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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1993 - 7 A 3157/91   

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https://dejure.org/1993,3202
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1993 - 7 A 3157/91 (https://dejure.org/1993,3202)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.06.1993 - 7 A 3157/91 (https://dejure.org/1993,3202)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Juni 1993 - 7 A 3157/91 (https://dejure.org/1993,3202)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlage einer Weihnachtsbaumkultur; Eingriff in Natur und Landschaft ; Genehmigung; Genehmigungspflichtige Anlage; Erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts ; Nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts; Beeinträchtigung des Landschaftsbildes; Leistungsfähigkeit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 645
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1993 - 7 A 3157/91
    Beeinträchtigt wird das Landschaftsbild dann, wenn es so verändert wird, daß diese Veränderung von einem für Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird (wie BVerwG, Urteil vom 27. September 1990 - 4 C 44/87 - DVBl 1991, 209).
  • VG Karlsruhe, 10.08.2018 - 12 K 1148/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Rückbau- und Wiederherstellungsanordnung

    Nach einer eher restriktiveren Auffassung (OVG NRW, Urteil vom 04.06.1993 - 7 A 3157/91 -, und vom 30.06.1999 - 7a D 144/97 -, NuR 2000, 173, ebenso VG Bremen, Beschluss vom 09.05.2011 - 5 V 1522/10 -, juris) ist eine Beeinträchtigung erst dann erheblich, wenn ernsthafte, dauerhafte oder schwerwiegende Funktionsstörungen des betroffenen Ökosystems eintreten (können).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren -

    Nach einer eher restriktiveren Auffassung (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 04.06.1993 - 7 A 3157/91- , und v. 30.06.1999 - 7a D 144/97 -, NuR 2000, 173, ebenso VG Bremen, Beschl. v. 09.05.2011 - 5 V 1522/10 -, juris) ist eine Beeinträchtigung erst dann erheblich, wenn ernsthafte, dauerhafte oder schwerwiegende Funktionsstörungen des betroffenen Ökosystems eintreten (können).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.1998 - 10 B 2439/97

    Eingriff in Natur und Landschaft; Genehmigungspflicht; Dauergrünland; Auffüllen

    Der Begriff des Eingriffs setzt hingegen nicht voraus, daß die jeweils konkret in Rede stehende Veränderung solche Beeinträchtigungen auch tatsächlich zur Folge hat, vgl. z.B. OVG NW, Urteil vom 4. Juni 1993 - 7 A 3157/91 -, NVwZ-RR 1994, 645.

    Es wird beeinträchtigt, wenn es so verändert wird, daß diese Veränderung von einem für Schönheiten der natürlich gewachsenen Landschaft aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig empfunden wird, vgl. OVG NW, a.a.O. NVwZ-RR 1994, 645 m.w.N.

    Eine solche Veränderung, die die Leistungsfähigkeit herabsetzt, ist immer dann anzunehmen, wenn die den Naturhaushalt konkret ausmachenden einzelnen Ökosysteme im Hinblick auf die in ihnen ablaufenden physikalischen, chemischen und biologischen Prozesse durch menschliche Einwirkung nennenswert nachteilig beeinflußt werden, vgl. auch insoweit OVG NW, a.a.O., NVwZ-RR 1994, 645 m.w.N.

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