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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 7 A 1927/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1991 - 7 A 1927/87 (https://dejure.org/1991,6899)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.03.1991 - 7 A 1927/87 (https://dejure.org/1991,6899)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. März 1991 - 7 A 1927/87 (https://dejure.org/1991,6899)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Naßauskiesung ; Grundwasser; Oberirdisches Gewässer; Baggersee; Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung

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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11

    Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von

    vgl. OVG Münster, Teilurteil vom 27. März 1991 - 7 A 1927/87 -, NuR 1992, 134 (135); Nds. OVG, Urteil vom 18. Oktober 2001 - 7 LB 161/01 -, NuR 2003, 40 (41); Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 9 Rn. 69 f.
  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Gleichwohl kann der Aspekt der Verdunstung, der in der Rechtsprechung etwa auch im Zusammenhang mit der Bejahung der Gewässereigenschaft von Baggerseen (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 1991 - OVG 7 A 1927/87 -, juris Rn. 10) und Fischzuchtanlagen (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. November 2005 - OVG 9 A 4168/03 -, NVwZ-RR 2006, 639 ) hervorgehoben wird, für die auf einer Gesamtbetrachtung beruhenden Bewertung nicht unberücksichtigt bleiben.

    Zumindest dann, wenn weitere Gewässerfunktionen hinzutreten, kommt dem Aspekt des Auffangens von Regenwasser im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aber durchaus eine eigene Bedeutung zu (vgl. etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. März 1991, a.a.O.; s. ferner z.B. VG Dessau, Urteil vom 22. April 1998 - VG A 2 K 5/98 -, NuR 2000, 594: Bejahung der Gewässereigenschaft eines nach oben offenen, in einem künstlich angelegten Gerinne befindlichen Wasserlaufs, der hauptsächlich Industrieabwässer befördert).

  • OVG Thüringen, 21.06.2004 - 4 KO 1093/03

    Abgabenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; Abgabenordnung; Abwasser;

    Allgemein wird angenommen, dass eine Absonderung vom Wasserhaushalt anzunehmen ist, wenn das Wasser an den Gewässerfunktionen wie Verdunstung, Versickerung, Auffangen von Regenwasser und Auffangen von aufsteigendem Grundwasser keinen Anteil mehr hat (OVG Nordrhein-Westfalen, Teilurteil vom 27.03.1991 - 7 A 1927/87 - , NuR 1992, 134; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.06.2002 - 5 N 16/02 -, NuR 2002, 688 [690], HessVGH, Beschluss vom 14.02.1989, a. a. O., VG Aachen, Urteil vom 19.09.2003, a.a.O., Czychowski/Reinhardt, a. a. O, Rdn. 4 zu § 1).
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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1991 - 7 A 1927/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.1991 - 7 A 1927/87 (https://dejure.org/1991,31544)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 1991 - 7 A 1927/87 (https://dejure.org/1991,31544)
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