Rechtsprechung
   BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2652
BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04 (https://dejure.org/2004,2652)
BAG, Entscheidung vom 10.11.2004 - 7 ABR 19/04 (https://dejure.org/2004,2652)
BAG, Entscheidung vom 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 (https://dejure.org/2004,2652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Bestellung eines Wahlvorstands; Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Antragsbefugnis bzw. Vertreten einer Gewerkschaft im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)

  • Judicialis

    BetrVG § 16 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 17 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 17 Abs. 4 § 16 Abs. 2 S. 2
    Betriebsverfassungsrecht - Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands auf Antrag einer Gewerkschaft; Begriff der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratswahl: Bestellung des Wahlvorstands ? Antrag der Gewerkschaft ? Begriff der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellung eines Wahlvorstandes auf Antrag der Gewerkschaft

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 16, 17 BetrVG
    Vertretung einer Gewerkschaft im Betrieb

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 310
  • NZA 2005, 426
  • DB 2005, 1011
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    a) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).

    Die Tarifzuständigkeit reicht für das Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb allein nicht aus (BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - aaO, zu B I der Gründe).

    Das Vertretensein im Betrieb setzt daher eine personelle Präsenz der Gewerkschaft durch mindestens ein eigenes Mitglied im Betrieb voraus (BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).

  • LAG München, 18.02.2004 - 9 TaBV 68/03
    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    Auf die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Februar 2004 - 9 TaBV 68/03 - aufgehoben.
  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82

    Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind alle Personen oder Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen oder berührt sind (BAG 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 2; 29. August 1985 - 6 ABR 63/82 - BAGE 49, 267 = AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 13, zu B II 4 c aa der Gründe mwN).
  • BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60

    Bestellung eines Wahlvorstands - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    a) Eine Gewerkschaft ist im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört (BAG 4. November 1960 - 1 ABR 4/60 - BAGE 10, 154 = AP BetrVG § 16 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 = AP BetrVG 1972 § 2 Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 2 Nr. 14, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    Beteiligte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind alle Personen oder Stellen, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen oder berührt sind (BAG 13. März 1984 - 1 ABR 49/82 - AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 83 Nr. 2; 29. August 1985 - 6 ABR 63/82 - BAGE 49, 267 = AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 13, zu B II 4 c aa der Gründe mwN).
  • BAG, 06.12.1977 - 1 ABR 28/77

    Stiftung des privaten Rechts - Karitative Einrichtung - Sozialstaatsprinzip -

    Auszug aus BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04
    Der Vorschlag ist für das Arbeitsgericht jedoch unverbindlich und begründet für die Vorgeschlagenen keine Rechtsstellung (BAG 6. Dezember 1977 - 1 ABR 28/77 - BAGE 29, 405 = AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 10, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 13/15

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands - Ablauf der Amtszeit

    Diese Rechtsposition soll durch die (rechtskräftige) Entscheidung erst geschaffen werden (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 112, 310) .
  • BAG, 20.02.2019 - 7 ABR 40/17

    Betriebsratswahl - Wahlvorstand - Bestellung durch Arbeitsgericht

    Soweit der Antrag auf die Einsetzung namentlich benannter Personen zu Wahlvorstands- und Ersatzmitgliedern gerichtet ist, handelt es sich hierbei lediglich um eine Anregung an das Gericht (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - zu B II der Gründe, BAGE 112, 310) .
  • LAG Hessen, 15.05.2014 - 9 TaBV 194/13

    Bestellung - Betriebsratswahl - Betriebsversammlung - Gewerkschaft -

    Es reicht aus, dass einer Gewerkschaft mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs angehört, um im Betrieb vertreten zu sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1; BAG Beschluss vom 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - EzA § 2 BetrVG 1972 Nr. 14).

    b) Vertreten sein bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch anwesend, vorhanden sein (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).

    Weitere Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte als das Vertretensein im Betrieb lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen (BAG Beschluss vom 10. Nov. 2004 - 7 ABR 19/04 - EzA § 17 BetrVG 2001 Nr. 1).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Zur Wahrnehmung von Rechten etwa aus § 17 Abs. 4 oder § 19 BetrVG bedarf es jedoch nicht der Tarifzuständigkeit für den Betrieb, sondern nur des Vertretenseins der Gewerkschaft im Betrieb (BAG 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 7 = EzA BetrVG 2001 § 17 Nr. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2022 - 60 PV 5.21

    Anfechtung der Wahl des Personalrats; in der Dienststelle vertretener

    In Anwendung eines Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2004 (7 ABR 19/04) müsse die Tätigkeit des Mitglieds in der Dienststelle einen Bezug aufweisen, der durch die Satzung der Gewerkschaft gedeckt sei.

    Zum gleichen Ergebnis sei das Bundesarbeitsgericht in dem vom Personalrat angeführten Beschluss vom 10. November 2004 (7 ABR 19/04) in Bezug auf § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG gelangt.

  • LAG Bremen, 22.11.2016 - 1 TaBV 13/16

    Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl in einem

    Denn eine Gewerkschaft ist im Sinne von § 17 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes als Mitglied angehört (BAG vom 10.11.2004, 7 ABR 19/04).
  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 153/22

    Aussetzung des Verfahrens bei echter Vorgreiflichkeit; Keine Vorgreiflichkeit bei

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 10.11.2004 (7 ABR 19/04 Rdnr. 13), wonach schon abgeleitet aus dem Gesetzeswortlaut grundsätzlich allein maßgeblich für die Antragsbefugnis in den arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gestützt auf §§ 18, 19 BetrVG das "Vertretensein" im Betrieb ist.

    Es wird auf die Ausführungen oben unter II.2.b) unter Berücksichtigung der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts 7 ABR 19/04 aaO zur Verfahrensaussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG Bezug genommen.

  • VG Berlin, 15.09.2021 - 62 K 15.20
    Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - meinte er, die Tätigkeit des Mitglieds (in der Dienststelle) müsse einen Bezug aufweisen, der durch die Satzung der Gewerkschaft gedeckt sei.

    Zum gleichen Ergebnis kam das Bundesarbeitsgericht in dem vom Personalrat angeführten Beschluss vom 10. November 2004 - 7 ABR 19/04 - in Bezug auf § 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, der "einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft" ein Recht einräumt.

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes sind hingegen nicht zu beteiligen (BAG v. 10.11.2004 - 7 ABR 19/04, juris).
  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 27/09

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht; Antragsänderung im

    Die von den Antragstellern vorgeschlagenen weiteren Wahlvorstandsmitglieder sind am vorliegenden nicht zu beteiligen, da sie keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition inne haben, die durch die zu erwartende Entscheidung betroffen sein könnte (BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04 - AP BetrVG 1972 § 17 Nr. 7).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 13 TaBV 10/08

    Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 17 Abs 4 BetrVG

  • LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 TaBV 37/15

    Unwirksamkeit der Betriebsratswahl wegen Verletzung der Vorschriften über die

  • ArbG Verden, 07.10.2013 - 1 BVGa 1/13

    Anspruch einer Gewerkschaft auf Zugang zum Betrieb zur Wahrnehmung aller Rechte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht