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   VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13   

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VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13 (https://dejure.org/2014,71352)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2014 - 7 A 297/13 (https://dejure.org/2014,71352)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 7 A 297/13 (https://dejure.org/2014,71352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wegen fehlender differentialdiagnostischer Kenntnisse - Heilpraktiker bedürfen in der Regel einer erfolgreichen Kenntnisprüfung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Mit Grundsatzurteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 - hat das Bundesverwaltungsgericht die zuvor streitige Frage, ob eine Heilpraktikererlaubnis inhaltlich auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden kann, bejaht und klargestellt, dass sich ein ausgebildeter Physiotherapeut grundsätzlich einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung zu unterziehen hat.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 - (BVerwGE 134, 345 = NVwZ-RR 2010, 111 = juris) zum Erfordernis der Kenntnisüberprüfung ausgeführt, ein Physiotherapeut sei allein kraft seiner Ausbildung nicht zu einer eigenverantwortlichen heilkundlichen Tätigkeit befähigt (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, juris, Rn. 21).

    Zum Schutz der Patienten sei es erforderlich, aber auch ausreichend, dass über die richtige Anwendung der Therapie hinausgehende Kenntnisse aus den verschiedenen medizinischen Fachgebieten darüber vorhanden sind, ob eine solche Behandlung angezeigt ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, juris, Rn. 25).

    Insoweit gehe es nicht darum, eine ärztliche Differentialdiagnose zu ersetzen oder nicht in den Bereich der Physiotherapie fallende Erkrankungen zu behandeln, sondern lediglich darum, die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Diagnosefähigkeiten zu kennen und zu beachten (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, juris, Rn. 25).

    (BVerwG, Urteil vom 26. August 2009 - 3 C 19.08 -, juris, Rn. 27).

    Ob und gegebenenfalls in welchen Umfang die im Regelfall gebotene Kenntnisüberprüfung für ausgebildete Physiotherapeuten im Hinblick auf absolvierte Zusatzausbildungen ausnahmsweise entbehrlich seien, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (so auch Heilberufekommentar, Band 1, § 1 HeilprG, Rdnr. 25 unter Berufung auf das Urteil des BVerwG vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -).

    bis 27.01.2013 zur Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 nicht als ausreichenden Nachweis für die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ansieht (so auch OVG NW Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1428/12 - zitiert nach juris zu einer Physiotherapeutin mit Zusatzausbildungen).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten;

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Das zeigt aber zugleich, dass sich nur im Einzelfall beantworten lässt, ob eine beigebrachte Ausbildungsunterlage ein tauglicher Kenntnisnachweis ist (BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013, - 3 B 64/12 -).

    Der Werdegang der Klägerin ist ferner nicht mit denjenigen vergleichbar, die das OVG NW (Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, bestätigt durch das BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 -) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12-) zu entscheiden hatten und in denen Nachqualifikationskurse die Kenntnisprüfung nicht mehr erforderlich machten.

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 8 LB 225/12

    Erlangung einer auf den Bereich der Physiotherapie beschränkten

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Der Werdegang der Klägerin ist ferner nicht mit denjenigen vergleichbar, die das OVG NW (Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, bestätigt durch das BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 -) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12-) zu entscheiden hatten und in denen Nachqualifikationskurse die Kenntnisprüfung nicht mehr erforderlich machten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2013 - 13 A 1428/12

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis mit Beschränkung auf dem Gebiet der

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    bis 27.01.2013 zur Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 nicht als ausreichenden Nachweis für die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ansieht (so auch OVG NW Beschluss vom 04.11.2013 - 13 A 1428/12 - zitiert nach juris zu einer Physiotherapeutin mit Zusatzausbildungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 668/09

    Beantragung einer auf Physiotherapie beschränkten Erlaubnis nach dem HeilprG

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Der Werdegang der Klägerin ist ferner nicht mit denjenigen vergleichbar, die das OVG NW (Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 668/09 -, bestätigt durch das BVerwG, Beschluss vom 11.07.2013 - 3 B 64/12 -) und das OVG Lüneburg (Urteil vom 14.11.2013 - 8 LB 225/12-) zu entscheiden hatten und in denen Nachqualifikationskurse die Kenntnisprüfung nicht mehr erforderlich machten.
  • VG Oldenburg, 23.09.2011 - 7 A 2259/10
    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Das Gericht teilt die Auffassung des VG Hannover (Urteil vom 23.11.2011 - 5 A 5116/10 -, Rdnr. 27) und des VG Oldenburg (Urteil vom 23.09.2011 - 7 A 2259/10 -, Rdnr. 27), dass Kenntnisse in Krankheitsbildern nachgewiesen werden sein müssen, die zu Symptomen führen, welche möglicherweise auch eine physiotherapeutische Behandlung indizieren.
  • VG Göttingen, 25.04.2012 - 1 A 249/10

    Beschränkt; Heilpraktikererlaubnis; Kenntnislücke; Kenntnisüberprüfung;

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Bei den anderen Kursen - z.B. "Grundlagen EKG, Hygiene Praxis Check, Notfalltraining" - ist ebenfalls nicht erkennbar, inwieweit diese Kurse - zumal nur durch Teilnahme - (siehe VG Göttingen, Urteil vom 25.04.2012 - 1 A 249/10, das nur eine Teilnahme in keinem Fall ausreichen lässt) der Klägerin hinreichend die Möglichkeiten und Grenzen der eigenen Diagnosefähigkeiten aufzeigen.
  • VG Hannover, 23.11.2011 - 5 A 5116/10

    Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie

    Auszug aus VG Schleswig, 27.05.2014 - 7 A 297/13
    Das Gericht teilt die Auffassung des VG Hannover (Urteil vom 23.11.2011 - 5 A 5116/10 -, Rdnr. 27) und des VG Oldenburg (Urteil vom 23.09.2011 - 7 A 2259/10 -, Rdnr. 27), dass Kenntnisse in Krankheitsbildern nachgewiesen werden sein müssen, die zu Symptomen führen, welche möglicherweise auch eine physiotherapeutische Behandlung indizieren.
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