches Anliegen darstellt; OVG Rhein-Pf., Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 2763/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport für zwei Fahrzeuge; Erteilung

    Regelung, die die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport von einer Bedarfsprüfung abhängig macht, verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit, weil die Verhinderung von Überkapazitäten ein wichtiges öffentliches Anliegen darstellt; OVG Rhein-Pf., Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2010 - 7 A 10489/10

    Rettungsdienst; Krankentransport; Genehmigung; EU-Genehmigung

    Sobald dagegen das System Rettungsdienst die Auslastungsgrenze erreicht, wenn mithin ein Bedarf in einem Umfang auftreten sollte, der mit den von den Sanitätsorganisationen vorgehaltenen Fahrzeugen nicht mehr gedeckt werden kann, darf dem privaten Interessenten § 18 Abs. 3 Satz 1 RettDG nicht mehr entgegengehalten werden (vgl. Urteile des Senats vom 7. Mai 2002, 7 A 11626/01.OVG , AS 30, 64 unter Berücksichtigung des in der Sache ergangenen Urteils des EuGH vom 25. Oktober 2001, C 475/99, und vom 7. Mai 2009, 7 A 10052/09.OVG, AS 37, 269).
  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf das Hessische Rettungsdienstgesetz und die dortige - von der hiesigen Regelung abweichende - Funktionsschutzklausel die Auslegung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs für mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat, wonach schon die Bedarfsgrenze als Versagungsgrund ausreicht (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 10/98 -, NVwZ-RR 2000, 213; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, ESVGH 47, 137 ff.; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01 -, zitiert nach juris; OVG NW, Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 13 A 5617/98 -, NWVBL. 2000, 103 ff.), steht dies einem entsprechenden Verständnis der hier in Rede stehenden landesrechtlichen Funktionsschutzklausel nicht entgegen, weil das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz zum einen neben der Bedarfsdeckung auch auf die Kosten- und Ertragslage und durch § 10 Abs. 1 BbgRettG auf den Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung abstellt und zum anderen eine tatsächliche Teilhabemöglichkeit eines privaten Dritten, wie sie von § 5 BbgRettG eingeräumt werden soll, der Sache nach nur in Betracht kommt, wenn nicht erst bei einem Bedarf im Sinne einer tatsächlichen "Versorgungslücke" eine Zulassung von privaten Dritten ermöglicht wird, sondern auch und schon dann, wenn unter Berücksichtigung der in § 5 Abs. 5 Satz 2 BbgRettG aufgezeigten Aspekte die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes gewahrt bleibt.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02

    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag;

    Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 7.5.2002 - 7 A 11626/01 -, Juris) gibt keinen Anlass zu einer Änderung dieser Rechtsprechung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2004 - 7 A 12038/03

    Keine Mehrfachzulassung zum öffentlichen Rettungsdienst

  • VG Minden, 07.11.2012 - 7 K 2165/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

  • VG Neustadt, 25.07.2003 - 7 K 2103/02
  • VG Osnabrück, 14.08.2002 - 3 A 76/00

    Anspruch eines Rettungsassistenten auf Durchführung von qualifizierten

  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 7 K 4350/12

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Inhaltsbestimmungen; Beeinträchtigung des

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 7 K 8443/12

    Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Krankentransporten mit

  • VG Düsseldorf, 20.06.2011 - 7 K 574/10

    Ernstliche und schwerwiegende Beeinträchtigungen des öffentlichen Interesses an

  • VG Gelsenkirchen, 28.06.2005 - 7 L 146/05

    Rettungsdienst, Funktionsfähigkeit, Eintreffzeiten

  • VG Bremen, 11.03.2004 - 8 K 450/03

    Qualifizierter Krankentransport, Zulassung, § 34 Abs. 3 BremHilfeG

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