Rechtsprechung
| BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied bei Verhältniswahl: Nachrücken des nächsten Bewerbers derselben Liste - Minderheitenschutz
- NWB SteuerXpert START
BetrVG § 38 Abs. 2
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied - Minderheitenschutz; Anfechtung einer Freistellungsnachwahl
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
- Betriebs-Berater
Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.4.2001)
Bundesarbeitsgericht sichert Minderheitenschutz im Betriebsrat
- betriebsrat-aktuell.de (Leitsatz)
§ 38 BetrVG
Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
§ 38 BetrVG
Freistellung - lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Minderheitenschutz bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
Besprechungen u.ä. (2)
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitglieds: Ersatzfreistellung durch Nachrücken oder Neuwahl?
- meyer-koering.de (Leitsatz und Entscheidungsbesprechung)
Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitglieds: Ersatzfreistellung durch Nachrücken oder Neuwahl?
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 08.07.1999 - 9 BV 39/99
- LAG Bremen, 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99
- BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 97, 340
- BB 2001, 1044
- BB 2001, 1854
- DB 2002, 1165
- NZA 2001, 977
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04
Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Diese erfolgt daher in der Regel für die gesamte Amtszeit des Betriebsrats (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 a der Gründe).In diesem Fall ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Betriebsratsmitglied angehörte (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 -AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe).
Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wurde, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied im Wege der Mehrheitswahl nachgewählt werden kann, wenn die Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehört hatte, erschöpft ist (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 14).
Dem stehen Gründe des Minderheitenschutzes nicht entgegen, weil der Minderheitenschutz in diesem Fall grundsätzlich nicht weiter reicht als der ursprüngliche Wahlvorschlag (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - aaO, zu B I 2 c cc der Gründe).
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 43/04
Betriebsratsausschüsse - Erweiterung - Ausscheiden
Ist diese Vorschlagsliste erschöpft, ist das Ersatzmitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (BAG 14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BA- GE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).Der erkennende Senat hat zwar für den Fall des Ausscheidens eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, das nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt worden war, entschieden, dass das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied bei Erschöpfung der Vorschlagsliste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, im Wege der Mehrheitswahl nachzuwählen ist (14. November 2001 - 7 ABR 31/00 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 19, zu B 2 der Gründe; 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 2/92 - BAGE 71, 286 = AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 16).
Dies ist hinzunehmen, weil der Minderheitenschutz in diesem Fall nicht weiter reicht als der ursprüngliche Wahlvorschlag (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - aaO, zu B I 2 c cc der Gründe).
- BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 10/04
Betriebsrat - Entsendung - verkleinerter Gesamtbetriebsrat
Zudem ist mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Koalitionen auch deren volle Gleichberechtigung bei Wahlen im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verbunden (vgl. für Personalvertretungswahlen: BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - BVerfGE 60, 162 = AP LPVG Bremen § 48 Nr. 1, zu B I und II der Gründe; vgl. hierzu auch BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 c aa (3) der Gründe).Zwar darf der betriebsverfassungsrechtliche Minderheitenschutz wegen der Ausstrahlungswirkung des Art. 9 Abs. 3 GG bei der Auslegung betriebsverfassungsrechtlicher Normen und bei einer erforderlich werdenden Lückenfüllung nicht unberücksichtigt bleiben (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 c aa (3) der Gründe).
- LAG Düsseldorf, 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03
Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die …
Der Streit, ob im Fall des Ausscheidens eines Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung ein Betriebsratsmitglied automatisch als freizustellender nachrückt oder ob eine Nachwahl eines Betriebsratsmitglieds oder gar Neuwahl sämtlicher freizustellender Betriebsratsmitglieder zu erfolgen hat, betrifft wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren (BAG, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - AP Nr. 8 zu § 25 BetrVG 1972; BAG…, Beschluss vom 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 - a. a. O.).Erst bei Erschöpfung der Liste ist das ersatzweise freizustellende Mitglied im Wege der Mehrheitswahl zu wählen (BAG, Beschluss vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - a. a. O.).
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 25.04.2001 (a. a. O.) im Einzelnen die verschiedenen, in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassungen wiedergegeben und mit seiner Entscheidung vom 25.04.2001 den bis dahin bestehenden Streit über die Durchführung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beendet.
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
Vielmehr ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - BAGE 97, 340 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18, zu B I 2 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - 20 TaBV 1/11
Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Anfechtung der Wahl
aa) Allgemein kann die betriebsratsinterne Wahl zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG angefochten werden (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; LAG Brandenburg 04.03.2003 - 2 TaBV 22/02;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, DKKW, Betriebsverfassungsgesetz, 12. Aufl., § 38 Rn. 80;… Fitting, aaO, § 38 BetrVG Rn. 105;… Schaub-Koch, Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 221 Rn. 28).Entsprechend § 19 Abs. 1 BetrVG kann die betriebsratsinterne Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte (BAG 20.04.2005 - 7 ABR 47/04; BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00;… Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 28).
Beim Ausscheiden eines nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds aus der Freistellung während der Amtszeit ist das ersatzweise freizustellende Betriebsratsmitglied entsprechend § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehört (BAG 25.04.2001 - 7 ABR 26/00; BAG 20.04.2005 - 7 ABR 44/04;… Schaub-Koch, aaO, § 221 Rn. 31).
- BAG, 14.11.2001 - 7 ABR 31/00
Ersatzwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
An dieser Senatsrechtsprechung ist festzuhalten, zumal sie vom Senat erst kürzlich in Auseinandersetzung mit den auch vom Landesarbeitsgericht angeführten Gegenargumenten bestätigt wurde (BAG 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - EzA BetrVG 1972 § 38 Nr. 18). - LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11
Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung …
aa)Es bleiben - nachdem die isolierte Neuwahl hier unzulässig ist - zur Nachbesetzung eines Sitzes im Gesamtbetriebsausschuss nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder wird in Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG der freigewordene Sitz nachbesetzt mit dem nächsten bisher nicht berücksichtigten Mitglied derjenigen Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte (…dafür Fitting, a.a.O., § 51, Rn. 21;… Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Trittin, a.a.O., § 51, Rn. 28 b;… für den Parallelfall des § 27 BetrVG: Hess u.a.-Glock, a.a.O., § 27, Rn. 24;… LAG Niedersachsen vom 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07 - zit. nach juris, Rn. 26;… für den Parallelfall des § 38 BetrVG: BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 47/04 - a.a.O., Rn. 15 f. und - 7 ABR 33/04 - NZA 2005, 1426, Rn. 27;… vom 14.11.2001 - 7 ABR 31/00 - NZA 2002, 755, Rn. 12; vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - NZA 2001, 977, Rn. 21; LAG Düsseldorf vom 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03 - zit. nach juris, LS 1).Oder es erfolgt eine Gesamtneuwahl aller weiteren Ausschussmitglieder (…dafür bei dem Parallelfall des § 27 BetrVG: GK-Raab, a.a.O., § 27, Rn. 42 und 46;… LAG Niedersachsen vom 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05 - zit. nach juris, Rn. 70 und 75; zum Parallelfall des § 38 BetrVG: LAG Bremen vom 22.02.2000 - 1 TaBV 15/99 - DB 2000, 1232, LS 1, allerdings insoweit aufgehoben von BAG vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - a.a.O.).
- ArbG Essen, 01.07.2003 - 2 BV 2/03
Ausscheiden eines im Wege der Verhältniswahl in die Freistellung gewählten …
a) Die Frage, wie zu verfahren ist, wenn während der Amtszeit des Betriebsrats ein im Wege der Verhältniswahl nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in die Freistel-lung gewähltes Betriebsratsmitglied aus der Freistellung ausscheidet, ist in der Vergangenheit in Rechtsprechung und Rechtslehre nicht einheitlich beantwortet worden (vgl. die diesbezügliche Übersicht in dem Beschluss des BAG vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - AP Nr. 8 zu § 25 BetrVG 1972).b) Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 25. April 2001 - 7 ABR 26/00 - dahingehend beantwortet, dass bei Aus-scheiden eines im Wege der Verhältniswahl nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG in die Freistellung gewählten Betriebsratsmitglieds das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen ist, der das zu ersetzende Mitglied angehörte.
- LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von …
Der BAG-Entscheidung vom 25.04.2001 (7 ABR 26/00), wonach für eine Nachwahl kein Raum bestehe, wenn in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bis zur Ausschöpfung der Liste Betriebsratsmitglieder nachzurücken hätten, läge wegen der Abwahl sämtlicher Freigestellten eine andere Fallkonstellation zu Grunde. - LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
Ausschüsse des Betriebsrats, Zusammensetzung
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09
Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des …
- LAG Hessen, 28.05.2009 - 9 TaBV 20/09
Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
- ArbG Stuttgart, 08.04.2009 - 2 BV 123/08
Bestimmung von Beauftragten des Betriebsrats
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