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   VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06   

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VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06 (https://dejure.org/2009,30183)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27.02.2009 - 7 A 5297/06 (https://dejure.org/2009,30183)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 7 A 5297/06 (https://dejure.org/2009,30183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    43 ; LFGB; 13 ; NVwKostG; 5 I ; NVwKostG; 5 I 1 ; NVwKostG; 5 I 2 ; NVwKostG
    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung); Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung (Untersuchungskosten); Lebensmittelproben (Untersuchungskosten); Veranlasser; Gesamtschuldner (Auswahlermessen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlermessen; Inverkehrbringen; Kosten(Lebensmitteluntersuchung); Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung (Untersuchungskosten); Lebensmittelproben (Untersuchungskosten); Veranlasser; Gesamtschuldner (Auswahlermessen)

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Braunschweig, 15.07.2003 - 5 A 304/02

    Auswahlermessen; Beschwerdeprobe; Ermessensnichtgebrauch; Inverkehrbringen;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    In der Regel kann sich der zu den Kosten herangezogene Inverkehrbringer nicht darauf berufen, dass die Behörde ihr Auswahlermessen falsch ausgeübt habe und der andere Inverkehrbringer hätte herangezogen werden müssen (entgegen VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -).

    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme und Untersuchung gibt somit jeder, der das untersuchte Produkt in Verkehr bringt, denn er schafft dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich macht (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Februar 2000, Nds. MBl. 2000, 230, 241).

    Ein "schuldhaftes Handeln" ist nicht erforderlich (VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris).

    "Inverkehrbringen" umfasst gemäß § 3 Nr. 1 LFGB i. V. m. Art. 3 Nr. 8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 "das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst." Ein Hersteller gibt das Produkt nach der Herstellung an andere - nämlich den (Zwischen-)Händler - weiter und bringt es damit in Verkehr (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris ); so hat es hier auch die Klägerin mit der untersuchten Milch gemacht.

    Auch Edeka hat also kostenrechtlich Anlass zu der Untersuchung gegeben und ist daher nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG ebenfalls Kostenschuldner (vgl. zur Kostenschuldnerschaft des Verkäufers Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 321/00 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Eine andere Ansicht vertritt allerdings das VG Braunschweig (vgl. Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00 -, juris m. w. N.).

  • VG Stade, 24.03.2003 - 6 A 1974/00

    Lebensmittelüberwachung; Planprobe; Planprobenkontingent; Verdachtsprobe;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    Auch Edeka hat also kostenrechtlich Anlass zu der Untersuchung gegeben und ist daher nach § 5 Abs. 1 Satz 1 NVwKostG ebenfalls Kostenschuldner (vgl. zur Kostenschuldnerschaft des Verkäufers Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 321/00 - juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2002 - 11 LA 100/02

    Amtshandlung; Einbindung; Gebühr; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).

    "Inverkehrbringen" umfasst gemäß § 3 Nr. 1 LFGB i. V. m. Art. 3 Nr. 8 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 "das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst." Ein Hersteller gibt das Produkt nach der Herstellung an andere - nämlich den (Zwischen-)Händler - weiter und bringt es damit in Verkehr (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 -, NVwZ-RR 2002, 834; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris ); so hat es hier auch die Klägerin mit der untersuchten Milch gemacht.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1994 - 2 S 1449/94

    Abfallgebühr: keine Verpflichtung der Behörde zur Begründung des ausgeübten

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Da Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 2 NVwKostG nicht Schuldnerschutz, sondern die Vereinfachung der Verwaltungskostenfestsetzung ist, muss im Interesse einer effizienten und schnellen Erledigung dieses "Massengeschäftes" die Auswahlentscheidung nicht im Kostenfestsetzungsbescheid begründet werden; die für diese Entscheidung maßgeblichen Ermessenserwägungen müssen nicht wiedergegeben werden (vgl. Loeser/ Barthel, aaO., § 5 Erl. 5.2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. August 1994 - 2 S 1449/94 -, juris; für kommunalabgabenrechtliche Beitragsbescheide auch Driehaus, aaO., § 24 Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 1985 - 23 CS 84 A.1051 - DVBl. 1986, 77).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Da Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 2 NVwKostG nicht Schuldnerschutz, sondern die Vereinfachung der Verwaltungskostenfestsetzung ist, muss im Interesse einer effizienten und schnellen Erledigung dieses "Massengeschäftes" die Auswahlentscheidung nicht im Kostenfestsetzungsbescheid begründet werden; die für diese Entscheidung maßgeblichen Ermessenserwägungen müssen nicht wiedergegeben werden (vgl. Loeser/ Barthel, aaO., § 5 Erl. 5.2; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. August 1994 - 2 S 1449/94 -, juris; für kommunalabgabenrechtliche Beitragsbescheide auch Driehaus, aaO., § 24 Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 - NJW 1993, 1667; BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 1985 - 23 CS 84 A.1051 - DVBl. 1986, 77).
  • VG Lüneburg, 05.12.2002 - 6 A 190/01

    Allgemeine Überwachungsmaßnahme; Amtshandlung; Gebührenpflicht; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Ein genereller Erfahrungssatz, dass der Verkäufer immer derjenige ist, der die schnellste und einfachste Befriedigung der Kostenforderung gewährleistet, existiert nicht (vgl. insofern auch VG Lüneburg, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 6 A 190/01 -, juris, wonach unter bestimmten Umständen sogar die Heranziehung des Herstellers vorrangig sein soll).
  • VG Oldenburg, 14.05.2003 - 7 A 2784/01

    Auslagen; Fälligkeit; Gebühr; Lebensmitteluntersuchung; Verjährung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.02.2009 - 7 A 5297/06
    Zum früherem Recht - dem LMBG - war teilweise die Auffassung vertreten worden, § 46a LMBG sperre als bundesrechtliche Spezialvorschrift die Anwendung des § 13 NVwKostG (so VG Oldenburg, Urteil vom 14. Mai 2003 - 7 A 2784/01 - juris); nach anderer Ansicht galt eine solche Sperrwirkung nur bei "normalen" Routineproben, nicht aber bei "Verdachtsproben" (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 11 LA 100/02 - NVwZ-RR 2002, 834 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00-, juris; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; VG Stade, Urteil vom 24. März 2003 - 6 A 1974/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Der Bund hat dies vielmehr zulässigerweise dem Landesgesetzgeber überlassen, so dass nunmehr für die Ausführung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches nach Art. 30, 84 Abs. 1 GG das Verwaltungskostenrecht der Länder uneingeschränkt zur Anwendung gelangt (so zutreffend auch VG Hannover, Urt. v. 22.9.2016, a.a.O., Rn. 18; VG Braunschweig, Urt. v. 23.8.2016 - 5 A 141/15 -, juris Rn. 43; VG Oldenburg, Urt. v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 22).
  • VG Hannover, 22.09.2016 - 15 A 610/15

    Anlass; anlasslos; Betriebskontrolle; Gebühren; Kosten; Lebensmittelkontrolle;

    Entgegen der klägerischen Auffassung führt auch das Verwaltungsgericht Oldenburg in seiner Entscheidung vom 27.02.2009 aus, den Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme und Untersuchung gebe, wer das untersuchte Produkt in Verkehr bringe, denn er schaffe dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich mache (Urteil vom 27.02.2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 26 f.).
  • VG Regensburg, 04.11.2010 - RN 5 K 09.2085

    Kostenbescheid im Lebensmittelrecht; gentechnisch veränderte Leinsaat; Rücknahme

    Die Gründe für die Auswahlentscheidung müssen im Kostenbescheid grundsätzlich nicht wiedergegeben werden (siehe dazu auch VG Oldenburg, Urteil vom 27.2.2009, Az.: 7 A 5297/06).

    Schutzwürdige Belange des herangezogenen Gesamtschuldners werden insoweit nicht verletzt (vgl. zum Ganzen auch VG Oldenburg, Urteil vom 27.2.2009, Az. 7 A 5297/06,-juris).

  • VG Lüneburg, 06.06.2016 - 6 A 121/15

    Anhörungsmangel; Anlasskontrolle; Bestimmtheit; Fahrkosten; Heilung;

    Auch die weiteren von der Klägerin zitierten Entscheidungen (VG Stade, Urteil v. 1.9.2006 - 1A 429/06 - und VG Oldenburg, Urteil v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 -) stützen ihre Rechtsansicht nicht; beide klagabweisenden Entscheidungen betreffen die Gebührenerhebung für sog. Verdachtsproben nach Verbraucherbeschwerden.
  • VG Oldenburg, 18.09.2017 - 7 B 7097/17

    Gefahrenvorsorge; Gesamtschuldnerschaft; Inverkehrbringen belasteter

    Anlass für eine lebensmittelrechtliche Probenentnahme oder Untersuchung gibt somit jeder, der das untersuchte Produkt in Verkehr bringt, denn er schafft dadurch den Tatbestand, der eine lebensmittelrechtliche Überwachung erforderlich macht und setzt damit die Grundlage für die individuelle Zurechenbarkeit und kostenrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. bereits VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 24 ff.; so auch VG Braunschweig, Urteil v. 15. Juli 2003 - 5 A 304/02 -, juris; Erlass des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 8. Februar 2000, Nds. MBl. 2000, 230, 241).

    Einer Begründung der Auswahlentscheidung im Gebührenbescheid bedarf es nicht (VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 39 m.w.N.).

  • FG Hamburg, 30.09.2011 - 4 K 103/10

    Zollkostenrecht: Keine Kostenschuldner der Post für Zollverwahrgebühren

    Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat diese Frage - unter ausdrücklicher Abweichung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Urteil vom 15. Juli 2003, 5 A 304/02, juris) - in seinem Urteil vom 27. Februar 2009 (7 A 5297/06, juris) verneint.
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen;

    Im Übrigen ist die Behörde aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gehalten, einen Gebührenbescheid bei dessen Erlass ausführlich zu begründen (vgl. etwa zur nicht erforderlichen Begründung der Gesamtschuldnerauswahl VG Oldenburg, Urteil v. 27. Februar 2009 - 7 A 5297/06 -, juris Rn. 39 m.w.N).
  • VG Stade, 21.09.2016 - 1 A 39/15

    Beitragspflicht; Bestimmtheitsgebot; Gesamtschuldner; Rechtsnachfolger; Satzung;

    Ermessensgrenzen werden erst dann überschritten, wenn ein im Hinblick auf die genannten Effizienz- und Vereinfachungsgesichtspunkte völlig ungeeigneter Gesamtschuldner ausgesucht und andere Gesamtschuldner dabei außer Acht gelassen würden (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2009 - 7 A 5297/06 - unter Verweis auf BayVGH, Urteil vom 01.07.1998 - 22 B 98.198 -, juris m.w.N.), Ermessensleitendes Kriterium ist die einfache, schnelle und vollständige Befriedigung des geltend gemachten Anspruchs.
  • VG Braunschweig, 23.08.2016 - 5 A 141/15

    Kosten; Lebensmittelüberwachung; Verwaltungskosten

    § 63 LFGB regelt also ausdrücklich nur die Gebührenerhebung durch Bundesbehörden, sodass nach geltendem Recht eindeutig geregelt ist, dass die Gebührenerhebung durch Landesbehörden (bzw. Kommunen im übertragenen Wirkungskreis) sich nach dem Landeskostenrecht und nicht nach dem LFGB richtet (VG Oldenburg, Urteil v. 27.2.2009 - 7 A 5297/06 - www. rechtsprechung.niedersachsen.de).
  • VG Regensburg, 21.10.2010 - RN 5 K 10.15

    Kostenbescheid im Lebensmittelrecht; gentechnisch veränderter Leinsamen;

  • VG Ansbach, 02.09.2010 - AN 16 K 09.02025

    Kostenpflichtigkeit einer lebensmittelechten Kontrolle nach festgestelltem

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