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   BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00   

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BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 (https://dejure.org/2000,3902)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 (https://dejure.org/2000,3902)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 (https://dejure.org/2000,3902)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe).

    Die Kosten der anwaltlichen Vertretung hat der Arbeitgeber nur dann zu übernehmen, wenn der Betriebsrat sie bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich halten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Ein Betriebsrat, der nicht einen ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, hat daher auch zu prüfen, ob die dadurch entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 4 der Gründe).

    Die Mehrkosten der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts kann der Betriebsrat erst für erforderlich halten, wenn er darlegen kann, daß er einen ebenso qualifizierten ortsansässigen Anwalt nicht finden konnte, der zur Mandatsübernahme bereit war, oder daß ihm eine solche Suche auf Grund der konkreten Umstände nicht möglich oder zumutbar war (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Denn zur Tätigkeit des Betriebsrats, dessen Kosten der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat, gehört auch die Einleitung und die Durchführung arbeitsgerichtlicher Beschlußverfahren, die geeignet sind, in dem vom Betriebsrat geltend gemachtes Mitbestimmungsrecht durchzusetzen (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht Rechnung getragen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 4 der Gründe).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat das Alleinbeurteilungsrecht über die Erforderlichkeit einer Maßnahme, die der Erledigung von Betriebsratsaufgaben dient (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 3 der Gründe).

    Das schließt es aus, die Erforderlichkeit einer kostenverursachenden Maßnahme mit Erkenntnissen zu begründen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt oder während des Verfahrens über die Kostenfreistellung entstanden sein können (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe).

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Entspricht die Heranziehung einer sachkundigen Person nicht den besonderen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, kann die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für den in dieser Vorschrift geregelten Sachverhalt nicht auf § 40 Abs. 1 BetrVG gestützt werden (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 [BAG 26.02.1992 - 7 ABR 51/90] = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48).
  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Danach folgt weder aus § 40 Abs. 1 BetrVG noch aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 BetrVG und dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten des Betriebsrats in dem Umfang zu erstatten, in dem er Verpflichtungen gegenüber seinen Auftragnehmern eingeht (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu B I 3 c der Gründe).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Dabei ist die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Beschlusses aus zu beurteilen, der die Kosten ausgelöst hat (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.01.2000 - 3 TaBV 96/99

    Tragung von Kosten, die durch die Tätigkeit eines von einem Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Januar 2000 - 3 TaBV 96/99 - aufgehoben.
  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Der Senat hat das bereits für die Fallkonstellation entschieden, in der die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Der Arbeitgeber kann nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet sein, wenn ein Rechtsanwalt vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich geltend macht oder im Rahmen eines konkreten Konfliktes erwägt, dies zu tun, und die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 b der Gründe) .

    Eine Tätigkeit als Sachverständiger bzw. als Berater ist etwa anzunehmen, wenn der Rechtsanwalt zur Beratung über eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene komplexe Betriebsvereinbarung (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 a der Gründe) oder zur Ausarbeitung des Entwurfs eines schwierigen Interessenausgleichs (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 20, aaO) hinzugezogen wird.

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