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   BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92   

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https://dejure.org/1992,1278
BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92 (https://dejure.org/1992,1278)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 7 ABR 14/92 (https://dejure.org/1992,1278)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 (https://dejure.org/1992,1278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung eines Betriebsratsmitgliedes nach einstimmigem Beschluss des Betriebsrates - Wirksamkeit des Beschlusses eines Betriebsrates - Rechtliche Stellung eines aufgelösten Vereins vor Beendigung der Liquidation - Anforderung an die ...

  • archive.org
  • hensche.de

    Betriebsratssitzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 29 Abs. 2, § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Keine wirksamen Betriebsratsbeschlüsse unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 466
  • BB 1993, 580
  • DB 1993, 840
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89

    Selbstauflösung einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
    Durch den (etwa am 14. April 1989 gefaßten, vergleiche den Sachverhalt des BAG Urteils vom 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - AP Nr. 8 zu § 9 TVG 1969) Auflösungsbeschluß ist die Antragstellerin, ein nichtrechtsfähiger Verein, lediglich in das Liquidationsstadium getreten.

    Daß die Antragstellerin durch ihre Auflösung und die Abtretung ihrer Forderungen und Rechte aus den von ihr abgeschlossenen Tarifverträgen auf eine andere Gewerkschaft ihre Tariffähigkeit verloren hat (BAG Urteil vom 25. September 1990, aaO), ist für den vorliegenden Rechtsstreit unerheblich, weil die Antragstellerin hier nicht ihre Rechtsstellung als Tarifvertragspartei, sondern eine gewöhnliche schuldrechtliche Forderung geltend macht.

  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 28. April 1988, BAGE 58, 221 = AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972) ist die Einhaltung der Vorschrift des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses.

    Eine derartige Heilung wäre vielmehr nur möglich gewesen, wenn alle Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilgenommen hätten (BAG Urteil vom 28. April 1988, BAGE 58, 221 = AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972).

  • BAG, 30.05.1958 - 1 AZR 198/57

    Verdrängung der KrT - Tarifvertrag - Räumlich engerer Geltungsbereich -

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
    Durch den (etwa am 14. April 1989 gefaßten, vergleiche den Sachverhalt des BAG Urteils vom 25. September 1990 - 3 AZR 266/89 - AP Nr. 8 zu § 9 TVG 1969) Auflösungsbeschluß ist die Antragstellerin, ein nichtrechtsfähiger Verein, lediglich in das Liquidationsstadium getreten.
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
    Sollte auch dies zu bejahen sein, wird das Landesarbeitsgericht schließlich zu prüfen haben, ob sich der Betriebsrat bei dieser Würdigung im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums gehalten hat, insbesondere ob er vom Standpunkt eines unbeteiligten Dritten aus die Schulungsteilnahme des Beteiligten zu 2) für erforderlich halten durfte (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 98, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (ebenso BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Anderenfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Einer solchen Zweckbestimmung steht entgegen, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Differenzierung zwischen wichtigen und unwichtigen Betriebsratssitzungen bei der Prüfung einer Verhinderung durch das einzelne Betriebsratsmitglied nicht vorgesehen ist, da es auch keine wesentlichen oder unwesentlichen Beschlüsse des Betriebsrats gibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Damit weicht der Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 124, 188; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe) ab.

    d) Nach diesen Grundsätzen ist die Beachtung des § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG und die dort ausdrücklich angeordnete Ladung der Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung als wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses anzusehen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Andernfalls könne ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Einer solchen Zweckbestimmung steht entgegen, dass im Betriebsverfassungsgesetz eine Differenzierung zwischen wichtigen und unwichtigen Betriebsratssitzungen bei der Prüfung einer Verhinderung durch das einzelne Betriebsratsmitglied nicht vorgesehen ist, da es auch keine wesentlichen oder unwesentlichen Beschlüsse des Betriebsrats gibt (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 c der Gründe) .

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

    Damit würde der Erste Senat von der Rechtsprechung des Siebten Senats (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 b der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 19; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; vgl. auch schon BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 58, 221) abweichen.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188) .

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Die Einhaltung der nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 c der Gründe) unverzichtbare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Betriebsratsbeschlusses.

    Andernfalls kann ein Beschluss des Betriebsrats zu einem nicht in der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 -BAGE 105, 19 = AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 11 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 4, zu B I 2 a der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2, zu B II 2 d der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 c der Gründe; ebenso ErfK/Eisemann 6. Aufl. § 29 BetrVG Rn. 3; Richardi/Thüsing BetrVG 10. Aufl. § 29 Rn. 39).

    Die vorherige Mitteilung der Tagesordnung dient der sachgerechten Vorbereitung der Betriebsratsmitglieder im Vorfeld der Betriebsratssitzung (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 c aa, bb der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Für das Einverständnis ist es ausreichend, daß kein Mitglied der Ergänzung widersprochen hat (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2; 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - BAGE 70, 178; 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Ein Beschluß des Betriebsrats, der nach dem Besuch der Schulung gefaßt wird und in dem die Teilnahme des Betriebsratsmitglieds gebilligt wird, begründet keinen Anspruch des Betriebsrats nach § 40 Abs. 1 BetrVG auf Kostentragung (Aufgabe von BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2).

    Soweit der Senat in seinem Beschluß vom 28. Oktober 1992 (- 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 zu II 3 der Gründe) angenommen hat, ein fehlender oder fehlerhafter Beschluß könne nachträglich ausdrücklich oder konkludent gebilligt werden, hält der Senat daran nicht fest.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05

    Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen -

    Andernfalls kann ein Beschluss des Konzernbetriebsrats zu einem nicht auf der Tagesordnung aufgeführten Punkt nicht wirksam gefasst werden (vgl. zur Beschlussfassung des Betriebsrats: BAG 28. April 1988 - 6 AZR 405/86 - BAGE 58, 221 = AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 1, zu II 3 a und c der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 29 Nr. 2, zu B II 2 a der Gründe; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - BAGE 105, 19 = AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11 = EzA BetrVG 2001, § 77 Nr. 4, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Die Einhaltung dieser nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • LAG Brandenburg, 02.04.1998 - 3 Sa 477/96

    Fachkraft Arbeitssicherheit: Abberufung - Zustimmung des Betriebsrats -

    Nur bei Kenntnis aller Tagesordnungspunkte hat ein verhindertes Betriebsratsmitglied die Möglichkeit, seine Betriebsratskollegen schon vorher über sein Auffassung zu unterrichten und sie zu überzeugen oder sie ggf. nur zu bitten, seine Argumente in der Betriebsratssitzung zumindest vorzutragen (BAG v. 23.08.1984, a.a.O.; v. 28.04.1988 - 6 AZR 405/96 - und v.28.10.1992 - 7 ABR 14/92 -, AP Nr. 2 und 4 zu § 29 BetrVG ).

    Auch die Aufnahme eines Punktes "Verschiedenes" in die - mit der Einladung - mitgeteilten Tagesordnung führt zu keinem anderen Ergebnis; der Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" steht insoweit dem Fehlen eines entsprechenden Tagesordnungspunktes gleich (BAG v. 28.10.1992, a.a.O.).

    Eine Heilung dieses Verfahrensfehlers kann nur dann erfolgen, wenn der in der Betriebsratssitzung vollständig versammelte Betriebsrat der Beschlußfassung einstimmig nicht widerspricht (BAG v. 28.04.1988 und v. 28.10.1992, a.a.O.; zusammenfassend: Blanke in: Däubler u.a.,a.a.O.., § 33 Rn. 12 f.).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die

    Eine derartige Verfahrensweise ist jedenfalls dann rechtlich unbedenklich, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat mit einer solchen Ergänzung der Tagesordnung einstimmig einverstanden ist (herrschende Meinung: vgl. etwa: BAG, Beschluss vom 28.10.1992 - 7 ABR 14/92 - AP Nr. 4 zu § 29 BetrVG 1972; ErfK-Eisemann, 4. Aufl., § 29 BetrVG, Rz. 3 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 20 A 10/10

    Zulässigkeit der Ergänzung der Tagesordnung einer Personalratssitzung um

  • ArbG Wesel, 02.06.2010 - 3 BV 21/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds von einer

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

  • LAG Hessen, 23.06.1994 - 12 TaBV 141/93

    Anspruch des Betriebsrates auf Freistellung von den Kosten des in einem

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

  • VerfG Hamburg, 06.01.2023 - HVerfG 2/22

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren bzgl der Benennung von

  • LAG Nürnberg, 24.08.2009 - 5 TaBV 32/06

    Gerichtsbeschluss - Rechtskraft - erneutes Verfahren - Betriebsratsbeschluss -

  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 15 TaBV 10/04

    Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG sind auch Vorfragen wie die

  • LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 168/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.2008 - 12 BV 666/08

    Wahlanfechtung - Abwahl eines Betriebsratsvorsitzenden - ordnungsgemäße Einladung

  • LAG Hessen, 21.12.1995 - 5 TaBV 33/95

    Arbeitszeit: Gleitzeitvereinbarung - Durchführung - Mitbestimmung durch den

  • ArbG Dortmund, 17.06.1999 - 6 BV 53/99

    Schulungskosten des BR, Rhetorikseminar

  • ArbG Wesel, 19.04.2010 - 3 BVGa 10/10
  • KAG Augsburg, 28.07.2010 - 7 MV 10

    Unwirksamer MAV-Beschluss; lückenhafte Einladung

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