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   VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18   

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VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18 (https://dejure.org/2018,41972)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.11.2018 - 7 A 5876/18 (https://dejure.org/2018,41972)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. November 2018 - 7 A 5876/18 (https://dejure.org/2018,41972)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 2 HeilBerG RP; Art 2 Abs 1 GG; § 2 Abs 1 KHG; § 2 Abs 1 PflKG ND; § 43 VwGO; § 14 KrPflAPrV; § 13 KrPflAPrV
    Berufsausübung; Fallmanagerin; Niedersachsen; Pflegekammer; Verfassungsrecht; Zwangsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Dieser Zweck rechtfertigt es, alle Tätigkeitsbereiche und damit auch "Randgruppen" in Grenzbereichen zu anderen Berufen von der Kammermitgliedschaft zu erfassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 24, für die Pflichtmitgliedschaft in der Apothekenkammer).

    Die Mitgliedschaft bei der Beklagten, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit die erkennende Kammer nicht in Zweifel zieht (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.11.2018 - 7 A 5658/17 -) bleibt davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

    Soweit die Klägerin vorträgt, dass ihre Stelle als Fallmanagerin keine pflegerischen Fertigkeiten oder Kenntnisse voraussetze, kommt es darauf nicht an (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2008 - 8 LC 18/08

    Pflichtmitgliedschaft und die damit verbundene Beitragspflicht in einer

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Dieses weite Verständnis entspricht dem Willen des niedersächsischen Gesetzgebers, "die einschlägige und ständige Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - OVG - (vgl. Beschluss vom 7. August 2008, 8 LC 18/08) zur Berufsausübung und zur Kammermitgliedschaft in die gesetzliche Regelung des Kammergesetzes für die Heilberufe [§ 2 Abs. 1 Satz 1 HKG, Anm. d. Gerichts] aufzunehmen und so für die betroffenen Kammermitglieder klar erkennbar werden zu lassen." (LT-Drs. 17/5110, S. 30).

    Dahinter steht die - zutreffende - Erwägung, dass andernfalls die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG umschriebene Aufgabe der Kammer, die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, verfehlt würde (Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 53-57).

    Die Mitgliedschaft bei der Beklagten, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit die erkennende Kammer nicht in Zweifel zieht (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.11.2018 - 7 A 5658/17 -) bleibt davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).

  • VG Koblenz, 09.03.2018 - 5 K 1084/17

    In der EKG-Funktionsabteilung eines Krankenhauses arbeitende Krankenpflegerin ist

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Die Klägerin verweist insoweit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 09.03.2018 (- 5 K 1084/17 KO -) zu einer medizinischen Fachangestellten in der EKG-Funktionsabteilung.

    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 09.03.2018 - 5 K 1084/17 KO -) ist insoweit nicht auf die niedersächsische Rechtslage übertragbar, denn nach der diesem Urteil zugrundeliegenden Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 1 Heilberufsgesetz - HeilBG - Rheinland-Pfalz umfasst die Ausübung des Berufs (lediglich) solche Tätigkeiten, bei der berufsgruppenspezifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden .

    Eines "spezifischen Bezugs" des ausgeübten Berufs zur pflegerischen Arbeit in dem Sinne, dass die pflegerischen Aspekte nicht lediglich im Randbereich betroffen sein dürfen (vgl. VG Koblenz, Urt. v. 09.03.2018 - 5 K 1084/17 -, juris Rn. 21), bedarf es daher entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin nicht.

  • OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 19/06

    Pflichtmitgliedschaft einer psychologischen Psychotherapeutin zur

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 1 HKG, der sich die Kammer in Bezug auf die streitgegenständliche Regelung anschließt, sind nur solche berufsfremden Tätigkeiten nicht erfasst, die in keinem Zusammenhang mehr mit der pflegerischen Ausbildung stehen (Nds. OVG, Urt. v. 26.04.2017 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; ähnlich OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 55).

    Dahinter steht die - zutreffende - Erwägung, dass andernfalls die in § 9 Abs. 1 Nr. 1 PflegeKG umschriebene Aufgabe der Kammer, die gemeinsamen beruflichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, verfehlt würde (Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 53-57).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LC 13/05

    Beitragspflichtigkeit einer vollzeitigen Angestelltentätigkeit oder

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Nach der zitierten Rechtsprechung liegt "eine die Pflichtmitgliedschaft bei der [Psychotherapeutenkammer] begründende Ausübung des Berufes als Psychologischer Psychotherapeut i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 HKG bereits dann vor, wenn der Approbierte einer Tätigkeit nachgeht, bei der er die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für seine Approbation waren, einsetzt oder auch nur einsetzen oder mit verwenden kann" (Nds. OVG, a.a.O., juris Rn. 18; zuvor bereits Urt. v. 26.04.2007 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; so auch OVG NRW, Beschl. v. 25.04.2008 - 5 A 4699/05 -, juris Rn. 10, für die entsprechende nordrhein-westfälische Regelung).

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 1 HKG, der sich die Kammer in Bezug auf die streitgegenständliche Regelung anschließt, sind nur solche berufsfremden Tätigkeiten nicht erfasst, die in keinem Zusammenhang mehr mit der pflegerischen Ausbildung stehen (Nds. OVG, Urt. v. 26.04.2017 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; ähnlich OVG Saarland, Urt. v. 23.08.2006 - 1 R 19/06 -, juris Rn. 55).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2008 - 5 A 4699/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Kammerbeitrag i.H.v. 250,-- Euro;

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Nach der zitierten Rechtsprechung liegt "eine die Pflichtmitgliedschaft bei der [Psychotherapeutenkammer] begründende Ausübung des Berufes als Psychologischer Psychotherapeut i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 HKG bereits dann vor, wenn der Approbierte einer Tätigkeit nachgeht, bei der er die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für seine Approbation waren, einsetzt oder auch nur einsetzen oder mit verwenden kann" (Nds. OVG, a.a.O., juris Rn. 18; zuvor bereits Urt. v. 26.04.2007 - 8 LC 13/05 -, juris Rn. 37; so auch OVG NRW, Beschl. v. 25.04.2008 - 5 A 4699/05 -, juris Rn. 10, für die entsprechende nordrhein-westfälische Regelung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2012 - 6 A 11306/11

    Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer bei Tätigkeit in der

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Für die Mitgliedschaft in der Landespsychotherapeutenkammer hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz in seinem Urteil vom 6. März 2012 (- 6 A 11306/11 -, juris Rn. 27) in Anlehnung an die Rechtsprechung der anderen Obergerichte entschieden, "dass eine Berufsausübung [als Psychologischer Psychotherapeut] im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 HeilBG [...] auch solche berufliche Betätigungen - insbesondere Beratungs- oder Aufsichtstätigkeiten - umfasst, bei denen psychotherapeutische Kenntnisse und Fähigkeiten eine gewisse Rolle spielen können und die eine gewisse Nähe zur heilkundlichen Psychotherapie aufweisen" [Hervorh.
  • VG Mainz, 06.04.2017 - 4 K 438/16

    Pflichtmitgliedschaft in rheinland-pfälzischer Landespflegekammer gerichtlich

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Der Feststellungsklage liegt ein solches hinreichend konkretes Rechtsverhältnis zugrunde, denn es wird um die Mitgliedschaft bzw. Nichtmitgliedschaft in der beklagten berufsständischen Kammer - einer nach § 1 Abs. 2 PflegeKG rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsaufgaben - gestritten (vgl. auch VG Mainz, Urt. v. 06.04.2017 - 4 K 438/16.MZ -, juris Rn. 30).
  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Denn bereits die Pflichtmitgliedschaft als solche ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft oder eingriffsneutral (BVerfG, Beschl. v. 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13 -, juris Rn. 82).
  • VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5658/17

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Beitragspflicht; Berufsausübung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.11.2018 - 7 A 5876/18
    Die Mitgliedschaft bei der Beklagten, deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit die erkennende Kammer nicht in Zweifel zieht (vgl. VG Hannover, Urt. v. 07.11.2018 - 7 A 5658/17 -) bleibt davon unberührt (BVerwG, Urt. v. 30.01.1996 - 1 C 9/93 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschl. v. 07.08.2008 - 8 LC 18/08 -, juris Rn. 22).
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