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OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1980 - 7 A 22/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Neustadt, 19.06.2015 - 4 K 177/15
Prozessbeendigung durch Hauptsacheerledigungserklärungen; Kosten des …
Dabei begegnet die Vorgabe eines Gebührenrahmens auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot keinen rechtlichen Bedenken (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1980 - 7 A 22/80 -, AS 16, 38).Diese Norm betrifft, wie ihr Wortlaut deutlich macht, lediglich die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Verfahrensbeteiligten im Vorverfahren, während hier allein die Verwaltungsgebühren für das Tätigwerden der Widerspruchsbehörde in Rede stehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1980 - 7 A 22/80 -, AS 16, 38).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1998 - 1 L 175/98
Verwaltungsgebühren, Drittwiderspruch
Wegen der Bandbreite des durch die Leistung der Verwaltung entstehenden individuell zurechenbaren Verwaltungsaufwands einerseits und des wirtschaftlichen Interesses eines Widerspruchsführers andererseits ist es geboten, der Verwaltungsbehörde in bestimmtem Umfang einen Spielraum zu belassen, wobei dieser Spielraum durch die in § 9 Abs. 1 VwKostG M-V genannten Kriterien begrenzt ist (so auch OVG Koblenz, 29.07.1980 - 7 A 22/80 - AS 16, S. 39/40 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11440/04
Bemessung des Gegenstandswertes für die Anordnung der Vernichtung eines …
Diese Gebührentabelle lehnt sich an den Gegenstandswert der angefochtenen Amtshandlung an, worin sich auch der wirtschaftliche Wert der Amtshandlung für den Gebührenschuldner niederschlägt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1980 - 7 A 22/80 - AS 16, 38 [42 f.]). - VG Neustadt, 12.04.2005 - 1 K 15/05
Ermessensfehlerhafte Berechnung der Aufwandspauschale bei eigener …
Dabei begegnet die Vorgabe eines Gebührenrahmens auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot keinen rechtlichen Bedenken (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 1980 - 7 A 22/80 = AS 16, 38 ff.).