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   BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12   

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BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12 (https://dejure.org/2013,16728)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2013 - 7 A 4.12 (https://dejure.org/2013,16728)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 (https://dejure.org/2013,16728)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; Bedarfsfeststellung; 380-kV-Höchstspannungsleitung; 110-kV-Anbindung; Eigentumsbetroffenheit; Vorwirkung, enteignende; Vollüberprüfungsanspruch; Tragmast; Schutzstreifen; Kuppelleitung; Leiterseil; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14, 28 Abs. 2
    110-kV-Anbindung; 380-kV-Höchstspannungsleitung; Abschnittsbildung; Abwägung; Alternativtrassen; Anprallrisiko; Ausbaustufen; Bedarfsfeststellung; Beurteilung, landesplanerische; Bündelungsprinzip; Eigentumsbetroffenheit; Erdverkabelung; Erdverkabelung; Erholungsort, ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 GG, Art 28 Abs 2 GG, § 1 Abs 3 EnLAG, § 50 Abs 1 Nr 6 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Energieleitungsausbau; Planfeststellungsbeschluss; 380-kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld; Thüringer Strombrücke

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des BVerwG für Streitigkeiten über die Planfeststellung von Vorhaben bei Aufnahme in den Bedarfsplan zum EnLAG; Erhöhen der Übertragungskapazitäten bestehender Stromleitungen durch ein Freileitungsmonitoring oder den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen; ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Planfeststellungsbeschluss "Thüringer Strombrücke"

  • rewis.io

    Energieleitungsausbau; Planfeststellungsbeschluss; 380-kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld; Thüringer Strombrücke

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des BVerwG für Streitigkeiten über die Planfeststellung von Vorhaben bei Aufnahme in den Bedarfsplan zum EnLAG; Erhöhen der Übertragungskapazitäten bestehender Stromleitungen durch ein Freileitungsmonitoring oder den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen; ...

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit des BVerwG für Streitigkeiten über die Planfeststellung von Vorhaben bei Aufnahme in den Bedarfsplan zum EnLAG; Erhöhen der Übertragungskapazitäten bestehender Stromleitungen durch ein Freileitungsmonitoring oder den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Thüringer Strombrücke erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Thüringer Strombrücke erfolglos

  • Jurion (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss für Strombrücke zwischen zwei Umspannwerken ist nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Thüringer Strombrücke erfolglos

Papierfundstellen

  • BVerwGE 147, 184
  • NVwZ 2013, 1605
  • DÖV 2014, 130
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    bb) Da das Neubauvorhaben der 380-kV-Höchstspannungsleitung Vieselbach - Altenfeld der laufenden Nr. 4 des Bedarfsplans "Neubau Höchstspannungsleitung Lauchstädt - Redwitz (als Teil der Verbindung Halle/Saale - Schweinfurt), Nennspannung 380 kV" unterfällt, sind für dieses gemäß § 1 Abs. 2 EnLAG Zielkonformität und Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung vom Gesetzgeber mit Verbindlichkeit auch für die Gerichte festgestellt (stRspr, vgl. Urteile vom 8. Juni 1995 - BVerwG 4 C 4.94 - BVerwGE 98, 339 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 102 S. 28 und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 14.10 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 218 Rn. 15).

    Eine derartige gesetzliche Bedarfsfeststellung genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 830/98 - NVwZ 1998, 1060; BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 346).

    Insbesondere ließe eine derartige fehlerhafte Bedarfsfeststellung sich nicht als Konkretisierung des Gemeinwohlerfordernisses für eine Enteignung rechtfertigen und wäre verfassungswidrig (Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 346 f.; Beschluss vom 26. April 1996 - BVerwG 11 VR 47.95 - Buchholz 316 § 78 VwVfG Nr. 7 S. 24 f.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    b) Entgegen dem Vorbringen des Beklagten und der Beigeladenen sind nicht nur die durch das Neubauvorhaben infolge der Überspannung ihrer Grundstücke mit Leiterseilen bzw. durch die Errichtung von Tragmasten in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Eigentum betroffenen Kläger zu 2 und 4 klagebefugt (§ 42 Abs. 1 VwGO), sondern auch die Klägerinnen zu 1 und 3. Die Klägerin zu 1 kann sich allerdings als mit Hoheitsrechten ausgestattete Gemeinde nicht auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums durch Art. 14 GG berufen (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 114 S. 124).

    Gegen dieses Ergebnis der fachplanerischen Abwägung, in der auch die gesetzliche Bedarfsfeststellung zu berücksichtigen war (Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 114 S. 123), ist nichts zu erinnern.

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95

    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Unabhängig von dem fehlenden verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz können sich die Klägerinnen zu 1 und 3 aber jedenfalls auf ihr durch die Planung betroffenes zivilrechtlich geschütztes Grundeigentum berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 48 S. 125); dieser Schutz besteht auch, soweit ein Grundstück - wie hier die betroffenen Straßenflächen der Klägerin zu 1 - öffentlichen Nutzungsinteressen dient (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 30).

    Denn die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 29 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 Rn. 24).

    Zudem dürfen nach einer summarischen Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (Urteil vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 112 ff. = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203).

  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Eine derartige gesetzliche Bedarfsfeststellung genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 - 1 BvR 830/98 - NVwZ 1998, 1060; BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1995 a.a.O. S. 346).

    Insoweit ist die fachgerichtliche Prüfung des gesetzlich festgelegten Bedarfs für ein Vorhaben auf eine Evidenzkontrolle beschränkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juni 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses infolge eines objektiv-rechtlichen Fehlers, der der Planung anhaftet, scheidet aus, wenn und soweit der geltend gemachte Fehler aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für die Eigentumsbetroffenheit des Klägers nicht erheblich, insbesondere nicht kausal ist (Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 Rn. 23 f. = Buchholz 406.11 § 7 BauGB Nr. 4 Rn. 23 f., vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 29 und vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - juris Rn. 42 ff. ).

    Es ist zwar nicht auszuschließen, dass durch Auswirkungen eines Vorhabens der Fachplanung die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde so massiv und nachhaltig verschlechtert wird, dass eine Verletzung des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts als abwägungserheblicher Belang in Betracht zu ziehen wäre (Urteil vom 26. Februar 1999 - BVerwG 4 A 47.96 - NVwZ 2000, 560 ).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Ob an die Abschnittsbildung im Energieübertragungsrecht die gleichen Anforderungen einer selbstständigen Funktionswirksamkeit des Teilstücks zu stellen sind wie im Straßenrecht oder ob in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Abschnittsbildung für schienengebundene Anlagen (vgl. Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525 m.w.N.) hiervon Abstriche zu machen sind, kann angesichts des Umstandes, dass dem gebildeten Abschnitt in einem reduzierten Rahmen eine eigenständige Funktion verbliebe, weiterhin offen bleiben (vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Ob an die Abschnittsbildung im Energieübertragungsrecht die gleichen Anforderungen einer selbstständigen Funktionswirksamkeit des Teilstücks zu stellen sind wie im Straßenrecht oder ob in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Abschnittsbildung für schienengebundene Anlagen (vgl. Beschluss vom 30. Dezember 1996 - BVerwG 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525 m.w.N.) hiervon Abstriche zu machen sind, kann angesichts des Umstandes, dass dem gebildeten Abschnitt in einem reduzierten Rahmen eine eigenständige Funktion verbliebe, weiterhin offen bleiben (vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 27 f.).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Streckenabschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 139 S. 267 f. und vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 130 S. 191 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 28.85

    Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12
    Aus dem in den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie fallenden Selbstgestaltungsrecht könnte die Klägerin zu 1 Abwehrrechte nur herleiten, wenn sie durch Maßnahmen betroffen würde, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (vgl. Urteil vom 18. März 1987 - BVerwG 7 C 28.85 - BVerwGE 77, 128 = Buchholz 442.065 TWG Nr. 6 S. 5; Beschluss vom 15. April 1999 - BVerwG 4 VR 18.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 151 S. 25 f.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • BVerwG, 17.04.2000 - 11 B 19.00

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; naturschutzrechtliche

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97

    Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

  • Drs-Bund, 13.01.2004 - BT-Drs 15/2327
  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

  • BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12

    Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Gemäß § 1 Abs. 2 EnLAG sind damit Zielkonformität und Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung für die Planfeststellung und für die Gerichte verbindlich festgestellt (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 35).

    Den überwiegenden Teil der Gründe, die die Kläger für eine evidente Sachwidrigkeit der gesetzlichen Bedarfsfeststellung anführen, hatte bereits der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - (a.a.O.) gewürdigt und als unberechtigt zurückgewiesen.

    Unabhängig davon hat die Planfeststellungsbehörde (PFB S. 48 ff.) die Notwendigkeit der Uckermarkleitung auch fachlich umfassend begründet; mit einem Teil der hiergegen vorgebrachten Einwände der Kläger - Überschätzung des Netzausbaubedarfs, Leiterseilmonitoring und Hochtemperaturleiterseile als Alternative - hatte sich der 7. Senat (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184) ebenfalls bereits ablehnend auseinandergesetzt.

    Die bereits im Raumordnungsverfahren untersuchten Trassenvarianten 1 und 2 konnten - wie dargestellt - im Planfeststellungsverfahren ohne weiteres in dem Sinne abgeschichtet werden, dass die Planfeststellungsbehörde auf die Vorgaben der Landesplanerischen Beurteilung abhebt und sich deren Ergebnis zu eigen macht (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 und vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 53).

    bb) Zu weiteren technischen Alternativen wie der Verwendung von Hochtemperaturleiterseilen an bestehenden 220 kV-Freileitungen oder Leiterseilmonitoring hat die Planfeststellungsbehörde die Auffassung vertreten, dass diese technischen Verfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184) nicht dem Stand der Technik entsprächen und deshalb nach § 49 Abs. 1 Satz 2 EnWG auch nicht planfeststellungsfähig seien bzw. jedenfalls nicht uneingeschränkt zum Einsatz kommen könnten.

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Der damit eintretende Einwendungsausschluss erstreckt sich auch auf das gerichtliche Verfahren (Urteile vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 7.97 - BVerwGE 104, 337 = Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 16 S. 32 und vom 18. Juli 2013 - BVerwG 7 A 4.12 - NVwZ 2013, 1605 Rn. 65).

    Dies gilt auch für das gerichtliche Verfahren (Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 7 A 4.12 - NuR 2013, 794 Rn. 35 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Diese Anforderungen dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse und dem Schutz Betroffener und sind nicht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 64).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Diese Rechte vermitteln ihr keinen Anspruch auf Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr, BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 , vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 25 und vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 23; Beschlüsse vom 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 - UPR 2013, 345 Rn. 10 und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 26).

    Diese Anforderungen dienen dem allgemeinen öffentlichen Interesse und dem Schutz Betroffener und sind nicht dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 64).

    Die Zulässigkeit einer planungsrechtlichen Abschnittsbildung, die eine richterrechtliche Ausprägung des Abwägungsgebots darstellt (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 50; Beschluss vom 29. November 1995 - 11 VR 15.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7 S. 17 = juris Rn. 6 m.w.N.), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich anerkannt.

    Jedoch kann eine Abschnittsbildung Dritte in ihren Rechten verletzen, wenn sie deren durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleisteten Rechtsschutz faktisch unmöglich macht oder dazu führt, dass die abschnittsweise Planfeststellung dem Grundsatz umfassender Problembewältigung nicht gerecht werden kann, oder wenn ein dadurch gebildeter Abschnitt der eigenen sachlichen Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Gesamtplanung entbehrt (BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 jeweils m.w.N. und vom 18. Juli 2013 a.a.O.).

    Damit endet die Kompetenz zur Planfeststellung eines länderübergreifenden Projekts grundsätzlich an der Landesgrenze (siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 51).

    Die bisher vom Bundesverwaltungsgericht offen gelassene Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O. Rn. 54 und Beschluss vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 28), ob ein Leitungsabschnitt nur dann vor dem Hintergrund der Gesamtplanung sachlich gerechtfertigt ist, wenn er auch eine selbständige Versorgungsfunktion besitzt (vgl. zum Fernstraßenrecht etwa BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 1992 - 4 NB 21.92 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 55 S. 60 und vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 89 f.: "selbständige Verkehrsfunktion"), ist für das Energieleitungsrecht aus denselben Gründen zu verneinen wie für die Abschnittsbildung bei schienengebundenen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 und vom 30. Dezember 1996 - 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525 = juris Rn. 22).

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