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OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.1979 - 7 A 24/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
Die Nichteinbeziehung der Abfüller in den Kreis der nach § 1 Abs. 1 AbföG Wein Rh.-Pf. Abgabepflichtigen erscheint sachlich vertretbar im Hinblick darauf, dass diese häufig Wein aus mehreren Anbaugebieten vermarkten und deshalb ein geringeres Interesse an einer besonderen Absatzförderung für einzelne Anbaugebiete haben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Oktober 1979 - 7 A 24/79 -, AS RP-SL 15, S. 393 ). - VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09
Weinfondsabgabe verfassungsgemäß
Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22. August 2000 - 1 C 7/00 - BVerwGE 112, 6 ff., und vom 27. April 1995 -3 C 9/95-, NVwZ 1996, 401, die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe als zulässige Sonderabgabe unter Hinweis auf den (zur gleichartigen Abgabe an den Stabilisierungsfonds nach § 16 des Weinwirtschaftsgesetzes ergangenen) Be-schluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72-, BVerfGE 37, 1 ff., bestätigt, wie dies auch schon das OVG Rheinland-Pfalz als jeweilige Vorinstanz mit den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 7 A 11723/92.OVG - und vom 8. Dezember 1999 -7 A 10751/99.OVG - getan hatte (vgl. im Übrigen auch - zur Abgabe nach dem Absatzförderuzngsgesetz Wein - dessen Urteil vom 16. Oktober 1979 - 7 A 24/79 -, AS 15, 393 ff.).