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   BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08   

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https://dejure.org/2009,2625
BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 (https://dejure.org/2009,2625)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 (https://dejure.org/2009,2625)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 (https://dejure.org/2009,2625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Betriebs-Berater

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Beratung des Wahlvorstands

  • hensche.de

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Rechtsanwalt

  • Betriebs-Berater

    Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung des Wahlvorstands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand; Kostentragung durch Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Betriebsratswahl (hier: Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung des Wahlvorstands)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsratswahl mit Rechtsanwalt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Beratung des Wahlvorstands

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung des Wahlvorstands nur bei vorheriger Vereinbarung mit dem Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 132, 232
  • MDR 2010, 578
  • NZA 2010, 353
  • BB 2010, 1095
  • BB 2010, 632
  • DB 2010, 734
  • JR 2011, 46
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 51/90

    Heranziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen (vgl. etwa BAG 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 4; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 1).

    Geht es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren, stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1).

    Voraussetzung ist allerdings eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zumindest über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 1).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und der Durchführung der Wahl sowie mit der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - zu II 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 21 = EzA BetrVG 2001 § 20 Nr. 1).

    Die zu § 40 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze gelten entsprechend (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - zu II 1 a der Gründe, aaO; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 95, 30).

    Der Wahlvorstand kann mit der Durchführung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens zur Klärung einer während des Wahlverfahrens entstandenen Streitigkeit einen Rechtsanwalt beauftragen, sofern er dies nach Abwägung aller Umstände für sachlich notwendig erachten durfte (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - aaO).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen (vgl. etwa BAG 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - BAGE 116, 192 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 64 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 4; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 1).

    Seine Hinzuziehung setzt voraus, dass er dem Betriebsrat spezielle Rechtskenntnisse vermitteln soll, die dieser zur Erledigung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben benötigt (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 29, aaO).

    Dem Erwerb solcher erforderlichen oder geeigneten Kenntnisse für die Tätigkeit des betriebsverfassungsrechtlichen Organs dienen die Schulungsansprüche nach § 37 Abs. 6 oder Abs. 7 BetrVG (BAG 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 31, aaO).

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Er kann daher auch nicht mehr in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht betroffen sein (vgl. BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B I der Gründe, BAGE 95, 30).

    Die zu § 40 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze gelten entsprechend (BAG 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - zu II 1 a der Gründe, aaO; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 95, 30).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung fordert die Analogie, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt (BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Der Richter darf aber bei der Anwendung von Gesetz und Recht nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht am Wortsinn stehen bleiben, wenn der Sinn und Zweck des Gesetzes damit nicht zur Geltung kommt (vgl. BVerfG 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69 -, - 1 BvL 14/72 - zu C III 2 der Gründe, BVerfGE 35, 263; BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 55, BAGE 121, 212).
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Nach § 83 Abs. 3 ArbGG ist Beteiligter an einem Beschlussverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen wird (vgl. BAG 5. Dezember 2007 - 7 ABR 72/06 - Rn. 18 mwN, BAGE 125, 100).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 92/03 - zu II 2 b bb der Gründe, ZTR 2004, 633).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 87/87

    Beauftragung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat mit einem Referat für

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Erforderlich ist, dass der Sachverständige konkrete aktuelle Fragen beantwortet, damit das betriebsverfassungsrechtliche Organ die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllen kann (BAG 19. April 1989 - 7 ABR 87/87 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 61, 333).
  • LAG Hessen, 06.12.2007 - 9 TaBV 153/07

    Anwaltsvergütung - Beratungskosten - Betriebsratswahl - Schulungskosten -

    Auszug aus BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 2007 - 9 TaBV 153/07 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    aa) Durch das Erfordernis einer Vereinbarung wird dem Arbeitgeber insbesondere die Möglichkeit eröffnet, im Hinblick auf die von ihm zu tragenden Kosten Einwendungen gegen die Beauftragung eines Sachverständigen zu erheben, dem Betriebsrat seinen Sachverstand oder eigene sachkundige Personen anzubieten und den Gegenstand der Beauftragung des Sachverständigen zuverlässig zu begrenzen (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 27, BAGE 132, 232) .

    Verweigert der Arbeitgeber eine solche Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 mwN, aaO) .

    Zur Erteilung seiner Zustimmung nach § 80 Abs. 3 BetrVG darf der Arbeitgeber nur unter dieser Voraussetzung verpflichtet werden (BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 70, 1; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 29, BAGE 116, 192; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 19, BAGE 132, 232) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar, wenn es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht geht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren (vgl. BAG 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff., BAGE 132, 232) .

    Die Bestimmung kommt vielmehr dann zur Anwendung, wenn es dem Betriebsrat nicht um die Durchsetzung von Rechten, sondern um die Vermittlung zur Interessenwahrnehmung erforderlicher Kenntnisse geht, etwa bei der Ausarbeitung des Entwurfs einer komplexen Betriebsvereinbarung oder eines schwierigen Interessenausgleichs (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 20, aaO) .

  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    b) § 80 Abs. 3 BetrVG und § 111 Satz 2 BetrVG sind zwar die alleinigen Rechtsgrundlagen für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat zum Zwecke seiner Beratung außerhalb von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren oder Einigungsstellenverfahren (BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff., BAGE 132, 232; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 70, 1) .

    Eine Tätigkeit als Sachverständiger bzw. als Berater ist etwa anzunehmen, wenn der Rechtsanwalt zur Beratung über eine vom Arbeitgeber vorgeschlagene komplexe Betriebsvereinbarung (BAG 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - zu B II 1 a der Gründe) oder zur Ausarbeitung des Entwurfs eines schwierigen Interessenausgleichs (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 20, aaO) hinzugezogen wird.

  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Sie können insbesondere nicht durch die allgemeine Bezugnahme auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats wie in § 51 Abs. 5 BetrVG erweitert werden (vgl. BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 25, BAGE 132, 232) .

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232) .

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, aaO; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .

  • BAG, 05.05.2010 - 7 AZR 728/08

    Vergütungsansprüche im restmandatierten Betriebsrat

    Hat sich der Gesetzgeber hingegen bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über diese gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift gegen ihren Wortlaut hinwegzusetzen (BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 11).
  • BAG, 17.06.2020 - 7 ABR 46/18

    Weiterbeschäftigung nach § 78a BetrVG - duales Studium

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232) .

    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt, wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, aaO; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .

  • LAG Düsseldorf, 14.01.2011 - 9 TaBV 65/10

    Unwirksame Betriebsratswahl bei Verstoß gegen unverzügliche Prüfungspflicht des

    Anders als die vom Gesetzestext sprachlich gedeckte Auslegung fordert die Analogie, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt (BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03 - NZA 2005, 420; BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Hat sich der Gesetzgeber bewusst für die Regelung oder Nichtregelung eines bestimmten Sachverhalts entschieden, sind die Gerichte nicht befugt, sich über die gesetzgeberische Entscheidung durch eine Auslegung der Vorschrift hinwegzusetzen (BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03 - ZTR 2004, 633; BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Das BetrVG regelt die Befugnisse des Wahlvorstands nur unvollständig (BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

    Auch in weiteren Bereichen, in denen die Regelungen zum Wahlvorstand lückenhaft sind, wird auf das BetrVG zur Lückenfüllung herangezogen (vgl. nur BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - NZA 2010, 353).

  • BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17

    Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds

    Sie können insbesondere nicht durch die allgemeine Bezugnahme auf Rechte und Pflichten des Betriebsrats wie in § 59 Abs. 1 iVm. § 51 Abs. 5 BetrVG erweitert werden (zu § 51 Abs. 5 BetrVG BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 25, BAGE 132, 232) .
  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 34/16

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Er kann daher von der zu erwartenden Entscheidung im vorliegenden Verfahren auch nicht mehr in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht betroffen sein (vgl. BAG 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - zu B I der Gründe, BAGE 95, 30; zur Beteiligung des Wahlvorstands BAG 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 12, BAGE 132, 232) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    (ddd)Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt § 80 Abs. 3 BetrVG - mit Ausnahme der Fälle des § 111 Satz 2 BetrVG - die alleinige Rechtsgrundlage für die Heranziehung sachkundiger Personen durch den Betriebsrat dar, wenn es nicht um die Vertretung des Betriebsrats in einem Verfahren vor der Einigungsstelle oder vor Gericht geht, sondern um die Beratung des Betriebsrats außerhalb solcher Verfahren (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 18 ff.; 26. Februar 1992 - 7 ABR 51/90 - Leitsatz Ziff. 1).

    Die Bestimmung kommt vielmehr dann zur Anwendung, wenn es dem Betriebsrat nicht um die Durchsetzung von Rechten, sondern um die Vermittlung zur Interessenwahrnehmung erforderlicher Kenntnisse geht, etwa bei der Ausarbeitung des Entwurfs einer komplexen Betriebsvereinbarung oder eines schwierigen Interessenausgleichs (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 ABR 70/12 - Rn. 27; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 20).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2015 - 7 TaBV 2158/14

    Fehlender Betriebsratsbeschluss - Kosten für Sachverständigen des

    Er kann daher auch nicht mehr in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht betroffen sein (BAG v. 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - BAGE 132, 232 - 239).

    Außerdem ist nach § 108 Abs. 2 S. 3, § 80 Abs. 3 BetrVG eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über den Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeiten, über die Person des Sachverständigen und über dessen Vergütung erforderlich (vgl. BAG vom 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 aaO.).

    Das Erfordernis der Vereinbarung soll dem Arbeitgeber insbesondere die Möglichkeit eröffnen, im Hinblick auf die von ihm zu tragenden Kosten Einwendungen gegen die Beauftragung eines Sachverständigen zu erheben, dem Betriebsrat seinen Sachverstand oder eigene sachkundige Personen anzubieten und den Gegenstand der Beauftragung des Sachverständigen zuverlässig zu begrenzen (BAG vom 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - aaO.).

    Eine solche Vereinbarung beinhaltet noch nicht eine Vereinbarung über den konkreten Gegenstand der gutachterlichen Tätigkeit sowie über die Person des Sachverständigen, die aber Voraussetzung für den Kostenerstattungsanspruch sind (vgl. BAG vom 11.11.2009 - 7 ABR 26/08 - aaO.).

  • LAG Köln, 09.08.2019 - 9 TaBV 16/19

    Pflicht zur Übernahme von Sachverständigenkosten durch Arbeitgeber nur bei

  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

  • LAG Hessen, 17.03.2011 - 9 TaBV 59/10

    Kostentragungspflicht - Zahlung von Rechtsanwaltsvergütung für die Beratung im

  • BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2015 - 6 TaBV 62/15

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

  • KAG Hamburg, 14.04.2016 - I MAVO 25/15
  • LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16

    Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung

  • LAG Düsseldorf, 26.04.2017 - 12 TaBV 110/16

    Haftung des Arbeitgebers für im Auftrag des Betriebsrats entstandene

  • LAG Hamm, 10.12.2013 - 7 TaBV 85/13

    Erforderlichkeit der Beauftragung von Rechtsanwälten

  • LAG Hamm, 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10

    Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 21 TaBV 769/14

    Abtretung eines Kostenerstattungsanspruchs - Aktivlegitimierung - Antragsbefugnis

  • LAG Hamm, 30.08.2010 - 13 TaBV 8/10

    Eilantrag des Wahlvorstandes auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung der

  • ArbG Bonn, 12.09.2013 - 1 Ca 491/13

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses durch die Weiterarbeit über

  • ArbG Köln, 05.12.2018 - 9 Ca 6118/18
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