Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 25.06.2009

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   VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10   

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https://dejure.org/2011,1646
VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2011,1646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2011,1646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. September 2011 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2011,1646)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 2 VwGO, § 43 VwGO, § 6 Abs 1 Nr 3 WHG, § 8 Abs 1 WHG, § 13 WHG
    Drittschutz im Wasserrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung eines drittschützenden Charakters i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO aus den Bewirtschaftungszielen des § 27 WHG und den Umweltzielen des Art. 4 RL 2000/60/EG (WWRL)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herleitung eines drittschützenden Charakters i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO aus den Bewirtschaftungszielen des § 27 WHG und den Umweltzielen des Art. 4 RL 2000/60/EG (WWRL)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Klagerecht gegen die Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entsorgung salzhaltiger Haldenabwässer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Drittschutz im Wasserrecht? (IBR 2011, 1385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1503
  • DÖV 2012, 39
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Kassel, 25.06.2009 - 7 K 1798/07

    Einleitung der Haldenabwässer durch die Kali- und Salz GmbH

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. Juni 2009 - 7 K 1798/07.KS - wird zurückgewiesen.

    Das Berufungsgericht hat mit Beschluss vom 13. August 2010 - 7 A 2399/09.Z -, der den Klägerinnen am 20. August 2010 zugestellt worden ist, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. Juni 2009 - 7 K 1798/07.KS - zugelassen, soweit darin das Begehren der Klägerinnen abgewiesen worden ist, festzustellen,.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. Juni 2009 - 7 K 1798/07.KS - abzuändern und festzustellen, dass zwischen dem Beklagten und der Beigeladenen aufgrund des Erlaubnisbescheides vom 26. November 2003 sowie des Änderungsbescheides vom 22. Februar 2006 für den Zeitraum bis zum 30. November 2009, aufgrund der bezeichneten Bescheide in Verbindung mit dem Bescheid vom 27. November 2009 für den Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 30. November 2012 kein Rechtsverhältnis bestanden hat und besteht, das die Beigeladene dazu berechtigt, an den Standorten H. (P.) oder X. Haldenabwässer aus ihrem Werk N. in die W. einzuleiten, die seit dem 29. Mai 2007 dauerhaft in mobiler Weise (mittels LKW, Eisenbahn oder anderen Transportmitteln) zu den genannten Standorten transportiert worden sind oder werden.

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Zwar gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage rechtswegübergreifend (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306, 308 f.), sein Eingreifen setzt jedoch voraus, dass in beiden Rechtswegen identische Rechtspositionen in Streit stehen.
  • VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06

    Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Je ungewöhnlicher dieser vor dem Hintergrund einer bestehenden Sachlage ist, desto mehr bedarf es vom Antragsteller darzulegender Indiztatsachen für eine gewisse Wahrscheinlichkeit der dem Gericht mit dem Beweisgesuch unterbreiteten Tatsachenbehauptung (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2007 - 7 UZ 3020/06.A - NVwZ-RR 2008, 135 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Kann eine zwischen den Beteiligten streitige Frage sachgerecht und dem Rechtsschutzinteresse des Klägers Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden und droht keine Umgehung der besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen von Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage (Fristen, Vorverfahren), verbietet es sich, den Kläger auf eine Verpflichtungs- oder allgemeine Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, dessen selbstständige Feststellung er klageweise begeht, zum einen nur Vorfrage wäre, zum anderen die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (vgl. insbesondere Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534).
  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Um dies festzustellen, ist vom Wortlaut der Regelung auszugehen, dessen objektiver Erklärungsgehalt unter Heranziehung der Begründung des Verwaltungsaktes und sonstiger Begleitumstände - bei Erlaubnissen namentlich des Antrags und der diesem beigefügten Unterlagen - zu bestimmen ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - BVerwG 2 C 22.98 - BVerwGE 109, 283, 286; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 Rdnr. 71 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Ob im Hinblick auf ein bei jeder Entscheidung über eine Gewässerbenutzung zu beachtendes wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme darüber hinaus ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis" besteht, kann dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; Beschluss vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 - juris).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft derer eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann, darf oder nicht zu tun braucht (st. Rspr. des BVerwG, vgl. etwa Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Durch die analog § 42 Abs. 2 VwGO für die Feststellungsklage erforderliche Klagebefugnis wird zur Vermeidung von Popularklagen die subjektiv-rechtliche Anbindung auch dieser Klageart sichergestellt (st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteile vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 32.94 - BVerwGE 99, 64 [66], und vom 28. November 2007 - BVerwG 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52).
  • BVerwG, 18.12.1975 - V C 79.74

    Klage des Vermieters gegen den Träger der Sozialleistung auf Feststellung der

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Ob im Hinblick auf ein bei jeder Entscheidung über eine Gewässerbenutzung zu beachtendes wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme darüber hinaus ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis" besteht, kann dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; Beschluss vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 - juris).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 22 B 06.3236

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlags- und

    Auszug aus VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10
    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1987 - BVerwG 4 C 56.83 - BVerwGE 78, 40; Beschluss vom 28. Juli 2004 - BVerwG 7 B 61.04 - DVBl. 2004, 1561; Bay. VGH, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 22 B 06.3236 - ZfW 2009, 228; Reinhardt, DÖV 2011, 135; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 42 Abs. 2 Rdnr. 198 ff.).
  • BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 61.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb;

  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TH 3215/89

    Beeinträchtigung der gemeindlichen Planungshoheit - Erteilung einer

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private

  • BVerwG, 28.11.2007 - 9 C 10.07

    Normerlassklage; Tätigwerden des Normgebers; Erlass einer Rechtsverordnung;

  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.1986 - 7 A II 2/85

    Klagebefugnis; Gemeinde; Nachbarschaft; Errichtung; Kernkraftwerk;

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Zwar verneine der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 1. September 2011 (7 A 1736/10) eine Klagebefugnis allein aufgrund der Umweltziele des Art. 4 WRRL und begründe dies damit, dass es sich hierbei lediglich um programmatische Zielvorgaben handele, auf die die Mitgliedstaaten hinzuarbeiten hätten.

    Die Regelungen der WRRL bzw. die hieraus resultierenden Maßnahmeprogramme als solche vermittelten kein einklagbares Recht auf Umsetzung bzw. Erreichen der Bewirtschaftungsziele (mit Verweis auf HessVGH, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris, Rn. 92 ff.).

    Auch wenn den Bewirtschaftungszielen des § 27 WHG, die die Umweltziele des Art. 4 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in nationales deutsches Recht umsetzen, unter Berücksichtigung ihres unionsrechtlichen Ursprungs kein drittschützender Charakter zukommt (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris), handelt es sich bei der der Klägerin übertragenen Unterhaltungslast für die renaturierten Bereiche des ... gemäß Art. 22 Abs. 1 Nr. 3 Alternative 1 BayWG um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Art. 57 Abs. 1 GO (vgl. Stimpfl, in: Praxis der Kommunalverwaltung - PdK - Bayern, Art. 22 BayWG, Erl. 2 - beckonline).

    Mangels drittschützenden Charakters kann sich die Klägerin auch nicht auf die Einhaltung der Bewirtschaftungsziele des § 27 WHG in Umsetzung der WRRL und des darin enthaltenen Verschlechterungsverbots für oberirdische Gewässer berufen (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011 - 7 A 1736/10 - juris Rn. 92).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf die Belange eines Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. VGH Hessen, U.v. 1.9.2011, a. a. O.).

  • VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt dies aber voraus, dass dieses Interesse des Dritten von den Interessen der Allgemeinheit deutlich unterschieden und in seinem Umfang bestimmt ist und die beabsichtigte Gewässerbenutzung diesen in qualifizierter und individualisierter Weise betrifft, was jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt (zur Begründung und zum Inhalt des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots s. die ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 15.07.1987 - 4 C 56.83 -, BVerwGE 78, 40; HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 - Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, 2010, § 12 Rdnr. 61 ff. und § 13 Rdnr. 42 f.; Reinhardt, Drittschutz im Wasserrecht, DöV 2011, 135).

    Auch wenn man darüber hinaus eine schwerwiegende und rücksichtslose Beeinträchtigung der Interessen verlangt (so offenbar HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63), ist im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit von Klage und Antrag, die den substantiierten Vortrag der Antragstellerin zugrunde legen muss, von deren Vorliegen auszugehen.

    Denn selbst wenn eine solche Verträglichkeitsprüfung erforderlich gewesen wäre, könnte die Antragstellerin hieraus nichts für sich herleiten, weil die insoweit maßgeblichen Vorschriften (§ 34 BNatSchG, VS-RL etc.) keinen Schutz Dritter vermitteln (BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 -, BVerwGE 128, 358; HessVGH, Urteil vom 01.09.2001 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63).

    Dies gilt auch im Hinblick auf § 57 WHG (HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, NuR 2012, 63; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 57 Rdnr. 27).

  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Zu den relevanten privaten Interessen gehört auch das Fischereirecht, welches einen Ausschnitt des Eigentumsrechts bildet und den Inhaber hinreichend von der Allgemeinheit abgrenzt, um im Falle gravierender Betroffenheit ein subjektives Abwehrrecht zu verleihen (VGH München, Beschl. v. 17.07.2020 - 8 CS 20.1109 -, Rn. 18, juris; VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 97, juris).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 97, juris).

    Der Regelung über die Umweltziele mangelt es ferner an der Unbedingtheit und Bestimmtheit, die Voraussetzung der Annahme einer individualrechtsverleihenden Unionsnorm auch ohne ausdrückliche Anordnung deren Klagbarkeit ist (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, Rn. 92, juris: VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 46, juris).

  • VG Köln, 08.04.2014 - 14 K 79/12

    Definition des Gewässerausbaus in § 67 Abs. 2 WHG; Aufhebung des natürlichen

    vgl. VGH Kassel, Urteil vom 1. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris, Rn. 97.
  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts;

    Das subjektiv-öffentliche Recht eines Dritten auf Rücksichtnahme setzt eine individualisierte und qualifizierte Betroffenheit dieses Dritten voraus (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 , juris).

    Dies entspricht der Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Gewässerbewirtschaftung, verschiedene, gegebenenfalls miteinander in Widerstreit stehende Interessen an einer Nutzung des Gewässers zum Wohl der Allgemeinheit und auch im Interesse Einzelner zu koordinieren und einen haushalterischen Umgang mit Wasser und Gewässern zu gewährleisten ( HessVGH, Urteil v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 , juris, Rn. 97 ).

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. HessVGH, Urteil v. 01.09.2011 - 7 A 1736/10 , juris Rn. 97 ; BVerwG, Urteil v. 15.07.1987 - 4 C 56/83, juris und Beschluss v. 28.07.2004 - 7 B 61/04, juris; BayVGH, Urteil v. 30.10.2007 - 22 B 06/3236, juris Rn. 29; Reinhardt , DÖV 2011, 135 (138 f.); Wahl/Schütz , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. EL Juli 2019, § 42 Abs. 2 Rn. 198 ff.).

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    In Fällen, in denen eine Gemeinde die öffentliche Wasserversorgung nicht selbst wahrnehme, sondern Dritten - etwa einem Zweckverband - übertrage, scheide eine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts aufgrund einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts von vornherein aus.(VGH Kassel, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, BeckRS 2011, 53793; VGH Kassel, Beschluss vom 07.02.1991 - 7 TH 3215/89 -, NVwZ-RR 1991, 537; OVG Koblenz, Urteil vom 03.06.1986 - 7 A II 2/85 -, NVwZ 1987, 71; OVG Weimar, Urteil vom 24.04.2002 - 2 KO 823/99 -, ZfB 2003, 68, 74; VG Kassel, Beschluss vom 14.01.2014 - 4 L 1092/13 -) Unstreitig habe die Klägerin ihre Wasserversorgung dem Wasserzweckverband Nalbach übertragen.
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

    Denn nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, wirken das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot nicht individualschützend, sondern dienen ausschließlich dem öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 57; Urt. v. 28.11.2017, 7 A 1.17, juris Rn. 42; VGH Kassel, Urt. v. 1.9.2011, 7 A 1736/10, juris Rn. 92 f.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 27 Rn. 7 m.w.N., 20 und § 47 Rn. 5; Meyer, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: September 2018, § 47 WHG Rn. 3; einschränkend Durner, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: 2/2019, § 27 WHG Rn. 40 f.; Schmid, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 27 Rn. 209).

    Mit der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts geht die Kammer daher davon aus, dass die Bewirtschaftungsziele nach Art. 4 Abs. 1 lit. a) WRRL nicht zugunsten einzelner Rechtsschutzsuchender unmittelbar anwendbar sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.4.2018, 9 A 16.16, juris Rn. 64 - Vorlagebeschluss Zubringer Ummeln; VGH Kassel, Urt. v. 1.9.2011, 7 A 1736/10, juris Rn. 93 m.w.N.; Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Aufl. 2019, § 27 Rn. 7 m.w.N., 20).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

    Ein subjektiv-öffentliches Recht auf seine Beachtung besteht hingegen nicht (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 10. Aufl. 2010, § 8 Rz. 20; VGH Kassel, Urt. v. 1. September 2011 - 7 A 1736/10 - juris, Rz. 91).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.07.2015 - 5 L 219/14

    Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschl. Artenschutzrecht

    Gegenüber wasserrechtlichen Gestattungen ergibt sich sonach ein Abwehrrecht aus dem Gebot der Rücksichtnahme, wenn sich die erteilte Gestattung als Ermessensentscheidung im Hinblick auf Belange des Dritten nicht nur als objektiv defizitär, sondern darüber hinaus als rücksichtslos darstellt (vgl. zum Vorstehenden: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01. September 2011 - 7 A 1736/10, juris Rn. 97 m. w. N.).

    Da das wasserrechtliche Zulassungserfordernis als solches nicht drittschützend ist, ist für ein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht des Dritten vielmehr maßgeblich, dass der Dritte zu einem von der Allgemeinheit abgrenzbaren Personenkreis zählt und die mangels Erlaubnis illegale Gewässerbenutzung gerade im Hinblick auf die Belange des Dritten rücksichtslos ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 01. September - 7 A 1736/10, juris, Rn. 98).

    Dies ist aber Voraussetzung für die Annahme der Rücksichtslosigkeit der erlaubten Gewässerbenutzung (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 01. September 2011 - 7 A 1736/10 -, juris Rn. 111).

  • VG Darmstadt, 19.09.2017 - 6 L 1031/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung für Windenergieanlage

    Außerdem stehe nach der Rechtsprechung des HessVGH (Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -) das Zulassungserfordernis für die Grundwasserentnahme allein im öffentlichen Interesse.

    Dem Antragsgegner und der Beigeladenen ist zwar zuzugeben, dass das Zulassungserfordernis für die Grundwasserentnahme gemäß §§ 8 und 12 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) allein im öffentlichen Interesse besteht und mit Ausnahme einer Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme keine drittschützende Wirkung entfaltet (HessVGH, Urteil vom 01.09.2011 - 7 A 1736/10 -, juris).

  • VG Kassel, 18.08.2015 - 3 L 2012/14

    Zum Prüfungsumfang eines Antrages nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO, bei dem im

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen

  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in

  • VG Berlin, 23.03.2017 - 10 K 62.16

    Unterlassung des Einleitens von ungefiltertem Niederschlagswasser in einen See

  • VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 797/16

    Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts

  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

  • VGH Hessen, 20.03.2013 - 2 B 1716/12

    Versenkung von Salzabwässern

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer

  • VG Bayreuth, 25.09.2014 - B 2 K 13.80

    Wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot

  • VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15

    Bergrecht: Feststellung der Ungeeignetheit einer Messstelle zur Beobachtung einer

  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.01102

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zutageförderung von Grundwasser zum

  • VG Ansbach, 17.01.2018 - AN 9 K 16.01362

    Drittanfechtung einer Erlaubnis zur Einleitung von Mischwasser in ein Gewässer

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

  • VGH Hessen, 06.09.2023 - 4 A 1811/21

    Klagemöglichkeit einer Hegegemeinschaft gegen die Schalenwildrichtlinie

  • VG Aachen, 30.01.2015 - 7 K 4/11

    Wasserrecht; Erlaubnis; Grundwasserdargebot; Rücksichtnahmegebot

  • VG Würzburg, 13.11.2014 - W 4 S 14.1052

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Gebot der Rücksichtnahme; Einschätzungsvorsprung

  • VGH Hessen, 04.08.2023 - 2 B 830/23

    Unzulässiger einstweiliger Rechtsschutzantrag gegen Vorhabenträger des Ausbaus

  • VGH Bayern, 04.08.2023 - 2 B 23.830

    Keine Geltendmachung der Verletzung objektiv-rechtlicher Bestimmungen des

  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.1781

    Drittanfechtung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

  • VG Augsburg, 03.07.2012 - Au 6 K 10.1754

    Plangenehmigung; keine (erneute) umfassende Überprüfung eines bestandskräftigen

  • VG Würzburg, 17.11.2014 - W 4 S 14.1042

    Gebot der Rücksichtnahme im Wasserrecht; Einschätzungsvorsprung wasserrechtlicher

  • VG Augsburg, 10.05.2021 - Au 9 K 20.741

    Drittanfechtungsklage gegen gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, Keine Verletzung

  • VG München, 30.03.2012 - M 9 SN 12.935

    Geothermie; Antragsbefugnis eines Umweltverbands; Fischereirecht; Drittschutz.

  • VG Hannover, 11.01.2022 - 12 A 785/20

    Abfluss; Brücke; Drittschutz; Genehmigung; Klagebefugnis; Nachbar; Nachbarschutz;

  • VG Meiningen, 10.12.2013 - 2 K 132/08

    Klageart gegen erledigten Verwaltungsakt

  • VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.3036

    Geothermie; Klage einer Gemeinde gegen bergrechtliche Zulassung; Planungshoheit;

  • VG München, 24.01.2012 - M 2 K 11.4749

    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis; Einleiten von Niederschlagswasser in

  • VG Gera, 23.04.2020 - 1 K 517/19

    Sonderurlaub für die European Police & Fire Games

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2020 - 5 K 440/16

    Vollzug einer naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme

  • VG München, 27.11.2012 - M 2 K 12.3526

    Einleiten von Niederschlagswasser; beschränkte Erlaubnis; Rücksichtnahmegebot

  • VG Augsburg, 22.05.2023 - Au 9 K 22.1919

    Altrecht, Änderung der Benutzungsanlage, Genehmigungserfordernis,

  • VG Lüneburg, 16.08.2013 - 6 B 31/13

    Wasserrechtliche Erlaubnis

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.06.2009 - 7 A 1736/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,82394
VGH Hessen, 25.06.2009 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2009,82394)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.2009 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2009,82394)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 7 A 1736/10 (https://dejure.org/2009,82394)
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