Weitere Entscheidung unten: LAG Bremen, 22.02.2000

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00   

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https://dejure.org/2001,665
BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 (https://dejure.org/2001,665)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 (https://dejure.org/2001,665)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 (https://dejure.org/2001,665)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzfreistellung - Ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied - Verhältniswahl - Mehrheitswahl - Vorschlagsliste - Planwidrige Regelungslücke - Minderheitenschutz

  • Judicialis

    BetrVG § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied - Minderheitenschutz; Anfechtung einer Freistellungsnachwahl

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 25 Abs. 2 Satz 1, 38 Abs. 2
    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied bei Verhältniswahl: Nachrücken des nächsten Bewerbers derselben Liste - Minderheitenschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2001)

    Bundesarbeitsgericht sichert Minderheitenschutz im Betriebsrat

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)

    Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitglieds: Ersatzfreistellung durch Nachrücken oder Neuwahl?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 340
  • NZA 2001, 977
  • BB 2001, 1044
  • BB 2001, 1854
  • DB 2002, 1165
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    Der Streit, ob im Fall des Ausscheidens eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung ein Betriebsratsmitglied automatisch als Freizustellender nachrückt oder ob eine Nachwahl eines Betriebsratsmitglieds oder gar die Neuwahl sämtlicher freizustellender Betriebsratsmitglieder zu erfolgen hat, betrifft wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B I der Gründe).

    b) Der Senat hat in einem Fall, in dem eine entsprechende Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schon wegen Erschöpfung der Vorschlagsliste nicht in Betracht kam, entschieden, das aus der Freistellung ausgeschiedene Betriebsratsmitglied sei durch die Neuwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds gemäß § 38 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG mit einfacher Stimmenmehrheit zu ersetzen (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 290 f. = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 2 c der Gründe).

    Die grundsätzliche Frage der entsprechenden Anwendbarkeit des § 25 BetrVG auf betriebsratsinterne Freistellungswahlen hat der Senat in dieser Entscheidung ausdrücklich offen gelassen (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 289 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 1 der Gründe).

    Die Vorschriften des § 38 Abs. 2 Satz 1 bis 9 BetrVG betreffen unmittelbar nur die erstmalige, grundsätzlich für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats geltende Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 289 f. = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 2 a der Gründe).

    aa) Das Betriebsverfassungsgesetz gewährt zwar "keinen absoluten Minderheitenschutz" (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 290 f. = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 2 c der Gründe).

    Allerdings hat der Senat im Beschluß vom 28. Oktober 1992 ausgeführt, die gesetzliche Absicherung des Ergebnisses der Verhältniswahl mit dem ihr innewohnenden Minderheitenschutz beschränke sich auf die sich aus § 38 Abs. 2 Satz 10 BetrVG ergebende Erschwerung der Abberufung (BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 290 f. = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 2 c der Gründe).

    Der durch § 38 Abs. 2 Satz 10 BetrVG gewährleistete Minderheitenschutz ist nicht erschöpfend, denn er erfaßt nicht die Fälle, in denen die Freistellung auf andere Weise als durch Abberufung endet (so zu Recht Wiese in Anm. zu BAG 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).

    Dieses Ergebnis steht im Einklang mit der Senatsentscheidung vom 28. Oktober 1992 (- 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286, 290 f. = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16, zu B II 2 c der Gründe) und entspricht praktischen Bedürfnissen, insbesondere auch dem Erfordernis einer kontinuierlichen Betriebsratsarbeit.

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in den Entscheidungen vom 23. März 1982 (- 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP LPVG Bremen § 48 Nr. 1) und vom 16. Oktober 1984 (- 2 BvL 20 und 21/82 - BVerfGE 67, 369 = AP BPersVG § 19 Nr. 3) bestätigt und ausgeführt, mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gesicherten Betätigungsfreiheit der Koalitionen sei im Grundsatz auch deren volle Gleichberechtigung bei Personalvertretungswahlen verbunden (BVerfG 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20 und 21/82 - BVerfGE 67, 369, 370 = AP BPersVG § 19 Nr. 3, zu I der Gründe).

    Er nehme die damit verbundene Einbuße an Geschlossenheit der Personalvertretung im Interesse einer Repräsentanz auch kleinerer Minderheiten in Kauf (BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162, 169 ff. = AP LPVG Bremen § 48 Nr. 1, zu B II der Gründe).

  • LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied -

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    7 ABR 26/00 1 TaBV 15/99.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) bis 5) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. Februar 2000 - 1 TaBV 15/99 - aufgehoben.

  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    So hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1965 entschieden, mit Rücksicht auf die Aufgabe der Personalräte, die Dienstbedingungen zu wahren und zu fördern, müsse es den Koalitionen gewährleistet sein, zur Verfolgung ihrer in Art. 9 Abs. 3 GG umschriebenen Zwecke Einfluß auf die Wahl der Personalräte zu nehmen, wobei die nähere Ausgestaltung allerdings Sache des Gesetzgebers sei (BVerfG 30. November 1965 - 2 BvR 54/62 - BVerfGE 19, 303, 319 ff. = AP GG Art. 9 Nr. 7, zu B I 2 d und e der Gründe).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82

    Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in den Entscheidungen vom 23. März 1982 (- 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP LPVG Bremen § 48 Nr. 1) und vom 16. Oktober 1984 (- 2 BvL 20 und 21/82 - BVerfGE 67, 369 = AP BPersVG § 19 Nr. 3) bestätigt und ausgeführt, mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gesicherten Betätigungsfreiheit der Koalitionen sei im Grundsatz auch deren volle Gleichberechtigung bei Personalvertretungswahlen verbunden (BVerfG 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20 und 21/82 - BVerfGE 67, 369, 370 = AP BPersVG § 19 Nr. 3, zu I der Gründe).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    Auch in einer Entscheidung vom 24. Februar 1999 hat das Bundesverfassungsgericht erneut darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaften auch im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitgliedern fördern und damit eine verfassungsrechtlich geschützte Funktion wahrnehmen (BVerfG 24. Februar 1999 - 1 BvR 123/93 - BVerfGE 100, 214, 222 f. = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 18, zu B II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Berlin, 09.06.1995 - 16 TaBV 8/94

    Betriebsratsinterner Minderheitenschutz; Nachwahl eines freigestellten

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    a) Ein Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums gehen davon aus, daß ungeachtet des Minderheitenschutzes ein freizustellendes Betriebsratsmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl nachzuwählen ist (so LAG Berlin 9. Juni 1995 - 16 TaBV 8/94 - LAGE BetrVG § 38 Nr. 7; Dänzer-Vanotti AuR 1989, 204, 209; Etzel BetrVG 7. Aufl. Rn. 286; wohl auch Glaubitz in Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 38 Rn. 30).
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
    Auch hat der Senat in einem Beschluß vom 11. Juni 1997 ausgeführt, der durch das Änderungsgesetz 1989 eingeführte Listenschutz könne nicht als allgemeines Prinzip des Betriebsverfassungsgesetzes angesehen werden, das einer Betriebsvereinbarung nach § 38 Abs. 1 Satz 3 BetrVG entgegensteht, die durch eine Verringerung der Zahl der Freistellungen dazu führt, daß die Vertreter einer Minderheitenliste bei der Freistellungswahl nicht mehr zum Zuge kommen (BAG 11. Juni 1997 - 7 ABR 5/96 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 17, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 21.02.2018 - 7 ABR 54/16

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Danach ist das ersatzweise freizustellende Mitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 114, 136; 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, aaO; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Während die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Falle des Ausscheidens von gewählten Betriebsratsmitgliedern den Minderheitenschutz bei Verhältniswahlen umsetzt (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340) , dient § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht dem Minderheitenschutz, sondern gibt diesen auf.

    Die Arbeitnehmer einer Minderheitengruppe haben unter den freigestellten Betriebsratsmitgliedern weiterhin eine Person ihres Vertrauens (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340).

    Dieser reicht nicht weiter als der Wahlvorschlag (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c cc der Gründe, BAGE 97, 340; vgl. auch BAG 20. April 2005 - 7 ABR 47/04 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 114, 236; 16. März 2005 - 7 ABR 43/04 - zu B II 3 a der Gründe, aaO) .

    cc) Daher ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied nach Erschöpfung der Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hat, im Wege der Mehrheitswahl mit einfacher Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder zu bestimmen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 97, 340; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 71, 286) .

    Dies widerspräche dem Zweck des Gesetzes, die Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern nach § 38 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats zu gewährleisten (vgl. BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 97, 340) .

  • BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 6/20

    Betriebsratsmitglieder - Freistellungswahl - Teilfreistellungen

    Um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen, sollten die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG das ersatzweise freizustellende Mitglied der Reihe nach derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte (BAG 21. Februar 2018 - 7 ABR 54/16 - Rn. 15; ausführlich BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c der Gründe, BAGE 97, 340) .

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04

    Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

    Diese erfolgt daher in der Regel für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 a der Gründe).

    In diesem Fall ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Betriebsratsmitglied angehörte (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl nachgewählt werden kann, wenn die Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hatte, erschöpft ist (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).

    Dem stehen Gründe des Minderheitenschutzes nicht entgegen, weil der Minderheitenschutz in diesem Fall grundsätzlich nicht weiter reicht als der ursprüngliche Wahlvorschlag (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - aaO, zu B I 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 26/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Beratung mit Arbeitgeber

    zu Recht durch Mehrheitswahl als ersatzweise freizustellendes Mitglied gewählt, nachdem die "Initiative Liste" erschöpft war (vgl. BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - zu B 1 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 97, 340) .
  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2016 - 4 TaBV 10/16

    Absenkung der Zahl der Freistellungen - Rechtsmissbrauch

    Auch Minderheitengewerkschaften fördern im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04

    Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden

    Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BA- GE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).

    Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt worden war, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied bei Erschöpfung der Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, im Wege der Mehrheitswahl nachzuwählen ist (14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).

    Dies ist hinzunehmen, weil der Minderheitenschutz in diesem Fall nicht weiter reicht als der ursprüngliche Wahlvorschlag (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - aaO, zu B I 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Durch dieses Gesetz sollten, "um mehr Demokratie im betrieblichen Alltag zu verwirklichen", die Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz verstärkt, betrieblichen Minderheiten und kleineren Gewerkschaften der Zugang zur Betriebsratsarbeit erleichtert und für sie die Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit bei der täglichen Betriebsratsarbeit verbessert werden (BT-Drs. 11/2503 S. 23; vgl. dazu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - zu B I 2 c aa (1) der Gründe, BAGE 97, 340) .
  • LAG Köln, 05.08.2016 - 9 TaBV 12/16

    Rechtsfolgen des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds aus der

    Die durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung eintretende Unterschreitung der Mindestzahl von freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf daher eines Ausgleichs (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 20).

    Dies entspricht praktischen Bedürfnissen, insbesondere dem Erfordernis einer kontinuierlichen Betriebsratsarbeit(BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

    3.) Ferner bedeutet dies, dass im Falle der Erschöpfung der Liste das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl gewählt werden kann (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

    Zwar ist der durch § 38 Abs. 2 Satz 8 BetrVG gewährleistete Minderheitenschutz nicht erschöpfend, da er Fälle wie den vorliegenden, in denen die Freistellung auf andere Weise als durch Abberufung endet, nicht erfasst (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 26).

    Der Listenschutz reicht jedoch nicht weiter als der Wahlvorschlag (BAG, Beschluss vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 -, BAGE 97, 340-350, Rn. 28).

  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04

    Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist

    Vielmehr ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04

    Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat

    Zudem ist mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Koalitionen auch deren volle Gleichberechtigung bei Wahlen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verbunden (vgl. für Personalvertretungswahlen: BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP LPVG Bremen § 48 Nr. 1, zu B I und II der Gründe; vgl. hierzu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 c aa (3) der Gründe).

    Zwar darf der betriebsverfassungsrechtliche Minderheitenschutz wegen der Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG bei der Auslegung betriebsverfassungsrechtlicher Normen und bei einer erforderlich werdenden Lückenfüllung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 c aa (3) der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die

  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2016 - 14 TaBV 17/16

    Gruppenwahl der freizustellenden Mitglieder des Betriebsrates unzulässig

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 TaBV 6/15

    Anfechtung der Freistellungswahl eines Betriebsratsmitglieds - unterlassene

  • LAG Hamburg, 07.08.2012 - 2 TaBV 2/12

    Sachgrundlose Abberufung aus der Freistellung und Minderheitenschutz

  • LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04

    Ausschüsse des Betriebsrats, Zusammensetzung

  • BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00

    Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2019 - 15 TaBV 5/18

    Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung - Teilfreistellung

  • BAG, 20.06.2018 - 7 ABR 48/16

    Betriebsrat - Freistellungswahl - Postnachfolgeunternehmen

  • ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03

    Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten

  • LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05

    Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

  • ArbG Bonn, 07.03.2019 - 3 BV 87/18

    Verhältniswahl - Minderheitenschutz

  • ArbG Bonn, 10.01.2003 - 2 BV 54/02

    Zur Anfechtung einer Wahl der Gesamtbetriebsratsmitglieder; Aufgaben und

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19

    Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen

  • LAG Hessen, 28.05.2009 - 9 TaBV 20/09

    Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

  • ArbG Duisburg, 19.11.2015 - 5 BV 10/15
  • ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08

    Bestimmung von Beauftragten des Betriebsrats

  • LAG Berlin, 14.05.2003 - 4 TaBV 236/03

    Zulässigkeit der Bestimmung der von dem Betriebsrat in den Gesamtbetriebsrat zu

  • LAG Sachsen, 25.10.2001 - 6 TaBV 15/01

    Nachwahl eines Betriebsratsmitgliedes in die Freistellung; Nichtbeachtung der

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Rechtsprechung
   LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 Ta BV 15/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7592
LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 Ta BV 15/99 (https://dejure.org/2000,7592)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2000 - 1 Ta BV 15/99 (https://dejure.org/2000,7592)
LAG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 1 Ta BV 15/99 (https://dejure.org/2000,7592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzweise Freistellung; Betriebsratsbeschluß; Betriebsratsmitglieder ; Neuwahl; Wahlverfahren; Anfechtbarkeit der Wahl; Mehrheitswahl ; Minderheitenschutz

  • rechtsportal.de

    BetrVG §§ 19 25 Abs. 2 § 38 Abs. 2
    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied - Minderheitenschutz; Anfechtung einer Freistellungsnachwahl

  • Der Betrieb

    BetrVG §§ 19, 25 Abs. 2, 34 Abs. 1, 38 Abs. 2
    Ersatzfreistellung für ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied: Kein automatisches Nachrücken in analoger Anwendung des § 25 Abs. 2 BetrVG - Erfordernis eines Betriebsratsbeschlusses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 1232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92

    Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob § 25 Abs. 2 BetrVG zu einem automatischen Nachrücken von Ersatzmitgliedern führen kann, in einem Fall, in dem die Listen erschöpft waren, unentschieden gelassen (vgl. BAG Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972).

    In dem Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 (abgedruckt in AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht im Rahmen des Anfechtungsrechts auch ausgeführt, daß der Streit der Beteiligten, ob ein ersatzweise freizustellendes Betriebsratsmitglied durch Mehrheitswahl bestimmt werden könne oder ob eine Neuwahl aller freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl zu erfolgen habe, wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren betreffe.

    Es ist völlig einhellige Meinung, daß dann -- wenn nur ein Wahlvorschlag gemacht wird -- die Mehrheitswahl durchzuführen ist (vgl. BAG Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972; Wlotzke, aaO, Anm. 3 a zu § 38 BetrVG ; Löwisch, BetrVG , 4. Aufl., Rdnr 9 zu § 38 BetrVG ; Richardi, BetrVG , 7. Aufl., Rdnr 35 zu § 38 BetrVG ).

    Literatur und Rechtsprechung sind mehrheitlich der Auffassung, daß -- auch dann, wenn die ursprüngliche Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erfolgt ist -- nicht erforderlich ist, alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder erneut zu wählen, wenn es lediglich um den Ersatz eines später ausgeschiedenen freigestellten Betriebsratsmitgliedes geht (vgl. Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972; LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 04.03.1993 Az: 12 TaBV 142/92 AiB 1993, 655 ; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 59 zu § 38 BetrVG ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich in der mehrfach zitierten Entscheidung vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 (abgedruckt in AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972) der Auffassung angeschlossen, daß auch bei einer ursprünglichen Verhältniswahl die Nachwahl für ein nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewähltes freigestelltes Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl erfolgen könne, da das Gesetz keinen absoluten Minderheitenschutz gewähre.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 5/96

    Verringerung der Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Dies ergebe sich aus derselben Interessenlage, wonach auch für die Funktion als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit bestehe (vgl. BAG Beschluß vom 15.01.1992 Az: 7 ABR 24/91 AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).

    c) Wenn nicht nur aufgrund einer Übertragung der Grundsätze über die Wahlanfechtung eine Rechtsunwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 8) geltend gemacht werden könnte, so könnte hier allenfalls eine Überprüfung unter Rechtskontrollgesichtspunkten erfolgen, d. h. ob der Freistellungsbeschluß in einem rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen ist und nicht gegen ein Gesetz, gegen das Verbot der Willkür oder die guten Sitten verstößt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1985 Az: 5 TaBV 7/84 LAGE Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).

    Auch in dem Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 (abgedruckt in AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht noch einmal klargestellt, daß der Minderheitenschutz im Betriebsverfassungsgesetz nicht durchgängig gewährleistet sei.

    dd) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits dazu Stellung bezogen, daß es im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens, das nicht von dem Arbeitgeber eingeleitet worden ist, unerheblich ist, ob eine unzureichende Beratung mit dem Arbeitgeber zur Anfechtbarkeit der Freistellungswahl führen könnte (vgl. BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972; ebenso LAG Nürnberg Beschluß vom 19. November 1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427).

  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 TaBV 15/96

    Betriebsrat: Nachwahl freigestellter Mitglieder - Wahlgrundsätze - Beratung mit

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich ebenso wie das Arbeitsgericht die hier entscheidende Beschwerdekammer anschließt, wendet § 25 Abs. 2 BetrVG jedenfalls dann nicht analog an, wenn ein ausdrücklicher Betriebsratsbeschluß über die Bestimmung von Ersatzmitgliedern für die Freistellung fehlt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 422; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972; GK-Wiese, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 69 zu § 38 BetrVG ; Münchener Handbuch Arbeitsrecht-Joost, § 300 , Rdnr 83; Dänzer-Vanotti AuR 1989, 204 ff).

    Literatur und Rechtsprechung sind mehrheitlich der Auffassung, daß -- auch dann, wenn die ursprüngliche Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erfolgt ist -- nicht erforderlich ist, alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder erneut zu wählen, wenn es lediglich um den Ersatz eines später ausgeschiedenen freigestellten Betriebsratsmitgliedes geht (vgl. Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972; LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 04.03.1993 Az: 12 TaBV 142/92 AiB 1993, 655 ; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 59 zu § 38 BetrVG ).

    dd) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits dazu Stellung bezogen, daß es im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens, das nicht von dem Arbeitgeber eingeleitet worden ist, unerheblich ist, ob eine unzureichende Beratung mit dem Arbeitgeber zur Anfechtbarkeit der Freistellungswahl führen könnte (vgl. BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972; ebenso LAG Nürnberg Beschluß vom 19. November 1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427).

  • LAG Berlin, 09.06.1995 - 16 TaBV 8/94

    Betriebsratsinterner Minderheitenschutz; Nachwahl eines freigestellten

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Es wird zwar die Auffassung vertreten, daß der Betriebsrat einen Beschluß dahingehend fassen kann, daß nach § 25 Abs. 2 BetrVG vorgegangen werden soll (vgl. Däubler/ Blanke/ Wedde, BetrVG , 6. Aufl., Rdnr 58 f zu § 38 BetrVG ; LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972).

    Die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich ebenso wie das Arbeitsgericht die hier entscheidende Beschwerdekammer anschließt, wendet § 25 Abs. 2 BetrVG jedenfalls dann nicht analog an, wenn ein ausdrücklicher Betriebsratsbeschluß über die Bestimmung von Ersatzmitgliedern für die Freistellung fehlt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 422; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972; GK-Wiese, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 69 zu § 38 BetrVG ; Münchener Handbuch Arbeitsrecht-Joost, § 300 , Rdnr 83; Dänzer-Vanotti AuR 1989, 204 ff).

    Diese Auffassung wird auch überwiegend in der Rechtsprechung und Literatur geteilt (vgl. LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 58 f zu § 38 BetrVG ; a.A. Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, Rdnr 55 zu § 38 BetrVG ; Arbeitsgericht Stuttgart Beschluß vom 10.11.1999 Az: 2 BV 35/99).

  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91

    Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Es hat zudem in ihrem Wortlaut auf Feststellung gerichtete Anträge als Wahlanfechtungsanträge begriffen (vgl. BAG Beschluß vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91 - AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972; vgl. auch Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 32 c zu § 27 BetrVG ).

    Dies ergebe sich aus derselben Interessenlage, wonach auch für die Funktion als freigestelltes Betriebsratsmitglied ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit bestehe (vgl. BAG Beschluß vom 15.01.1992 Az: 7 ABR 24/91 AP Nr. 10 zu § 26 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).

    Das Bundesarbeitsgericht hat insoweit ausgeführt, daß das Fehlen einer entsprechenden Anfechtungsregelung für betriebsratsinterne Wahlen nicht bedeute, daß ein Gesetzesverstoß bei solchen Wahlen stets und ohne weiteres die Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben müßte (vgl. BAG Beschluß vom 15.01.1992 Az: 7 ABR 24/91 AP § 26 BetrVG 1972).

  • ArbG Stuttgart, 10.11.1999 - 2 BV 35/99

    Bei Ausscheiden eines einzelnen freigestellten Betriebsratsmitglieds hat eine

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Lediglich vereinzelt wird die Auffassung vertreten, daß in dem Fall, daß die Verhältniswahl zunächst stattgefunden habe, mit Rücksicht auf eine Ersatzwahl alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder erneut zu wählen seien (vgl. Richardi, aaO, Rdnr 55 zu § 38 BetrVG ; Arbeitsgericht Stuttgart Beschluß vom 10.11.1999 Az: 2 BV 35/99).

    Diese Auffassung wird auch überwiegend in der Rechtsprechung und Literatur geteilt (vgl. LAG Berlin Beschluß vom 09.06.1995 Az: 16 TaBV 8/94 LAGE Nr. 7 zu § 38 BetrVG 1972; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 58 f zu § 38 BetrVG ; a.A. Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, Rdnr 55 zu § 38 BetrVG ; Arbeitsgericht Stuttgart Beschluß vom 10.11.1999 Az: 2 BV 35/99).

  • LAG Hessen, 04.03.1993 - 12 TaBV 142/92

    Betriebsrat: Abwahl / Nachwahl von Freigestellten

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Literatur und Rechtsprechung sind mehrheitlich der Auffassung, daß -- auch dann, wenn die ursprüngliche Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder im Wege der Verhältniswahl erfolgt ist -- nicht erforderlich ist, alle freizustellenden Betriebsratsmitglieder erneut zu wählen, wenn es lediglich um den Ersatz eines später ausgeschiedenen freigestellten Betriebsratsmitgliedes geht (vgl. Beschluß vom 28.10.1992 Az: 7 ABR 2/92 AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972; LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 04.03.1993 Az: 12 TaBV 142/92 AiB 1993, 655 ; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4 TaBV 15/96 BB 1998, 427; LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1997 Az: 4(7) TaBV 24/96; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 5. Aufl., Rdnr 30 zu § 38 BetrVG ; Däubler/Blanke/Wedde, aaO, Rdnr 59 zu § 38 BetrVG ).
  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Eine Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG setzt voraus, daß nicht nur gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen worden ist, sondern daß der wesentliche Verstoß zu einem anderen Wahlergebnis geführt hat oder führen konnte, als es ohne den Verstoß zu verzeichnen gewesen wäre (vgl. BAG Beschluß vom 12.10.1976 Az: 1 ABR 1/76 AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 25.11.1998 - 2 TaBV 38/98
    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    Das Landesarbeitsgericht Köln hat in seinem Beschluß vom 25.11.1998 -- Az: 2 TaBV 38/98 (abgedruckt in NZA-RR 1999, 245) ausgeführt, daß nach § 34 Abs. 1 BetrVG für die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses erforderlich sei, daß er in einer Sitzungsniederschrift enthalten sei, die zumindest den Wortlaut des Beschlusses und die Stimmenmehrheit, mit der er gefaßt worden sei, enthalte.
  • LAG Nürnberg, 19.11.1985 - 5 TaBV 7/84

    Betriebsratsbeschluß; Rechtskontrolle des Gerichtes; Freistellung von

    Auszug aus LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
    c) Wenn nicht nur aufgrund einer Übertragung der Grundsätze über die Wahlanfechtung eine Rechtsunwirksamkeit der Wahl des Beteiligten zu 8) geltend gemacht werden könnte, so könnte hier allenfalls eine Überprüfung unter Rechtskontrollgesichtspunkten erfolgen, d. h. ob der Freistellungsbeschluß in einem rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen ist und nicht gegen ein Gesetz, gegen das Verbot der Willkür oder die guten Sitten verstößt (vgl. LAG Nürnberg Beschluß vom 19.11.1985 Az: 5 TaBV 7/84 LAGE Nr. 3 zu § 38 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 11.06.1997 Az: 7 ABR 5/96 AP Nr. 22 zu § 38 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00

    Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied

    7 ABR 26/00 1 TaBV 15/99.

    Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) und 3) bis 5) wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 22. Februar 2000 - 1 TaBV 15/99 - aufgehoben.

  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung

    Oder es erfolgt eine Gesamtneuwahl aller weiteren Ausschussmitglieder (dafür bei dem Parallelfall des § 27 BetrVG: GK-Raab, a.a.O., § 27, Rn. 42 und 46; LAG Niedersachsen vom 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 - zit. nach juris, Rn. 70 und 75; zum Parallelfall des § 38 BetrVG: LAG Bremen vom 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99 - DB 2000, 1232, LS 1, allerdings insoweit aufgehoben von BAG vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - a.a.O.).
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