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   BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11   

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https://dejure.org/2012,46013
BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11 (https://dejure.org/2012,46013)
BAG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 ABR 17/11 (https://dejure.org/2012,46013)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 (https://dejure.org/2012,46013)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

  • openjur.de

    Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe; Betriebsangehörigkeit nach § 5 Abs 1 S 3 BetrVG; Betriebsgröße gemäß § 38 Abs 1 S 1 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsangehörigkeit nach § 5 Abs 1 S 3 BetrVG - Betriebsgröße gemäß § 38 Abs 1 S 1 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 3 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG
    Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsangehörigkeit nach § 5 Abs 1 S 3 BetrVG - Betriebsgröße gemäß § 38 Abs 1 S 1 BetrVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

  • rewis.io

    Vorübergehende Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsangehörigkeit nach § 5 Abs 1 S 3 BetrVG - Betriebsgröße gemäß § 38 Abs 1 S 1 BetrVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung dem Arbeitgeber seitens öffentlicher Gebietskörperschaften überlassener sog. DLÜ-Mitarbeiter bei der Zahl der für die Ermittlung der Anzahl der freizustellenden Arbeitnehmer maßgeblichen Beschäftigten eines Betriebes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe - Betriebsgröße

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 690
  • BB 2013, 691
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Erst nach erfolgter Wahl kann die Freistellung des Gewählten durch den Arbeitgeber verlangt werden (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten sind bei den organisatorischen Schwellenwerten des Betriebsverfassungsgesetzes - so auch bei § 38 BetrVG - zu berücksichtigen (BAG 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 - Rn. 16 mwN; ausf. 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 17 ff., AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Die Entstehungsgeschichte von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG stützt dieses Auslegungsergebnis, gegen das keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 21 ff., aaO) .

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin gebietet die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) , kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO) .

    aa) Auch wenn die Personalgestellung im öffentlichen Dienst strukturell - anders als die Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - nicht vorübergehend angelegt ist (vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) , setzt § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht notwendig einen dauerhaften oder auch nur langfristigen Einsatz der in Privatbetrieben tätigen Beschäftigten voraus.

  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Maßgeblich hierfür ist die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 108, 185) .

    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin gebietet die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) , kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO) .

    (3) Im Übrigen kommt es bei den betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsvorschriften ohnehin allein auf die Zahl der "in der Regel" beschäftigten Arbeitnehmer an (vgl. zu § 38 BetrVG BAG 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 108, 185) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11

    Wählbarkeit von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes in Privatbetrieben

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Entscheidend ist die Betriebsangehörigkeit (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 31 und - 7 ABR 34/11 - Rn. 35) .

    Es kommt darauf an, inwieweit dem Inhaber oder Träger des Einsatzbetriebs Weisungsbefugnisse zustehen und er in diesem Sinn eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung einnimmt (vgl. auch BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 33 mwN) .

    Die tatsächliche Einsatzdauer ist ebenso wenig ausschlaggebend wie eine zeitliche Begrenzung des der Personalgestellung oder -überlassung zugrunde liegenden Vertrags (zu Letzterem vgl. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 32; kritisch zB Kreutz/Raab GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 Rn. 49) .

  • LAG Köln, 27.10.2010 - 8 TaBV 43/10

    Schwellenwert zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bei Beschäftigung von

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2010 - 8 TaBV 43/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Für § 38 BetrVG ist die im Zeitpunkt der Freistellungswahl allgemein für den Betrieb kennzeichnende Arbeitnehmerzahl entscheidend; kurzfristige Schwankungen im Personalbestand bleiben unberücksichtigt (vgl. BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - zu I 1 der Gründe, BAGE 63, 1) .
  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 48/95

    Aufteilung der Freistellung auf mehrere Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Das Begehren des Betriebsrats ist mithin auf die Feststellung gerichtet, dass nach der Freistellungsstaffel des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mindestens zwei seiner Mitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind (ähnlich BAG 26. Juni 1996 - 7 ABR 48/95 - zu B I der Gründe, BAGE 83, 234) .
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Der Betriebsinhaber muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (zu § 99 BetrVG vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 10) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 36/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Eingegliedert ist, wer eine ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichtet, die der Arbeitgeber organisiert (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 36/03 - zu B 1 der Gründe; zu § 99 BetrVG vgl. zB 23. Juni 2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13 mwN, BAGE 135, 26) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Entgegen der Auffassung der Arbeitgeberin gebietet die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der Leiharbeitnehmer bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke grundsätzlich nicht "mitzählten" (vgl. hierzu [noch vor Inkrafttreten des § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG] BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 und 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185) , kein Verständnis von § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG dahingehend, dass auch die dort genannten Arbeitnehmer bei der Belegschaftsstärke des § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nicht berücksichtigt werden dürften (BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, aaO) .
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern

    Auszug aus BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11
    Betriebsangehörig sind - da es auf ein individualrechtliches Beschäftigungsverhältnis zum Inhaber oder Träger des Einsatzbetriebs nicht ankommt - alle Beschäftigten, die nach den allgemeinen in der Betriebsverfassung geltenden Grundsätzen in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (zu diesen Grundsätzen BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 38/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 3) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 1/09

    Mitbestimmung bei Einstellung - Vereinsmitglied

  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 34/11

    Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

  • BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15

    Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer

    Das einzelne Betriebsratsmitglied hat erst nach seiner Wahl einen Anspruch darauf, freigestellt zu werden (vgl. BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 14; 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 12 mwN, BAGE 140, 208) .
  • BAG, 02.08.2017 - 7 ABR 51/15

    Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte -

    Der Antrag ist damit gegenwarts- und zukunftsbezogen auf die Feststellung gerichtet, dass nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mindestens zwei Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind (vgl. hierzu BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 12 ff.) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Der inländische Arbeitgeber muss gegenüber dem im Ausland tätigen Arbeitnehmer eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es eine partielle) Arbeitgeberstellung tatsächlich eingenommen haben (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23) .
  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 50/12

    Einsatz von Fremdpersonal - Beteiligungsrecht des Betriebsrats - Eingliederung

    Hierfür kommt es darauf an, ob diesem Weisungsbefugnisse zustehen infolge dessen ihm eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung zukommt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied

    Maßgeblich hierfür ist die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer (vgl. BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 16; 22. Oktober 2003 - 7 ABR 3/03 - jeweils zitiert nach juris).

    Künftige Veränderungen der Arbeitnehmerzahl, die nicht unmittelbar bevorstehen, können allenfalls eine spätere Anpassung der Zahl der Freizustellenden bedingen (BAG 26. Juli 1989 - 7 ABR 64/88 - Rn. 20, vgl. auch BAG 05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 31, jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

    Es kommt darauf an, ob ihm Weisungsbefugnisse zustehen und er in diesem Sinn eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung einnimmt (BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - Rn. 23) .
  • LAG Hamm, 03.12.2019 - 7 TaBV 57/19

    Berücksichtigung von bei einer privatrechtlich organisierten gemeinnützigen

    a) Bei der Bemessung der Zahlen des § 38 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitnehmerbegriff des § 5 Abs. 1 BetrVG zugrunde zu legen, da dieser maßgeblich für die organisatorischen Schwellenwerte des Betriebsverfassungsgesetzes ist (BAG vom 05.12.2012, 7 ABR 17/11 Rdnr. 18).
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    Der Betriebsinhaber muss diese Funktion wenigstens im Sinn einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (BAG, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 -, Rn. 24, juris; BAG, Beschluss vom05. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 -, Rn. 23, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

    Er muss diese Arbeitgeberfunktion wenigstens im Sinne einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung teilweise ausüben (vgl. BAG vom 11.09 2001 - 1 ABR 14/01 - Rz. 26; BAG vom 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - Rz. 13; BAG vom 5.12.2012, 7 ABR 17/11 - Rz. 23).

    Eine Eingliederung in den Betrieb ist deshalb auch bei Arbeitnehmern von Drittfirmen möglich, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags mit weisungsgebundenen Tätigkeiten im Betrieb beauftragt werden, falls der Betriebsinhaber und nicht der beauftragte Unternehmer das für das Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht innehat und die Entscheidung über den Einsatz nach Zeit und Ort trifft (BAG vom 13.12.2005 - 1 ABR 51/04 - Juris, LS 2 und 3; BAG vom 05.12.2012 - 7 ABR 17/11 - juris, Rz. 23 m.w.N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - 4 TaBV 664/13

    Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeitsleistung als Vertrauensperson

    Zu den konstitutiven Merkmalen der Dienststellenzugehörigkeit gehört deshalb grundsätzlich eine tatsächliche Eingliederung des Beschäftigten in die Organisation der Dienststelle ( vgl. zum Begriff der in der Regel Beschäftigten aus § 46 BPersVG: OVG NRW 25. Oktober 2012 - 20 B 1079/12.PVB - ZTR 2013, 50; zum Begriff der in der Regel Beschäftigten aus § 16 Abs. 1 BPersVG : OVG NRW 27. September 2012 - 20 A 510/12.PVB - zitiert nach juris; zu der mit § 16 Abs. 1 BPersVG vergleichbaren Vorschrift des § 9 BetrVG die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit BAG 18. Januar 1989 - 7 ABR 21/88 -, BAGE 61, 7 ; insbesondere BAG 12. November 2008 - 7 ABR 73/07 - zitiert nach juris; BAG 7. Mai 2008 - 7 ABR 17/07 - EzA § 9 BetrVG 2001 Nr. 4 = AP Nr. 12 zu § 9 BetrVG; BAG 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - BAGE 68, 74 ; vgl. zu § 38 BetrVG BAG 5. Dezember 2012 - 7 ABR 17/11 - NZA 2013, 690 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 8 TaBV 34/14

    Leiharbeitnehmer - Berücksichtigung beim Schwellenwert des § 38 Abs 1 BetrVG

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 55/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 56/18

    Ordentliche Kündigung; Betriebsratsanhörung; Auslandseinsatz

  • ArbG Kassel, 11.12.2014 - 9 BV 8/14

    Unter Beachtung des mit § 38 Abs. 1 BetrVG verfolgten Ziels bedarf es auch bei

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher

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