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   BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11   

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BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11 (https://dejure.org/2012,21499)
BAG, Entscheidung vom 15.08.2012 - 7 ABR 24/11 (https://dejure.org/2012,21499)
BAG, Entscheidung vom 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 (https://dejure.org/2012,21499)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Bei der Betriebsratsgröße sind auch die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten zu berücksichtigen

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 65/10

    Gestellte Arbeitnehmer - Betriebsgröße

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2011 entschieden hat, sind die in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten jedenfalls bei den organisatorischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen, die auf die regelmäßige Anzahl der (wahlberechtigten) Arbeitnehmer des Betriebs abstellen (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 ff., EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Daran hält der Senat uneingeschränkt fest und sieht daher von einer erneuten Wiedergabe der im Beschluss vom 15. Dezember 2011 (- 7 ABR 65/10 - Rn. 20 bis 31, aaO) im Einzelnen dargestellten Erwägungen ab.

    (3) Ebenso wenig spricht gegen dieses Ergebnis, dass anders als in § 5 Abs. 1 des Gesetzes über das Personal der Bundeswertpapierverwaltung vom 12. Juli 2006 (BWpVerwPG, BGBl. I S. 1466) in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts nicht ausdrücklich angesprochen ist (vgl. dazu auch schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 23, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    dd) Für die Wählbarkeit der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Personen im Einsatzbetrieb sprechen schließlich auch Gesetzesbegründung und Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu im Einzelnen schon BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 25 und 27, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

    Das ist mit der Situation der Überlassung einzelner Arbeitnehmer nicht vergleichbar (vgl. insoweit auch bereits BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - Rn. 30, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7) .

  • VG Göttingen, 28.02.2012 - 7 B 1/12

    Zuweisung der Arbeitnehmer der UMG zu einer privatrechtlich organisierten GmbH

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Dabei kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob eine Mitgliedschaft im Personalrat rechtlich fortbestehen oder neu entstehen kann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Übereinstimmung zwischen der Dienststelle und einem anderen Rechtsträger bei diesem Rechtsträger eingesetzt wird und dies von ihm akzeptiert wird (vergleiche dazu bejahend VG Wiesbaden 2. März 2012 - 22 K 242/12.WI.PV - PersR 2012, 224 und verneinend VG Göttingen 28. Februar 2012 - 7 B 1/12 -) .
  • BAG, 25.10.2000 - 7 ABR 18/00

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Diese Arbeitnehmer haben ein berechtigtes Interesse an den Entscheidungen des Betriebsrats schon deswegen, weil sie davon nach ihrer voraussichtlichen Rückkehr in den Betrieb unmittelbar betroffen sein werden (vgl. BAG 25. Oktober 2000 - 7 ABR 18/00 - zu B 3 c der Gründe, BAGE 96, 163) .
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Die Arbeitgeberin übt diese Funktion hier jedenfalls im Sinne einer aufgespaltenen Arbeitgeberstellung aus (vgl. BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 10, für die Regelung in § 99 BetrVG) .
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 38/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebszugehörigkeit von Fremdfahrern

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Betriebsangehörig in diesem Sinne sind - da es auf ein individualrechtliches Beschäftigungsverhältnis zum Inhaber des Einsatzbetriebs nicht ankommt - alle Beschäftigten, die nach den allgemeinen in der Betriebsverfassung geltenden Grundsätzen in die Betriebsorganisation eingegliedert sind (vgl. zu diesen Grundsätzen BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 38/03 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 9 Nr. 8 = EzA BetrVG 2001 § 9 Nr. 3) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 45/04

    Fahrtkosten für Betriebsratstätigkeit - Elternzeit

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Der tatsächlichen Zuordnung steht eine vorübergehende Abwesenheit des Beschäftigten nicht entgegen, wenn dessen Rückkehr in den Betrieb vorgesehen ist (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9) .
  • VG Wiesbaden, 02.03.2012 - 22 K 242/12

    Zur Wahlberechtigung bei Gestellung an die BImA

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Dabei kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob eine Mitgliedschaft im Personalrat rechtlich fortbestehen oder neu entstehen kann, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Übereinstimmung zwischen der Dienststelle und einem anderen Rechtsträger bei diesem Rechtsträger eingesetzt wird und dies von ihm akzeptiert wird (vergleiche dazu bejahend VG Wiesbaden 2. März 2012 - 22 K 242/12.WI.PV - PersR 2012, 224 und verneinend VG Göttingen 28. Februar 2012 - 7 B 1/12 -) .
  • LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 27/07

    Betriebsratswahl - Anfechtung - aktive und passive Wahlberechtigung -

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Unmittelbar in diesem Sinne sind weder die Uniklinik noch der bei ihr gebildete Personalrat betroffen (vgl. auch Hess. LAG 16. August 2007 - 9 TaBV 27/07 - Rn. 29 und LAG Bremen 24. November 2009 - 1 TaBV 27/08 - Rn. 50) .
  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Anders als bei einer Teilanfechtung der Betriebsratswahl (vgl. dazu zum Beispiel BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 114, 119) findet eine Beteiligung nicht statt, wenn die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 14. Januar 1983 - 6 ABR 39/82 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 41, 275) .
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 291/92

    Beschäftigungszeit eines Beamten in Privatwirtschaft

    Auszug aus BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 24/11
    Da aber für Beamte und Soldaten das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht, auch nicht entsprechend gilt (vgl. für Beamte: BAG 24. März 1993 - 4 AZR 291/92 - zu II 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Autokraft Nr. 1) , könnte eine abweichende Ansicht dazu führen, dass im Rahmen derselben Überlassung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zwar die Beamten oder Soldaten das passive Wahlrecht im Einsatzbetrieb hätten, nicht jedoch die gleichzeitig dort eingesetzten Arbeitnehmer.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 84/10

    Beteiligung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BVerfG, 03.10.1957 - 2 BvL 7/56

    Personalvertretung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 15 TaBV 2347/10

    Personalgestellung - Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    In diesem Fall ist wie im Fall einer Wahlanfechtung (vgl. BAG vom 15.08.2012 - 7 ABR 24/11, juris; GK - ArbGG , Stand Dezember 2018, § 83 ArbGG , Rn. 147) nur das Gremium zu beteiligen (davon ohne nähere Begründung ausgehend auch LAG Schleswig-Holstein vom 03.12.2013 - 1 TaBV 11/33, juris, Rn. 102).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung steht grundsätzlich auch eine vorübergehende Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn seine Rückkehr in den Betrieb vorgesehen ist (vgl. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 37 mwN) .

    Auch sind sie, soweit sie dafür die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, in den Einsatzbetrieben zum Betriebsrat wählbar (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -) .

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

  • BAG, 19.10.2022 - 7 ABR 27/21

    Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung - Schwellenwert

    Diese ist in einem solchen Streit ebenso wenig anzuhören wie Betriebsratsmitglieder in einem Verfahren, in dem die Betriebsratswahl insgesamt angefochten wird (vgl. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16

    Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen -

    Vor diesem Hintergrund entspricht es dem Zweck der Regelung, wenn sich diese Betroffenheit auch in der Möglichkeit auswirkt, in das System der betrieblichen Interessenvertretung integriert, also auch zur Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen wählbar zu sein (vgl. zur Wählbarkeit von gestelltem Personal bei der Betriebsratswahl: BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 19; 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - Rn. 22, BAGE 143, 20) .

    Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3, § 7 und § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (dazu ausführlich BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 17; 15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - Rn. 20, BAGE 143, 20) .

    Dieser Regelung gehen aber die Bestimmungen der § 5 Abs. 1 Satz 3, § 7 und § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, in diesen Betrieben zum Betriebsrat wählbar sind, vor (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 22) .

  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 3 TaBV 2/14

    Unzulässige dauerhafte Personalgestellung - Unwirksamkeit des § 4 Abs 3 TVöD -

    Diesem Ergebnis steht der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. August 2012 (7 ABR 24/11 - juris), wonach für die Einordnung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten in den Betrieb nur an einen tatsächlichen Umstand anzuknüpfen ist und es nicht darauf ankommt, ob dem Einsatz rechtliche Bedenken entgegen stehen, nicht entgegen.
  • BAG, 12.09.2012 - 7 ABR 37/11

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - passive

    Entscheidend ist nur die Betriebsangehörigkeit (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 31 und - 7 ABR 34/11 - Rn. 35) .

    Dies hat der Senat in zwei Entscheidungen vom 15. August 2012 (- 7 ABR 24/11 - und - 7 ABR 34/11 -) ausführlich begründet.

    Auch verfassungsrechtliche Gründe stehen der Annahme der Wählbarkeit von Arbeitnehmern iSv. § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG im Einsatzbetrieb nicht entgegen (ausf. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - und - 7 ABR 34/11 -) .

  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Insofern gilt nichts anderes als bei der Anfechtung der Wahl des Betriebsrats (vgl. zur Nichtbeteiligung der gewählten Betriebsratsmitglieder BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.07.2017 - 1 ABR 15/16

    Personalgestellung - Mitbestimmung bei der Arbeitszeit

    Die Wirksamkeit der einer Gestellung zugrunde liegenden individualrechtlichen Zuweisung (hier auf Grundlage des § 4 Abs. 3 TVöD) oder die des vereinbarten Gestellungsvertrags einschließlich der darin geregelten "Übertragung" des Weisungsrechts ist für die betriebsverfassungsrechtliche Zuständigkeit nicht von Bedeutung (zu § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 32; vgl. auch BVerwG 21. November 1958 - VII P 3.58 - BVerwGE 7, 331) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 17/11

    Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private

    Entscheidend ist die Betriebsangehörigkeit (BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 31 und - 7 ABR 34/11 - Rn. 35) .

    Es kommt darauf an, inwieweit dem Inhaber oder Träger des Einsatzbetriebs Weisungsbefugnisse zustehen und er in diesem Sinn eine betriebsverfassungsrechtlich relevante (und sei es partielle) Arbeitgeberstellung einnimmt (vgl. auch BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 33 mwN) .

    Die tatsächliche Einsatzdauer ist ebenso wenig ausschlaggebend wie eine zeitliche Begrenzung des der Personalgestellung oder -überlassung zugrunde liegenden Vertrags (zu Letzterem vgl. BAG 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 32; kritisch zB Kreutz/Raab GK-BetrVG 9. Aufl. § 7 Rn. 49) .

  • LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21

    Regelmäßige Unbeachtlichkeit der Entfernung zwischen Hauptbetrieb und nicht

    Der betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung steht grundsätzlich auch eine vorübergehende Abwesenheit des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn seine Rückkehr in den Betrieb vorgesehen ist (BAG 5. Dezember 2012 -7 ABR 48/11- Rn. 18; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 - Rn. 37 mwN).
  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 10 Sa 1780/14

    Für die Frage, wie groß die personelle Fluktuation innerhalb einer "Gesamtheit

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