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   OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17.OVG (https://dejure.org/2018,17620)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17.OVG (https://dejure.org/2018,17620)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG (https://dejure.org/2018,17620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 WaffG 2002, § 4 Abs 1 WaffG 2002, § 4 Abs 1 Nr 2 WaffG 2002, § 45 WaffG 2002, § 45 Abs 2 WaffG 2002
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung der Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit (Chapter) einer Rockergruppierung; Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • rewis.io
  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur generellen waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund Mitgliedschaft in bestimmten Gruppierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaubnis; Gefahr; Gefahrenabwehrrecht; Gremium MC; hinreichende Wahrscheinlichkeit; Kleiner Waffenschein; Mitglied; Mitgliedschaft; Motorradclub; OMCG; Outlaw Motorcycle Gang; Progose; Rocker; Rockergruppierung; Rockerkriminalität; Strukturmerkmal; Unzuverlässigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung der Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit (Chapter) einer Rockergruppierung; Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschafft in einer Rockergruppierung (hier: "Gremium MC")

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Mitgliedschafft in einer Rockergruppierung (hier: "Gremium MC")

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit: Aufhebung der Waffenbesitzerlaubnis für Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC rechtmäßig - Mitgliedschaft rechtfertigt Annahme des missbräuchlichen Umgangs mit Waffen und Munition

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Auch wenn es sich bei dem Gremium MC Trier und dem Gremium MC Germany, dem der Trierer Club als Chapter angehört, nicht um verbotene Organisationen handelt, ist die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG nicht durch die organisationsbezogenen Regelvermutungen des § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 WaffG gesperrt (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 7).

    Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Risiken des Waffenbesitzes auf ein Mindestmaß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 8).

    I. Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzunehmende Prognose der absoluten Unzuverlässigkeit ist bezogen auf die Person, deren Zuverlässigkeit zur Prüfung steht, eine Verhaltensprognose erforderlich, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17) an diese keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen.

    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und insoweit auch Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rn. 20).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17).

    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und in waffenrechtlicher Hinsicht unbescholten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 10 und 12).

    Individuelle Verhaltenspotentiale werden allerdings durch das soziale Umfeld mitbestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11).

    Es ist daher erforderlich, dass die Gruppe bestimmte Strukturmerkmale aufweist, die die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die Person, die in Rede steht, künftig Verhaltensweisen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c WaffG verwirklichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11).

    Zu berücksichtigen ist dabei im Übrigen, dass das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Januar 2015, - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 11) zwar die Mitgliedschaft in einer Gruppe als eine personenbezogene Tatsache allein ausreichen lässt, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen.

    Im Waffenrecht muss - wie bereits ausgeführt - ein Restrisiko der missbräuchlichen Verwendung von Waffen nicht hingenommen werden (st. Rspr. BVerwG, Urteile vom 30. September 2009 - 6 C 29.80 -, juris, Rn.17 und 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17).

    Dies lässt den Schluss zu, dass der Gremium MC - wie eine Reihe anderer Rockergruppierungen - territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene anstrebt und entsprechende Ansprüche regelmäßig mit Gewalt durchzusetzen versucht (vgl. hierzu betreffend die Rockergruppierung Bandidos BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 13).

    Die Praxis der gewaltsamen Austragung der - ihrerseits szenetypischen - Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen muss nach den dem Senat vorliegenden Unterlagen und allgemein zugänglichen Quellen für den Gremium MC als wesensprägendes Strukturmerkmal angesehen werden, das sich bei jedem seiner örtlichen Organisationseinheiten und bei jedem seiner Mitglieder zu jedem Zeitpunkt aktualisieren kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 14).

    Aufgrund der hierarchischen Strukturen (I), des Zusammengehörigkeitsgefühls im Sinne einer Bruderschaft, das mit einem hohen Geschlossenheitsgrad, Konformitäts- und Loyalitätsdruck einhergeht (II), dem strengen Aufnahmeverfahren (III) und der bundesweiten Vernetzung der örtlichen Organisationseinheiten (IV) erscheint es darüber hinaus möglich, dass sich Mitglieder des Gremium MC einheitsübergreifende Unterstützung bei Auseinandersetzungen leisten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 14).

    Es erscheint insoweit auch nicht fernliegend, dass er in einem solchen Fall - ob beabsichtigt oder unter dem Druck der Situation - Waffen missbräuchlich verwenden oder Nichtberechtigten überlassen wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Diese Tat, die zu einem bestandskräftigen Verbot der Vereinigung Regionalverband Gremium MC Sachsen einschließlich der Teilorganisationen Gremium MC Dresden, Chemnitz und Plauen führte, war nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 46) eine Reaktion auf einen wenige Tage zuvor dort in einer Diskothek erfolgten lebensgefährlichen Angriff durch Mitglieder des verfeindeten Hells Angels MC auf ein Mitglied des Gremium MC.

    Nach den Ausführungen im Urteil vom 7. Januar 2016 (- 1 A 3.15 -, juris, Rn. 51) wurden dem Regionalverband Sachsen angehörende Vereinsmitglieder wegen ihrer Tatbeteiligung belohnt.

    Hinsichtlich der Auswahl des neuen Präsidenten wurden die Ausführungen, dass es keinen Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt gebe, sondern es sich um eine chapterinterne Entscheidung gehandelt habe, vom Bundesverwaltungsgericht als Schutzbehauptung angesehen (Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 5, 50).

    Der Einwand, der im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben wurde, das Verhalten sei von dem damals noch bestehenden nationalen Organ des Gremium MC, dem sog. Siebenerrat (7er-Rat), missbilligt (vgl. hierzu Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 50) und auch aus den Reihen der einzelnen Chapter des Gremium MC völlig abgelehnt worden, ändert indes nichts daran, dass es aufgrund der Rivalität zwischen den konkurrierenden Rockergruppierungen zu einem versuchten Tötungsdelikt kam.

    Das Landgericht Cottbus verhängte gegen die vier Täter u.a. wegen versuchten Totschlags Freiheitsstrafen zwischen acht und zehn Jahren (www.tagesspiegel.de; BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht sah die durch ein Vereinsverbot zu begrenzende Gefahr weiterer im Interesse des Regionalverbandes Gremium MC Sachsen liegender gewalttätiger Vergeltungsmaßnahmen und Selbstbehauptungen gegenüber konkurrierenden Rockervereinigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 52).

    Beispielhaft sei hier nochmals auf die Verurteilung wegen versuchten Totschlags verwiesen, die zum Verbot des Regionalverbandes des Gremium MC Sachsen und weiterer Chapter geführt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris).

    Wir stehen nicht außerhalb der Gesellschaft, sondern sind ein Teil von ihr." Diese Ausführungen stehen im Widerspruch zu den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren des Regionalverbandes Gremium MC (Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris) und den oben dargelegten Vorfällen, Verurteilungen und Waffenfunden.

    Ein derartiges Patch wird nach den allgemeinen polizeilichen Erkenntnissen in der Rockerszene von Personen getragen, die für den Club einen Menschen getötet oder schwer verletzt haben, diese Bedeutung kommt dem Patch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch beim Gremium MC zu (Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 51).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Übrigen zu den überregionalen Strukturen in seiner Entscheidung zum Verbot des Regionalverbandes Sachsen (Urteil vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris, Rn. 23) festgestellt, dass der Gremium MC in die Bundesebene mit dem 7er-Rat, die Regionen und die örtlichen Chapter vertikal drei- gegliedert sei.

    Soweit der Zeuge S. im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zum Verbot des Regionalverbandes Sachsen und weiterer Chapter darauf hingewiesen hatte, dass der 7er-Rat bereits im Jahr 2012 aufgelöst worden sei, überzeugt dies nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. Januar 2016 (- 1 A 3.15 -, Rn. 27) nicht.

  • BVerwG, 10.07.2018 - 6 B 79.18

    Gebot der Verhältnismäßigkeit; Kleiner Waffenschein; Loyalitätsverpflichtung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Entsprechend dem präventiven Charakter des Waffenrechts sollen die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr. des BVerwG, zuletzt Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17 und insoweit auch Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 6).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8).

    Hinzu kommen muss, dass das einzelne Mitglied der Gruppe aufgrund freiwillig eingegangener Bindungen, etwa aufgrund einer Verpflichtung zur unbedingten Loyalität, typischerweise in die Gewaltausübung hineingezogen werden kann (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).

    Davon, dass die Bereitschaft, unter bestimmten Umständen Gewalt auszuüben, ein prägendes Strukturmerkmal der Gruppe darstellt, kann ausgegangen werden, wenn gewaltsame Angriffe auf Außenstehende oder gewalttätige Auseinandersetzungen in der Vergangenheit zum spezifischen Erscheinungsbild der Gruppe gehört haben (so nunmehr auch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79.18 -, juris, Rn. 7).

  • VG Neustadt, 09.05.2017 - 5 K 200/16

    "Kein Waffenverbot für Rocker"

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Dass dem Bundeslagebild 2016 des Bundeskriminalamtes ebenso wie den anderen genannten Berichten Tatsachen zugrunde liegen und nicht wie der Kläger meint, die Ausführungen ausschließlich auf Wertungen beruhen, lässt sich beispielsweise aufgrund der vom Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße im Verfahren 5 K 200/16.NW im Wege der Beweisaufnahme festgestellten Verurteilungen von (ehemaligen) Angehörigen des Gremium MC durch das Landgericht Frankenthal (Pfalz) belegen.

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Gremium MC - wie dargelegt - um einen weltweit agierenden Motorradclub handelt, und angesichts der festgestellten Strukturen ist eine bloße regionale Sichtweise, wie sie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in seinem Urteil vom 9. Mai 2017 - 5 K 200/16.NW - angewendet hat, nicht gerechtfertigt.

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 - gehe auch insoweit fehl.

    Mit Letzterem grenzt man weltweit die polizeilich bedeutsamen Rockergruppierungen von der breiten Masse der Motorradclubs ab, die zwar im Einzelfall auch kriminelle Aktivitäten verfolgen können, diese aber nicht als Hauptmotivation ihrer Existenz verstehen (BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris, Rn. 41).

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 12.1280

    Widerruf einer waffenrechtlichen und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; Gade/Stoppa, Waffengesetz, 2011, § 5 Rn. 20).

    Zu Verurteilungen kam es in diesem Zusammenhang nicht (LKA Baden-Württemberg, Bericht vom 22. Dezember 2016, S. 3; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 Bv 12.1280 -, juris, Rn. 66).

  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der unbestimmte Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit vom Gesetzgeber seit jeher verwendet worden und aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit - und um deren Einschätzung geht es bei der Verhaltensprognose - im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (BVerfG, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris, Rn. 11) .

    Im Übrigen gilt für den hier vorliegenden Bereich der Gefahrenabwehr auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris, Rn. 11).

  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 473/14

    Gleichzeitiger unerlaubter Besitz von Waffen und Munition (Tateinheit)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    V. wurde durch Urteil vom 30. April 2014 - 5126 Js 30717/12 - KLs -, neugefasst durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2014 - 4 StR 473/14 -, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs einer Schusswaffe in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Erwerb und Besitz von Munition in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen verurteilt (Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt).
  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 B 12.960

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von OMCG-Mitgliedern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Soweit sich ein Mitglied mit seiner Aufnahme unter die Regelungen des Clubs stellt, gilt für sein Verhalten ein Ehrenkodex mit strengen weiteren ungeschriebenen Regeln (vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 B 12.960 - juris, Rn. 45; LKA Baden-Württemberg, Strukturbericht, S. 7 f.).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 375/11

    Irrtümliche Notwehr bei Tötung eines Polizeibeamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17
    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11 -, juris, das angeklagte Mitglied des Hells Angels MC freigesprochen, weil es sich in einem Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes der Notwehr (Erlaubnistatbestandsirrtum) befunden habe, was zum Ausschluss der Vorsatzschuld führe (vgl. juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06

    Anordnung einer molekulargenetischen Untersuchung gem § 81g StPO bei langjährigem

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • VGH Hessen, 07.12.2017 - 4 A 814/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in einem Motorradclub

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

    Ausreichend ist vielmehr, dass eine hinreichende Wahrscheinlichkeit hierfür besteht (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 12.1280 -, juris, Rn. 27; HessVGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 4 A 814/17 -, juris, Rn. 32; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26; Gade, Waffengesetz, 2. Auflage 2018, § 5 Rn. 20).

    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 26).

    Im Hinblick auf die aktuell zu treffende Entscheidung über die Zuverlässigkeit haben diese Umstände allenfalls - geringen - indiziellen Charakter, dem vorliegend aufgrund der vorgenannten eindeutigen Feststellungen kein entscheidungserhebliches Gewicht mehr beizumessen ist, zumal ein Restrisiko bei der Zuverlässigkeitsbeurteilung im Bereich des Waffenrechts nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 21 Cs 13.1564 -, juris, Rn. 10; OVG RP, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG, juris, Rn. 35).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 7 A 10555/19

    Waffenrechtliche Erlaubnisse zu Recht wegen "Reichsbürger"-Verhaltens widerrufen

    Eine andere Sichtweise würde Schutzlücken aufreißen, die sachlich nicht erklärlich wären und dem Regelungszweck des Gesetzes widersprächen, Risiken des Waffenbesitzes auf ein Mindestmaß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, juris, Rn. 7 ff.; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG - juris, Rn. 24; jeweils zur Mitgliedschaft in einer Rockergruppierung).

    Der dargelegte Maßstab für die Zuverlässigkeitsprognose gilt für alle im Waffengesetz vorgesehenen Erlaubnisse und damit auch für die Erteilung und den Widerruf des Kleinen Waffenscheins (BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 6 B 79/18 -, juris, Rn. 8; Urteil des Senats vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17 -, juris, Rn. 26).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2018 - 12 K 6041/17

    Waffenrechtliche Untersagung des Erwerbs und des Besitzes von Waffen und

    Haben Rockergruppierungen aber eigene vom gesellschaftlichen Gesamtsystem sich unterscheidende Werte und Normen, so bestimmen diese zugleich das Verhalten der Mitglieder mit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 33).

    Soweit der Kläger einwendet, diese Schrift sei nicht von Gremium MC autorisiert worden, kann dem nicht gefolgt werden, da sich die Schrift auf dem Telefon eines Beschuldigten zusammen mit Kontaktdaten von Personen des Gremium MC in Bamberg befunden hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 39).

    Diese Erkenntnisse decken sich auch mit den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 10.10.2013 - 21 B 12.960 -, juris), des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28.06.2018, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 07.01.2016 - 1 A 3.15 -, juris) im Vereinsverbotsverfahren gegen den Regionalverband Sachsen des Gremium MC und dessen Untergliederungen.

    Der Bundesgesetzgeber geht mit der Zuweisung der Aufgaben der in Rede stehenden Art davon aus, dass es sich bei dem Bundeskriminalamt um eine fachkundige Stelle handelt, die diese zum Schutz der Bevölkerung bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 60).

    Daneben führt das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28.06.2018 (aaO) noch folgende Vorkommnisse an:.

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Gremium MC um einen weltweit agierenden Motorradclub handelt, und angesichts der festgestellten Strukturen ist eine bloße regionale Sichtweise, wie sie das VG Neustadt/Weinstraße in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 09.05.2017 - 5 K 200/16.NW - angewendet hat, nicht gerechtfertigt (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 82).

    Diese Einschätzung tragen auch die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz zu einer "schnellen Eingreiftruppe", die aus "Sec-Chiefs" und weiteren "handverlesenen" Membern bestehe (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 78 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen

    Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt damit der vollen gerichtlichen Überprüfung, auch ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu (OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17.OVG -, juris Rn. 26).

    Die Rockerkriminalität hat auch das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17.OVG - (juris), dessen Entscheidungsgründe nach der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren veröffentlicht wurden, als bestimmendes Strukturmerkmal des Gremium MC angesehen und hierzu auf die Geschichte des Gremium MC mit seiner Selbstbezeichnung als Onepercenter-MC oder 1%er-MC (juris Rn. 38 ff.), die Zuordnung zur Organisierten Kriminalität (juris Rn. 42 ff.) und die Austragung szenetypischer Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen mittels Gewalt (juris Rn. 46 ff.) verwiesen.

    So führt das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 28.06.2018 (aaO, Rn. 42 unter Hinweis auf Bundeskriminalamt, Organisierte Kriminalität, Bundeslagebild 2016; Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, Sicherheitsbericht des Landes Baden-Württemberg, Sicherheit 2017, S. 66 ff.; LKA Baden-Württemberg, Organisierte Kriminalität, Jahresbericht, 2016; Verfassungsschutzbericht Bayern 2016, S. 275) Folgendes aus:.

    Die Anerkennung kriminalistischer Erfahrung als Grundlage für eine zu erstellende Prognose ist im Hinblick darauf, dass Informationen zu bewerten sind, nach der gesetzlichen Regelung nicht zu beanstanden (so auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 61 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 -, juris Rn. 5).

    in seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 09.05 2017 - 5 K 200/16.NW - angewendet hat, nicht gerechtfertigt (so auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018, aaO, Rn. 82).

  • VG Neustadt, 07.01.2019 - 5 K 836/18

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Reichsbürger-Vorwurfs rechtswidrig

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG -, ESOVG; Bay. VGH, Beschluss vom 28. November 2013 - 21 CS 13.1758 -, juris m.w.N.).

    Die Entscheidung der Waffenbehörde über die fehlende Zuverlässigkeit unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum oder eine Einschätzungsprärogative kommt ihr nicht zu (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG -, ESOVG).

  • VG Karlsruhe, 13.12.2018 - 12 K 5670/16

    Untersagung des Erwerbs und Besitzes von Waffen und Munition

    Haben Rockergruppierungen eigene vom gesellschaftlichen Gesamtsystem sich unterscheidende Werte und Normen, so bestimmen diese zugleich das Verhalten der Mitglieder mit (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 33; vgl. zum Ganzen auch Urteil der Kammer vom 18.10.2018 - 12 K 6041/17 -, juris).

    Der Bundesgesetzgeber geht mit der Zuweisung der Aufgaben der in Rede stehenden Art davon aus, dass es sich bei dem Bundeskriminalamt um eine fachkundige Stelle handelt, die diese zum Schutz der Bevölkerung bei der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 60).

    Im Hinblick darauf, dass es sich bei dem Hells Angels MC um einen weltweit agierenden Motorradclub handelt, und angesichts der festgestellten Strukturen ist eine bloße regionale Sichtweise nicht gerechtfertigt (vgl. ähnlich zum Gremium MC OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 82).

    Im Waffenrecht muss indes - wie bereits ausgeführt - ein Restrisiko der missbräuchlichen Verwendung von Waffen nicht hingenommen werden (vgl. zum Ganzen OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Ebenso wie für die Prognose der Unzuverlässigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, sind im Bereich der Gefahrenabwehr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Anforderungen an die der Prognose zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen herabgesetzt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 - zur Telekommunikationsüberwachung; Beschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, NVwZ 2009, 1429 - zur luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 29 - zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit).
  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495

    Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank

    a) Die Ergebnisse der aktuellen polizeilichen Ermittlungen sind im vorliegenden Verfahren und für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheids und damit des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zu berücksichtigen, obwohl der maßgebliche Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeitsbeurteilung der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 - juris Rn. 33; OVG RhPf, U.v. 28.6.2018 - 7 A 11748/17 - juris Rn. 25).

    Dabei unterliegt die behördliche Prognose der vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG RhPf, U.v. 28.6.2018 - 7 A 11748/17 - juris Rn. 26).

  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Die Feststellungen zur Rockerkriminalität und den Strukturen des HAMC beruhen auf hinreichenden Tatsachen und nicht nur auf Wertungen oder bloßen Vorverurteilungen (vgl. ausführlich zu den Tatsachengrundlagen zur Rockerkriminalität und der entsprechenden Erkenntnisgrundlage m.w.N. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, a.a.O.).

    Dabei ist auch die Anerkennung kriminalistischer Erfahrung als Grundlage für eine zu erstellende Prognose im Hinblick darauf, dass Informationen zu bewerten sind, nach der gesetzlichen Regelung nicht zu beanstanden (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.06.2018, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 2049/06 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2018, a.a.O.).

    Dass keine Anhaltspunkte für eine herausgehobene Funktion des Klägers bestehen und aktuell auch kein (besonderes) regionales Gewaltpotential der örtlichen Organisationseinheit der Hells Angels aktenkundig sein mag, führt angesichts der streng hierarchischen Struktur des HAMC ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Gremium MC" auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - und Urteile vom 18.10.2018, a.a.O. und vom 22.08.2018 - 4 K 3040/16 -, jeweils m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17, 7 A 11749/17 und 7 A 11750/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 6 B 153.18, 6 B 155.18 und 6 B 156.18 -, jeweils juris; demgegenüber eine Prüfung des konkreten Charters bzw. der individuellen Angaben des jeweiligen Klägers vornehmend: VG Freiburg, Urteil vom 24.07.2018 - 9 K 8114/17 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, jeweils juris).

  • VG Münster, 12.11.2019 - 13 K 1810/19

    Entfernung aus dem Dienst Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Dienstvergehen

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juni 2018 - 7 A 11748/17.OVG -, juris.
  • VG Neustadt, 27.01.2021 - 5 K 80/20

    Waffen und Munition nicht sorgfältig verwahrt - Waffenerlaubnis zu Recht

  • VG Neustadt, 10.12.2018 - 5 K 754/18

    Beanstandungsklage, berechtigte Person, Beweislast, Erlaubnis, Erwerb,

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496

    Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Ansbach, 13.08.2019 - AN 16 K 18.01864

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eines Prospect der Hells Angels

  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 65/23

    Widerruf eines Kleinen Waffenscheins; Missbräuchliche Verwendung einer

  • VG Stuttgart, 25.06.2019 - 5 K 5926/16

    Waffenbesitzverbot wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

  • VGH Bayern, 08.11.2023 - 24 ZB 23.1372

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, "Reichsbürger", Verdacht auf Zugehörigkeit

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 24 CS 23.412

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253

    Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen

  • VG Ansbach, 10.11.2023 - AN 16 K 23.37

    Waffenrecht, Unzuverlässigkeit, Waffenversand mit D., Empfangsberechtigung,

  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075

    Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251

    Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen

  • VG Freiburg, 24.07.2018 - 9 K 8114/17

    Waffenbesitzverbot; Rockerclub; Präsident eines Charters der Hells Angels

  • VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.295

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines "Reichsbürgers"

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