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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88   

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https://dejure.org/1988,2580
OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 (https://dejure.org/1988,2580)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Dauerparken auf Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze dürfen auch von berechtigten Schwerbehinderten nicht zeitlich unbegrenzt belegt werden - Mutter einer blinden Tochter trägt Kosten für Abschleppvorgang ihres über einen Tag lang abgestellten Fahrzeugs ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 299
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.06.1985 - 2 ObOWi 114/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88
    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).

    Die Parkerlaubnis galt jedoch nur, soweit die Parkmöglichkeit in sachlicher und zeitlicher Hinsicht zugunsten des derart Schwerbehinderten in Anspruch genommen wurde (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355, 356 [hier: ll (286) 20l d]).

  • BayObLG, 24.10.1984 - 2 ObOWi 261/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88
    Dieses Zusatzschild beschränkte die Parkerlaubnis allgemein zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder, ohne daß es [seinerzeit] darauf ankam, ob der dadurch Begünstigte einen Ausweis mit entsprechender Bescheinigung besaß oder gar am Kraftfahrzeug anbrachte (vgl. BayObLG, NJW 1985, 1407 f. [hier: II (286) 20l c] unter ausführlicher Darlegung der eindeutigen Gesetzeslage); unerheblich war auch, ob der derart Schwerbehinderte das von ihm benutzte Fahrzeug selbst führte (vgl. BayObLG, DAR 1985, 355 f. [hier: II (286) 201 d]).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1995 - 1 S 631/95

    Abschleppen eines verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestellten Kfz -

    Als "bloßen" Halter des Kraftfahrzeugs trifft ihn nicht die sich aus dem Verkehrszeichen als sofort vollziehbarem Dauerverwaltungsakt ergebende Verpflichtung (a.A. OVG Koblenz, Urteil vom 22.11.1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19

    Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft

    Dies schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Neustadt, 05.12.2017 - 5 K 564/17

    Notwendigkeit erneuter Fristsetzung zur Erfüllung der Grundverfügung nach Ablauf

    Dies schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • VG Aachen, 04.01.2013 - 6 K 1106/09

    Kostenerhebung bzgl. einer im Wege der Ersatzvornahme angeordneten

    Denn anders kann der Sinn der gesetzlichen Regelung, die durch die Verhältnisse des modernen Straßenverkehrs, insbesondere durch die damit verbundene Parkraumnot in den Innenstädten hervorgerufenen zusätzlichen Erschwernisse für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde durch Vorhaltung von Sonderparkplätzen an für jenen Personenkreis besonders wichtigen Stellen abzumildern, nicht wirksam erreicht werden, vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - 3 B 149.01 -, und Urteil vom 14. Mai 1992 - 3 C 3.90 - OVG NRW, Beschlüsse vom 2. März 2009 - 5 A 787/08 - und vom 21. März 2000 - 5 A 2339/99 - Hamburgisches OVG, Urteil vom 16. November 2011 - 5 Bf 292/10 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteile vom 29. Januar 1996 - 24 B 94.1712 -, und vom 20. Februar 1990 - 21 B 89.03645 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 - VG Aachen, Urteil vom 5. Februar 2003 - 6 K 2813/00 -, alle .
  • VG Aachen, 05.02.2003 - 6 K 2813/00

    Rückerstattung der Kosten des Abschleppens eines auf einem Behindertenparkplatz

    Denn anders kann der Sinn der gesetzlichen Regelung, die durch die Verhältnisse des modernen Straßenverkehrs, insbesondere durch die damit verbundene Parkraumnot in den Innenstädten hervorgerufenen zusätzlichen Erschwernisse für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde durch Vorhaltung von Sonderparkplätzen an für jenen Personenkreis besonders wichtigen Stellen abzumildern, nicht wirksam erreicht werden, vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 -3 B 149.01-, a.a.O., und Urteil vom 14. Mai 1992 -3 C 3.90-, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 21. März 2000 -5 A 2339/99-, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Urteile vom 29. Januar 1996 -24 B 94.1712-, BayVBl. 1996, 376, und vom 20. Februar 1990 -21 B 89.03645-, BayVBl. 1990, 434; OVG Rh-Pf, Urteil vom 22. November 1988 -7 A 15/88-, NVwZ-RR 1989, 299.
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