Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,16493
VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19 (https://dejure.org/2020,16493)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2020 - 7 A 2200/19 (https://dejure.org/2020,16493)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 7 A 2200/19 (https://dejure.org/2020,16493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,16493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 BÄO; § 5 BÄO
    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der Approbation als Arzt; Wiederherstellung der Würdigkeit; Wohlverhaltensphase

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzt, der Kinderpornografie besitzt, verliert sofort seine Approbation

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtfertigt Widerruf der Approbation als Arzt - Widerruf wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Widerrufsvoraussetzungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6.11 -, juris).

    Es bedarf demzufolge insoweit der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - ferner BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris), an der (und denen) es aber hier gerade fehlt.

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Ob ein solch gravierendes Fehlverhalten vorliegt, so dass wegen Unwürdigkeit die Approbation zu widerrufen ist, hängt zudem entscheidend von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich einer fallübergreifenden abstrakten Betrachtung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 -, juris).

    In diesem Verfahren sind dann die Lebensführung und die berufliche Entwicklung des Betroffenen nach dem für das Widerrufsverfahren maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - VGH Kassel, Beschluss vom 24. November 2011 - 7 A 37/11.Z -, juris).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    In diesem Zusammenhang darf insbesondere die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337, und Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen Feststellungen dürfen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, ohne diese auf ihre vom Betroffenen bestrittene Richtigkeit selbst überprüfen zu müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris), insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (VG München, Urteil vom 16. Oktober 2007 - M 16 K. 06 4847 - juris).

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    Die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen Feststellungen dürfen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden, ohne diese auf ihre vom Betroffenen bestrittene Richtigkeit selbst überprüfen zu müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - 3 B 10/03 - Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 - juris), insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (VG München, Urteil vom 16. Oktober 2007 - M 16 K. 06 4847 - juris).

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    In diesem Fall ergibt sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10; zum Vorstehenden insgesamt BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris).

    Ein prognostisches Element trägt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur der Begriff der Unzuverlässigkeit in sich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1991 - 3 B 87/92 -, NJW 1993, S. 806; BayVGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 - BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris).

    Es bedarf demzufolge insoweit der Darlegung substantiierter nachprüfbarer Umstände, die eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen belegen könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 B 6/11 - ferner BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris), an der (und denen) es aber hier gerade fehlt.

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    In diesem Zusammenhang darf insbesondere die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337, und Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Positive Entwicklungen nach der Tat und der zeitliche Abstand zum vorgeworfenen Fehlverhalten sind bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht nur bei der Feststellung der Unzuverlässigkeit, sondern auch bei der Frage der Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - Beschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Auch schränkt das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris).

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    Von Bedeutung bei dieser Wertung sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5/93 -, juris).

    Auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich rechtskräftig erfasster Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn, wie hier, die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 - 3 B 5.93 -, NVwZ-RR 1994, 388).

  • BVerfG, 26.02.1986 - 1 BvL 12/85

    Verfassungswidrigkeit des § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    In diesem Zusammenhang darf insbesondere die Fähigkeit des Menschen zur Änderung und Resozialisierung nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337, und Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; BVerwG, Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, juris).

    Positive Entwicklungen nach der Tat und der zeitliche Abstand zum vorgeworfenen Fehlverhalten sind bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung nicht nur bei der Feststellung der Unzuverlässigkeit, sondern auch bei der Frage der Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufes zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 4. April 1984 - 1 BvR 276/83 -, BVerfGE 66, 331-337; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 1 BvL 12/85 -, BVerfGE 72, 51-65; Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 BvR 1028/05 - Beschluss vom 28. August 2007 - 1 BvR 1098/07 -, juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Gerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - und - 2 C 13.10 -, juris).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19
    In diesem Fall ergibt sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22/09 -, BVerwGE 137, 1-10; zum Vorstehenden insgesamt BayVGH, Urteil vom 8. November 2011 - 21 B 10.1543 -, juris).

    Vorliegend sind jedoch die Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation erfüllt, so dass sich die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs aus der vom Gesetzgeber selbst getroffenen Wertung ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2010 - 3 C 22/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

  • BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • VGH Bayern, 15.06.1993 - 21 B 92.226
  • OVG Bremen, 18.06.2002 - 1 A 216/01

    Entziehung der Approbation eines Zahnarztes wegen Berufsunwürdigkeit;

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2015 - 8 LA 114/14

    Abgabe von Arzneimitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Apotheker;

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
  • VGH Hessen, 24.11.2011 - 7 A 37/11

    Widerruf der Approbation

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 8 LA 126/15

    Approbation; außerberuflich; Berufserlaubnis; Betrug; Reifeprozess; Unwürdigkeit;

  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht