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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98   

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https://dejure.org/1999,19284
OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98 (https://dejure.org/1999,19284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.03.1999 - 7 A 11674/98 (https://dejure.org/1999,19284)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. März 1999 - 7 A 11674/98 (https://dejure.org/1999,19284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schutzabstand einer Abfallbehandlungsanlage

Verfahrensgang

  • VG Koblenz - 7 K 3860/96
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94

    Kompostierungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohl der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    In dem Beschluss vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - habe der Senat u.a. ausgeführt, dass das Regelungssystem der §§ 7 Abs. 1 AbfG, § 6 BImSchG und § 38 BauGB wörtlich verstanden dazu führen müsse, dass die gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gebotene Beteiligung der Gemeinde nicht mehr stattfinde.

    Der erkennende Senat habe in der Entscheidung vom 30. September 1994 (7 B 11901/94.OVG) die Regelung des § 6 BImSchG dahingehend verfassungskonform ausgelegt, dass der Genehmigungsbehörde ein städtebauliches Versagungsermessen zur Berücksichtigung der städtebaulichen und planungsrechtlichen Belange einer betroffenen Gemeinde zur Verfügung stehen müsse.

    Wie oben ausgeführt, bestand das Ziel des Regelungssystems darin, bei der Zulassung von öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen nach dem BImSchG auf die für die Planfeststellungsverfahren typische planerische Abwägung zu verzichten und zugleich die Freistellung von den §§ 29 ff. BauGB beizubehalten; eine gänzliche Freistellung von der Berücksichtigung städtebaulicher Belange war demnach nicht beabsichtigt und wäre im Übrigen im Hinblick auf die durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete Planungshoheit auch verfassungsrechtlich problematisch (vgl. Beschluss des Senats vom 13.09.1994 - 7 B 11901/94.OVG -, DVBl 1995 251).

    Die Genehmigungsbehörde muss bei ihrer Entscheidung somit eventuell entgegenstehende planerische Vorstellungen - hier solche der angrenzenden Nachbargemeinde - abwägend bewältigen, d.h., bestehende gemeindliche Planungen oder verfestigte Planungsabsichten müssen materiell berücksichtigt und daraufhin geprüft werden, ob ihre Überwindung im Hinblick auf überörtliche Interessen verhältnismäßig ist (Beschlüsse des Senats vom 08. Januar 1996 - 7 B 11901/94.OVG und 7 B 13012/95.OVG -).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 7 C 15.83

    Versagung der Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    Mit dieser missverständlichen Formulierung werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die §§ 29 ff. BauGB für das fachplanerische Vorhaben suspendiert (vgl. BVerwGE 70, 242 ff.).

    Dementsprechend waren im Bereich der Abfallbeseitigung Belange des Städtebaus nur nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AbfG (heute: § 10 Abs. 4 Satz 2 Nr. 5 KrW-/AbfG) geschützt (vgl. BVerwGE 70, 242 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1996 - 7 B 13012/95
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    Der Senat habe mit einer Entscheidung vom 08. Januar 1996 (7 B 13012/95.OVG) diesen Rechtsstandpunkt nochmals erläutert und bekräftigt.

    Die Genehmigungsbehörde muss bei ihrer Entscheidung somit eventuell entgegenstehende planerische Vorstellungen - hier solche der angrenzenden Nachbargemeinde - abwägend bewältigen, d.h., bestehende gemeindliche Planungen oder verfestigte Planungsabsichten müssen materiell berücksichtigt und daraufhin geprüft werden, ob ihre Überwindung im Hinblick auf überörtliche Interessen verhältnismäßig ist (Beschlüsse des Senats vom 08. Januar 1996 - 7 B 11901/94.OVG und 7 B 13012/95.OVG -).

  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    § 2 Abs. 2 BauGB enthält aber keine Regelung für den Fall, dass die von der Nachbargemeinde geltend gemachten negativen Wirkungen die Folge einer planerischen Untätigkeit sind (vgl. BVerwG, NVwZ 1994, 288).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 39.91

    Sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zwischen Lebenspartnern -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.1999 - 7 A 11674/98
    Die Genehmigungsbehörde hat hier somit nur zu prüfen (vgl. BVerwG, DVBl 94, 584), ob sich durch den geplanten Betrieb der Anlage des Beigeladenen Auswirkungen auf die Verwirklichung des Bebauungsplanes "..." ergeben können, wobei, wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, nur "nachhaltige" Störungen, d.h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art, relevant sind.
  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - in diesem Sinne auch dessen Beschlüsse vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 16.3.1999 - 7 A 11674/98 -, BRS 62 Nr. 64 (1999) jeweils zitiert nach juris.
  • BVerwG, 17.06.2014 - 7 B 14.14

    Biopolderanlage; wassergefährdende Stoffe; Abfallentsorgungsanlage; Deponie;

    Auch die von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des OVG Koblenz (Beschluss vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94 - NVwZ 1995, 290 und Urteil vom 16. März 1999 - 7 A 11674/98 - BRS 62 Nr. 64; hierzu Sandner, DÖV 1998, 586 ) beziehen sich auf die alte Rechtslage.
  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - in diesem Sinne auch dessen Beschlüsse vom 31.10.2000 - 11 VR 12.00 -, NVwZ 2001, 90 = Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51; vgl. auch OVG Koblenz, Urteil vom 16.3.1999 - 7 A 11674/98 -, BRS 62 Nr. 64 (1999) jeweils zitiert nach juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 1.11

    Genehmigung einer sog. Biopolderanlage zur Trocknung und Lagerung von

    Auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 16. März 1999 - 7 A 11674/98 -, Langtext in BRS 62 Nr. 64) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung dieser Frage.
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