Rechtsprechung
BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsverfassungsrechtlicher Kostenerstattungsanspruch bzgl. Anwaltskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 40 Abs. 1 § 80 Abs. 3
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 27.05.1999 - 1 BV 4/99
- LAG Hamm, 12.01.2000 - 3 TaBV 96/99
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe).Die Kosten der anwaltlichen Vertretung hat der Arbeitgeber nur dann zu übernehmen, wenn der Betriebsrat sie bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich halten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 1 der Gründe mwN).
Ein Betriebsrat, der nicht einen ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, hat daher auch zu prüfen, ob die dadurch entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 2 a der Gründe mwN).
Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (…BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 4 der Gründe).
Die Mehrkosten der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts kann der Betriebsrat erst für erforderlich halten, wenn er darlegen kann, daß er einen ebenso qualifizierten ortsansässigen Anwalt nicht finden konnte, der zur Mandatsübernahme bereit war, oder daß ihm eine solche Suche auf Grund der konkreten Umstände nicht möglich oder zumutbar war (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B II 4 der Gründe).
Denn zur Tätigkeit des Betriebsrats, dessen Kosten der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat, gehört auch die Einleitung und die Durchführung arbeitsgerichtlicher Beschlußverfahren, die geeignet sind, in dem vom Betriebsrat geltend gemachtes Mitbestimmungsrecht durchzusetzen (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO).
- BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht Rechnung getragen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe).Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe;… 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 4 der Gründe).
- BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98
Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat der Betriebsrat das Alleinbeurteilungsrecht über die Erforderlichkeit einer Maßnahme, die der Erledigung von Betriebsratsaufgaben dient (BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 3 der Gründe).Das schließt es aus, die Erforderlichkeit einer kostenverursachenden Maßnahme mit Erkenntnissen zu begründen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt oder während des Verfahrens über die Kostenfreistellung entstanden sein können (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe).
- BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90
Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Entspricht die Heranziehung einer sachkundigen Person nicht den besonderen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, kann die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für den in dieser Vorschrift geregelten Sachverhalt nicht auf § 40 Abs. 1 BetrVG gestützt werden (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 [BAG 26.02.1992 - 7 ABR 51/90] = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48). - BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe). - BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Danach folgt weder aus § 40 Abs. 1 BetrVG noch aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 BetrVG und dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG die Pflicht des Arbeitgebers, die Kosten des Betriebsrats in dem Umfang zu erstatten, in dem er Verpflichtungen gegenüber seinen Auftragnehmern eingeht (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57, zu B I 3 c der Gründe). - BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Dabei ist die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Beschlusses aus zu beurteilen, der die Kosten ausgelöst hat (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29, zu B I 1 der Gründe). - LAG Hamm, 12.01.2000 - 3 TaBV 96/99
Tragung von Kosten, die durch die Tätigkeit eines von einem Betriebsrat …
Auszug aus BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Januar 2000 - 3 TaBV 96/99 - aufgehoben.
- BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12
Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat
Der Senat hat das bereits für die Fallkonstellation entschieden, in der die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 b der Gründe) . - BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats
Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (…BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).
- BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15
Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei …
Der Arbeitgeber kann nach § 40 Abs. 1 BetrVG zur Zahlung von Rechtsanwaltskosten verpflichtet sein, wenn ein Rechtsanwalt vom Betriebsrat reklamierte Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber außergerichtlich geltend macht oder im Rahmen eines konkreten Konfliktes erwägt, dies zu tun, und die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 b der Gründe) .Eine Tätigkeit als Sachverständiger bzw. als Berater ist etwa anzunehmen, wenn der Rechtsanwalt zur Beratung über eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene komplexe Betriebsvereinbarung (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 a der Gründe) oder zur Ausarbeitung des Entwurfs eines schwierigen Interessenausgleichs (…vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 20, aaO) hinzugezogen wird.
- BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05
Hinzuziehung eines Sachverständigen
Das gilt auch dann, wenn der Sachverständige dem Betriebsrat seine Sachkunde nicht neutral, sondern an den Interessen des Betriebsrats ausgerichtet zur Verfügung stellen soll (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - BAGE 70, 1 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 40, zu B II 1 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92, zu B II 1 a der Gründe). - BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
Internetzugang für Betriebsrat
Dies ist ex ante im Zeitpunkt des Beschlusses zu beurteilen, in dem die Kosten ausgelöst worden sind (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B I 4 a der Gründe mwN, EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92) . - BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06
Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung
Die Frage der Erforderlichkeit ist von dem Zeitpunkt des Beschlusses aus zu beurteilen, der die Kosten ausgelöst hat (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92, zu B I 3 der Gründe; 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 62, zu B I 1 der Gründe). - LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 TaBV 51/06
Kosten des Betriebsrates - betriebsverfassungsrechtlicher …
Dazu gehören auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrates anfallen (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 - EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 92; BAG vom 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG vom 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14).Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freistellung des Betriebsrats von Kosten, die diesem durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstanden sind, besteht jedoch grundsätzlich nur dann, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten und Würdigung aller Umstände, insbesondere auch der Rechtslage, die Führung eines Prozesses und die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich halten konnte (BAG vom 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG vom 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 71; BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG vom 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).
Ein Betriebsrat, der ein auswärtiges Anwaltsbüro beauftragen will, hat zu prüfen, ob die dadurch unvermeidbar entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG vom 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).
Die Mehrkosten der Beauftragung eines auswärtigen Anwaltes kann der Betriebsrat erst für erforderlich halten, wenn er darlegen kann, dass er einen ebenso qualifizierten ortsansässigen Anwalt nicht finden konnte, der zur Mandatsübernahme bereit war, oder dass ihm eine solche Suche auf Grund der konkreten Umstände nicht möglich oder zumutbar war (BAG vom 15.11.2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG vom 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67).
- LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21
Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats; …
Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit die berechtigten Interessen der Belegschaft wie des Arbeitgebers gegeneinander auf der Grundlage der ihm im Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannten Umstände abzuwägen (BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00, Rn. 18, 17.11.2021- 7 ABR 27/20, BAG 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 11). - LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07
Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten - …
Die dabei entstehenden Kosten sind nur unter den weiteren Voraussetzungen des § 80 Abs. 3 BetrVG erstattungsfähig (BAG Beschluss vom 15. Nov. 2000 - 7 ABR 24/00 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 92; BAG Beschluss vom 26. Febr. 1992 - 7 ABR 51/90 - EzA § 80 BetrVG 1972 Nr. 40). - LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15
Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des …
Das Bundesarbeitsgericht hat das bereits für die Fallkonstellation entschieden, in der die anwaltliche Tätigkeit darauf gerichtet ist, die beschlossene Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens entbehrlich zu machen (vgl. BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - Rn. 26). - LAG Hessen, 30.06.2005 - 9 TaBV 2/05
Anwaltskosten - Erforderlichkeit - Freistellungsanspruch
- LAG Baden-Württemberg, 11.08.2006 - 2 TaBV 8/05
Betriebsrat: Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit; Mehrkosten eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.05.2012 - 7 TaBV 576/12
Rechtsanwalt als Sachverständiger für den Betriebsrat - Erforderlichkeit - …
- LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08
Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2021 - 8 TaBV 1/21
Betriebsratsmitglied - Kosten für Rechtsverfolgung - "Binnenstreitigkeit" - …
- LAG Hessen, 25.01.2016 - 16 TaBV 139/15
Die Abgrenzung zwischen § 40 Absatz 1 BetrVG und § 80 Absatz 3 BetrVG richtet …
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2015 - 5 TaBV 19/14
Rechtsanwaltskosten eines Scheinkonzernbetriebsrats
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.2017 - KGH.EKD I-0124/M1
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 30.01.2017 - 0124/25
- LAG Hessen, 17.06.2004 - 9 TaBV 4/04
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme anwaltlicher Kosten für die vom …
- LAG Hessen, 17.06.2004 - 9/4/2 TaBV 4/04
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.08.2007 - KGH.EKD I-0124/N25