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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1991 - 7 A 23/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1991 - 7 A 23/90 (https://dejure.org/1991,1978)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.06.1991 - 7 A 23/90 (https://dejure.org/1991,1978)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 7 A 23/90 (https://dejure.org/1991,1978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Denkmalschutz; Klagebefugnis einer Mieters; Allgemeinverfügung; Dinglicher Verwaltungsakt; Eintragung in die Denkmalliste; Bekanntgabe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 154 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 991
  • DÖV 1992, 888
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 378/98
    Anders als (sonstige) Verwaltungsakte, die bis zu ihrer Bekanntgabe an den Betroffenen lediglich verwaltungsinterner Vorgang ohne Rechtserheblichkeit bleiben (so die wohl h.M., vgl. OVG Münster NVwZ 1992, 991; Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 41 Rn.m.w.N.; a.A. Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 170) ist nämlich der Bußgeldbescheid bereits zu dem durch den Datumsvermerk ausgewiesenen Zeitpunkt der Unterzeichnung existent und jedenfalls bei Hinausgabe in den Geschäftsgang erlassen (vgl. Göhler, a.a.O., vor § 65 Rn. 11 m.w.N.; KK OWiG-Bohnert, § 67 Rn.53; für den Strafbefehl BGHSt 25, 187, 189).
  • VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 28 K 2554/16

    Bodendenkmal Grabungserlaubnis Grabung Gräberfeld Denkmalbehörde Denkmalpflegeamt

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.9.2011 - 10 A 2611/09 - juris und OVG NRW, Urteil vom 20.6.1991 - 7 A 23/90 - NVwZ 1992, 991, m. w. N. sowie Urteile vom 3.12.1990 - 7 A 2043/88 und 7 A 939/89 - und Urteil vom 26.5.1988 - 11 A 645/87 -.

    OVG NRW, Urteil vom 20.6.1991 - 7 A 23/90 - juris.

    Nur wirtschaftliche oder ideelle Interessen begründen in diesem Sinne keine Betroffenheit, vgl. OVG NRW, Urteil vom 20.06.1991 - 7 A 23/90 - juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 L 104/19

    Flurstücksbildung ohne Vermessung

    So kann etwa die denkmalschutzrechtliche Eintragung eines Gebäudes nicht nur dem Eigentümer, sondern auch den obligatorisch Nutzungsberechtigten bekannt zu machen sein, sofern sie mit Blick auf die materiell-rechtlichen Rechtsfolgewirkungen auch deren Rechtsstellung betrifft (OVG NW, Urteil vom 20. Juni 1991 - 7 A 23/90 - juris Rn. 10).
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