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   BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93   

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BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 (https://dejure.org/1993,1557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rhetorikseminar für Betriebsräte - Ersatz von durch Schulungsveranstaltungen entstandenen Kosten - Erforderlichkeit der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Rhetorikseminar für Betriebsräte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1
    Schulungsveranstaltung: Keine Erforderlichkeit einer Schulung von Betriebsräten (auch in herausgehobener Funktion) in Rhetorik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 190
  • BB 1994, 139
  • DB 1994, 282
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
    Die Anwendung des Rechtsbegriffs durch das Beschwerdegericht ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.).

    Danach ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten nur dann für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb und Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen können; Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter dem im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988, aaO).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 20.10.1993 - 7 ABR 14/93
    Im Beschluß vom 6. November 1973 (BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht eingehend begründet, warum eine Schulungsveranstaltung "Diskussion, Versammlung und Verhandlungstechnik" nicht als erforderlich angesehen werden kann.
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 94/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

    Zu denken ist etwa an Schulungsveranstaltungen über die Diskussionsleitung für Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreter (vgl. BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 670/94 - zu 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 125; anders noch 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - zu B 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 99 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 120; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - zu II 3 der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 116) .
  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts, ob der Betriebsrat die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung iSd. § 37 Abs. 6 BetrVG für erforderlich halten durfte, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Besonderheiten des Einzelfalls vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze abgewogen worden sind (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 -AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 110 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 126, zu B 2 a der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 91 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 115, zu II 2 a der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 670/94

    Lohnfortzahlung für Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer

    Kenntnisse, die für die Betriebsratsarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 7 ABR 27/94 - NZA 1995, 381 [BAG 14.09.1994 - 7 ABR 27/94]; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).

    Die gerichtliche Kontrolle muß sich darauf beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Die Thematik der vorliegenden Schulungsveranstaltung sei insofern insbesondere mit Schulungen zur Verbesserung von Sprech- und Argumentationstechniken vergleichbar, deren Erforderlichkeit der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1993 (aaO) ebenfalls verneint habe.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlußfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (ständige Rechtsprechung vgl. BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Das reicht zur Begründung einer Erforderlichkeit jedoch nicht aus (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.09.1994 - 7 ABR 27/94

    Kostentragung für Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Anwendung des Rechtsbegriffes durch das Beschwerdegericht ist deshalb in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt wurde und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, zu II der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).

    Vielmehr muß er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und die des Betriebsrats und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - und BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, jeweils aaO).

    Der erkennende Senat hat erst kürzlich die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar "Sprechwirksamkeit - ich als Interessenvertreter in Rede und Gespräch" als nicht im Sinne von § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG erforderlich angesehen (Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94

    Fachliteratur für den Betriebsrat

    Ebenso wie für den Bereich von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG hat er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten zu stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und des Betriebsrats sowie der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG Beschlüsse vom 21. April 1983, aaO., zu III 3 a dd der Gründe; 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 - AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972).

    Deren Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur daraufhin überprüfbar, ob das Beschwerdegericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1993 - 7 ABR 14/93 -, aaO., m.w.N.).

  • LAG Sachsen, 22.11.2002 - 9 TaBV 17/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsräte mit dem Thema

    Vielmehr muss er sich auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen des Betriebes einerseits und die des Betriebsrates und der Arbeitnehmerschaft andererseits gegeneinander abzuwägen hat (BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - NZA 1995, 1036; BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94 - EzA Nr. 120 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA Nr. 116 zu § 37 BetrVG 1972; BAG vom 16.03.1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 05.07.2001 - 6 TaBV 34/01

    Schulungsteilnahme; Erforderlichkeit; Schwerbehindertenvertretung

    Kenntnisse, die nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (vgl. für den Bereich des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG 1972: BAG vom 15.02.1995 - 7 AZR 670/94, Leitsatz und unter 1. a) der Gründe, EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 125, 1 ; BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94, B. 2. der Gründe, NZA 1995, 381, 381 = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 120, 1 f.; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93, II. 2. b) der Gründe, NZA 1994, 190, 190 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 927; BAG vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87, II. 1. der Gründe, AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 797).

    Ausschlaggebend ist bei der Bestimmung des Erforderlichen vielmehr der Standpunkt eines vernünftigen Dritten, wobei sich die gerichtliche Kontrolle der Entscheidung der Schwerbehindertenvertretung darauf beschränkt, zu überprüfen, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung in Bezug auf § 37 BetrVG 1972: BAG vom 14.09.1994 - 7 ABR 27/94, B. 2. der Gründe, AP Nr. 99 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 638; BAG vom 20.10.1993 - 7 ABR 14/93, II. 2. b) der Gründe, NZA 1994, 190, 190 = AP Nr. 91 zu § 37 BetrVG 1972, Bl. 927; GK-Wiese, 6. Auflage, § 37 BetrVG 1972, Rz. 181 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - 1 TaBV 40/04

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder zum

    Die Erforderlichkeit bemisst sich nach gegenwärtigen, konkreten Bedürfnissen der Arbeit des Betriebsrats (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 f.; 14.9.1994, NZA 1995, 381; 20.10.1993, NZA 1994, 190; 16.3.1988, NZA 1988, 875).

    Für die Beurteilung ist der Maßstab eines "vernünftigen Dritten" in der Rolle des Betriebsrats aus der Perspektive zum Zeitpunkt der Beschlussfassung beachtlich (BAG, 15.2.1995, NZA 1995, 1036 [1037]; 20.10.1993, NZA 1994, 190).

  • LAG Düsseldorf, 12.06.2003 - 11 Sa 281/03

    Erforderlichkeit der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer eintägigen

    Kenntnisse, die für den Betriebsratarbeit nur verwertbar und nützlich sind, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 116; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch BAG 04.06.2003 - 7 ABR 42/02 - Pressemitteilung Nr. 42/03).

    Die gerichtliche Kontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen eine derartige Entscheidung ebenfalls getroffen hätte (BAG 20.10.1993 - 7 ABR 14/93 - a. a. O.; BAG 15.02.1995 - 7 AZR 670/94 - a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 95/09

    Erforderlichkeit der Kosten einer Rhetorikschulung - Bestimmtheit des

  • LAG Hamburg, 22.03.1994 - 6 Sa 88/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch; Abtretung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1999 - 4 TaBV 29/98

    Schulungskosten für Betriebsratsseminar; Für Betriebsratsarbeit erforderliche

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2009 - 2 TaBV 36/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied, einfaches

  • VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 558/04

    Personalrat; Teilnahme an einem Rhetorikseminar

  • LAG Niedersachsen, 27.09.2000 - 1 Sa 227/00

    Fortzahlung des Arbeitsentgelts und die Erstattung der Fahrtkosten eines

  • LAG Köln, 20.12.2007 - 10 TaBV 53/07

    Schulung kommunikativer Fähigkeiten

  • LAG Niedersachsen, 10.09.2004 - 16 Sa 142/04

    Erforderlichkeit von Schulungen örtlicher Betriebsratsmitglieder bei einer

  • LAG Düsseldorf, 30.09.1997 - 8 TaBV 44/97

    Betriebsrat: Anspruch auf Fachliteratur

  • LAG Hamm, 25.01.1995 - 3 TaBV 91/94

    Betriebrat: Schulung - Notwendigkeit der Teilnahme an einem Seminar "Der

  • LAG Hamm, 13.07.1994 - 3 TaBV 171/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Kostenerstattung; Schulung; Weiterbildung;

  • BAG, 26.04.1995 - 7 ABR 44/94

    Kosten auswärtiger Sitzungen einer Hauptbetriebsvertretung - Übernahme von

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