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   VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z   

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https://dejure.org/2016,24761
VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z (https://dejure.org/2016,24761)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z (https://dejure.org/2016,24761)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 7 A 1687/15.Z (https://dejure.org/2016,24761)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 161 Abs 2 S 2 HSchG, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 67 Abs 4 S 4 VwGO
    Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ERNSTLICHE ZWEIFEL; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN; SCHULWEG

  • rechtsportal.de

    ERNSTLICHE ZWEIFEL; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN; SCHULWEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten zur Grundschule in Ortenberg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten zur Grundschule in Ortenberg - Anträge mehrerer Eltern auf Zulassung der Berufung abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 7 A 831/15.Z -, vom 12. Mai 2015 - 7 A 581/15.Z - und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595).

  • OVG Bremen, 07.04.2011 - 1 A 200/09
    Auszug aus VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1687/15
    Die Frage, ob Beliehene - wie hier die Beklagte nach § 161 Abs. 9 HSchG - als Behörden im verfahrensrechtlichen Sinn vom Behördenbegriff des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO erfasst werden, bedarf damit keiner Entscheidung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 07. April 2011 - 1 A 200/09 -).
  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    - Vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1997- 7 S 430/97 -, NVwZ 1997, 405 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z -, juris, Rn. 27; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 32. EL Oktober 2016, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N. -.
  • VGH Hessen, 27.11.2023 - 2 A 478/22

    Zugang einer Fahrerlaubnisentziehung durch Akteneinsicht bei der nicht mehr

    Nicht klärungsbedürftig ist hingegen eine Rechtsfrage, deren Beantwortung sich unter Heranziehung anerkannter Auslegungsmethoden und unter Einbeziehung der ober- oder höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (Hess. StGH, Beschluss vom 09.08.2017 - P.St. 2609 -, juris Rn. 55; Hess. VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z -, juris Rn. 27).
  • VG Gießen, 19.09.2023 - 10 K 3158/20

    Arzneimitteleigenschaft von CBD-Ölen

    Denn eine grundsätzliche Bedeutung in diesem Sinne weist eine Rechtsstreitigkeit nur dann auf, wenn sie eine verallgemeinerungsfähige, über den Einzelfall hinausgehende rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die im Sinne der Rechtssicherheit, der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung im Berufungsverfahren bedarf, für das Verwaltungsgericht entscheidungserheblich war und auch für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist (vgl. StGH Hessen, Beschluss vom 09.08.2017 - P.St. 2609 -, juris, Rn. 55; Hess. VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 7 A 1687/15.Z -, juris, Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2021 - 1 L 6/21

    Erschwerniszuschläge für Sprengstoffentschärfer

    Neuer Tatsachenvortrag und Beweisangebote sind im Berufungszulassungsverfahren jedoch derart zu substantiieren, dass dem Berufungsgericht die summarische Prüfung ermöglicht wird, ob die Erfolgsaussichten der Berufung im Fall der Zulassung offen sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 3 A 286/14 -, juris Rn. 15; HessVGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 7 A 1687/15.Z -, juris Rn. 5; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 91; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 39. EL Juli 2020, § 124a Rn. 100).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

    Mit dem bloßen Angebot, dies könne durch Aussage des Geschäftsführers der Klägerin bewiesen werden, genügt sie dem nicht (vgl. HessVGH, B.v. 11.5.2016 - 7 A 1687/15.Z - juris Rn. 12; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 91).
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