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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88   

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BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,2208)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Studiengang - Zulassungsbeschränkung - Numerus Clausus - Allgemeines Auswahlverfahren - Verteilungsverfahren - Überlastmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 80, 373
  • NVwZ 1989, 357
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Zudem ist der der Kapazitätsberechnung zugrundeliegende Ausbildungsaufwand keine in der Hochschulwirklichkeit fest vorgegebene Größe, sondern seinerseits das Ergebnis einer Wertung (vgl. BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 70, 318 >328 ff.<; Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 30).

    § 31 Abs. 3 HRG umschreibt zusammen mit § 29 HRG im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 303 ff.) die Voraussetzungen, unter denen das verfassungsrechtlich verbürgte Recht des hochschulreifen Bewerbers auf Zulassung zum Studium seiner Wahl (Art. 12 Abs. 1 GG, § 27 Abs. 1 HRG) durch Einführung des bundesweiten Numerus clausus beschränkt werden darf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat um dieses Grundrechts willen den absoluten Numerus clausus als einen äußersten Notbehelf "am Rande des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren" bezeichnet (BVerfGE 33, 303 ) und keinen Zweifel daran gelassen, daß die Erweiterung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten aus verfassungsrechtlicher Sicht dem Ausschluß einzelner Studienbewerber vom Studium ihrer Wahl vorzuziehen ist (BVerfGE 33, 303 , 43, 291 ).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Eine solche, über die erschöpfende Nutzung der vorhandenen Kapazitäten hinausgehende Belastung der Hochschulen kommt namentlich dann in Betracht, wenn sich die Verhältnisse an den Hochschulen infolge eines zu erwartenden Rückgangs der Bewerberzahlen oder auch wegen einer beabsichtigten Erweiterung der regulären Ausbildungskapazitäten voraussichtlich alsbald deutlich entspannen werden (vgl. BVerfGE 43, 291 ).
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1988 - 7 A 2.88
    Zudem ist der der Kapazitätsberechnung zugrundeliegende Ausbildungsaufwand keine in der Hochschulwirklichkeit fest vorgegebene Größe, sondern seinerseits das Ergebnis einer Wertung (vgl. BVerfGE 33, 303 ; BVerwGE 70, 318 >328 ff.<; Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 41 und 42.84 - Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 30).
  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 1952/93

    Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen politischer Parteien - NDR - DVU

    Ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung ist auch bei der Vergangenheit angehörenden Rechtsverhältnissen - wie hier - in der Regel anzuerkennen, wenn sie in gleicher oder ähnlicher Form neu entstehen können und die Klärung der dabei auftretenden Rechtsfragen deshalb einem künftigen Streit der Parteien vorbeugt (vgl. dazu BVerwGE 80, 355 (365 f.) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86]; 80, 373 (376) [BVerwG 03.11.1988 - 7 C 115/86]; 82, 7 (9) [BVerwG 13.04.1989 - 3 C 11/86]).
  • OVG Brandenburg, 10.08.2004 - 3a A 207/02

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung Sachdienlichkeit einer Klageänderung,

    Zwar kann Gegenstand der Feststellungsklage auch ein der Vergangenheit angehörendes Rechtsverhältnis sein (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 A 2.88 -BVerwGE 80, 373, 376; Urteil vom 11. März 1993 - 3 C 90.90 - BVerwGE 92, 172, 174), wobei allerdings fraglich ist, ob hierfür im vorliegenden Fall ein Feststellungsinteresse bestanden hätte (vgl. etwa Sodan, in: Sodan/Ziekow, Nomos-Kommentar zur VwGO, Stand Januar 2003, § 43 Rn. 90).
  • VGH Hessen, 07.12.1995 - 6 UE 39/93

    Zur Finanzierung des S-Bahn-Netzes aus der Finanzausgleichsmasse des

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch vergangene bzw. beendete Rechtsverhältnisse der Feststellung fähig sein können (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - BVerwGE 80, 355 ff., 365 f., - 7 A 2.88 - BVerwGE 80, 373 ff., 376, 10. Mai 1984 - 3 C 68.82 - DÖV 1985, 207 - nur Leitsatz - VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1990 - 10 S 2170/89 - NVwZ-RR 1991, 518; Hess. VGH, Urteil vom 10. Februar 1993 - 1 UE 1902/87 - NVwZ-RR 1993, 483).
  • FG Düsseldorf, 02.10.1998 - 4 K 7342/96

    Bezug von totgebranntem (gesintertem) Magnesit und Magnesiumoxid

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1996 - 7 A 4925/94

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der alsbaldigen Feststellung eines

    Die Wiederholungsgefahr setzt voraus, daß in naher Zukunft ein entsprechendes Rechtsverhältnis im Streit stehen wird, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 3. November 1988 - 7 A 2.88 -, BVerwGE 80, 373 (376) und 7. Mai 1987 - 3 C 53.85-, BVerwGE 77, S. 206 (211f).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88   

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https://dejure.org/1988,4101
BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,4101)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,4101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Numerus Clausus - Einführung - Interessenabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 828
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.02.1976 - 7 A 1.76

    Ausschluß neuer Anträge - Vergabe von Studienplätzen - Einstweilige Anordnungen

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88
    Da der Staatsvertrag, aus dem die Klägerin ihren Anspruch gegen die beklagten Länder herleitet, nicht ein verfassungsrechtlicher, sondern ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist (BVerwGE 50, 124 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]; BVerfGE 12, 103 [BVerfG 24.01.1961 - 2 BvR 168/60]), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen verschiedenen Ländern, über die nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entscheidet.

    Da dieses Begehren der Klägerin mit dem Ziel ihrer Klage übereinstimmt, kommt es für die Entscheidung im einstweiligen Verfahren vornehmlich auf die Erfolgsaussichten der Klage an (BVerwGE 50, 124 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]).

    Der Senat hat bereits in seinem mehrfach erwähnten, die sog. bonus-malus-Regelung betreffenden Beschluß vom 5. Februar 1976 - BVerwG 7 A 1.76 -, BVerwGE 50, 124 (135 f.) [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76] das öffentliche Interesse an einem hohen Maß an Kontinuität des Studienplatzvergabeverfahrens hervorgehoben und hieraus die Forderung abgeleitet, eine mehrfache kurzfristige Änderung dieses Verfahrens nach Möglichkeit zu vermeiden.

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88
    Eine solche Handhabung würde dem vornehmlichen Zweck des Staatsvertrags, die verfügbaren Studienplätze nach in allen Ländern gleichen Grundsätzen zu verteilen und Vorteile und Nachteile im Verhältnis von Land zu Land auszugleichen (BVerfGE 42, 103 [BVerfG 07.04.1976 - 2 BvH 1/75]), unmittelbar zuwiderlaufen.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88
    Da der Staatsvertrag, aus dem die Klägerin ihren Anspruch gegen die beklagten Länder herleitet, nicht ein verfassungsrechtlicher, sondern ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist (BVerwGE 50, 124 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]; BVerfGE 12, 103 [BVerfG 24.01.1961 - 2 BvR 168/60]), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen verschiedenen Ländern, über die nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entscheidet.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Darin liegt die maßgebliche Besonderheit, die das vorliegende Verfahren in den Anwendungsbereich des § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO verweist, ohne ihm zugleich seinen verwaltungsrechtlichen Charakter zu nehmen (vgl. BVerwGE 96, 45 ; siehe auch Beschluß vom 3. Mai 1988 - BVerwG 7 A 2.88 - ).
  • VG Wiesbaden, 19.04.2002 - 3 G 273/02

    Anspruch eines Stadtverordneten auf höhere Aufwandsentschädigung; Vorwegnahme der

    Die Hauptsache wird insbesondere dann vorweggenommen, wenn Anordnungs- und Klageantrag übereinstimmen und die zu erlassende einstweilige Regelung nicht unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Klageverfahrens steht (vgl. BVerwG in NVwZ 1988, 828; HessVGH in NJW 1989, 477).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1988 - 7 A 2.88   

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https://dejure.org/1988,13391
BVerwG, 25.03.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,13391)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1988 - 7 A 2.88 (https://dejure.org/1988,13391)
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