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   BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95   

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https://dejure.org/1996,6472
BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95 (https://dejure.org/1996,6472)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1996 - 7 ABR 28/95 (https://dejure.org/1996,6472)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 7 ABR 28/95 (https://dejure.org/1996,6472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Schulung für die Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren: Feststellungsinteresse; Jugend- und Auszubildendenvertretung: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
    Der Antrag des Betriebsrats festzustellen, daß die - im einzelnen benannte - Schulung von Frau K. und Frau T. für die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich ist, entspricht nicht den Voraussetzungen des auch im Beschlußverfahren entsprechend anwendbaren § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - AP Nr. 42 zu § 40 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B III der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
    Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch einzelne Ansprüche, wie etwa ein auf § 65 Abs. 1, § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG gestützter Freistellungs- oder Zahlungsanspruch, nicht aber einzelne Vortragen davon (vgl. BAGE 41, 92, 100 f. = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 49, 370, 377 f. = AP Nr. 21 zu § 13 BUrlG, zu II der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 46 Rz 53 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 5; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 27; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 Rz 5, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
    Denn die Erforderlichkeit einer Schulung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG ist nicht nur themenbezogen, sondern auch nach der persönlichen Schulungsbedürftigkeit gerade des vom Betriebsrat entsandten Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu beurteilen (BAGE 53, 186 = AP Nr. 58 zu § 37 BetrVG 1972, ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
    Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch einzelne Ansprüche, wie etwa ein auf § 65 Abs. 1, § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 BetrVG gestützter Freistellungs- oder Zahlungsanspruch, nicht aber einzelne Vortragen davon (vgl. BAGE 41, 92, 100 f. = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe; BAGE 49, 370, 377 f. = AP Nr. 21 zu § 13 BUrlG, zu II der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 46 Rz 53 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 54. Aufl., § 256 Rz 5; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 27; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 Rz 5, jeweils m.w.N.).
  • LAG München, 24.01.1995 - 8 TaBV 42/94

    Jugend- und Auszubildendenvertretung: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 28/95
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Januar 1995 - 8 TaBV 42/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.01.2001 - 7 ABR 2/00

    Bestimmtheit eines Antrags im Beschlußverfahren

    Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO können auch einzelne Ansprüche sein, nicht dagegen nur bloße Elemente oder Vorfragen eines Anspruchs (BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - BAGE 76, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 42, zu B III der Gründe mwN; 24. Januar 1996 - 7 ABR 28/95 - nv., zu B 1 der Gründe; 8. Mai 1990 - 1 ABR 9/89 - nv., zu B I 1 der Gründe mwN).

    So verstanden hätte der Antrag nämlich nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO, sondern lediglich ein Element eines Rechtsverhältnisses zum Gegenstand (so auch zu einem entsprechenden Antrag bereits BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 28/95 - nv., zu B 1 der Gründe).

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

    c.Lediglich um Vorfragen eines Rechtsverhältnisses handelt es sich, wenn zwischen den Beteiligten Meinungsverschiedenheiten über die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung bestehen (BAG 18.10.2012 - 7 ABR 73/10, aaO.; 24.01.1996 - 7 ABR 28/95 - 24.02.1981 - 6 AZR 435/78 - LAG Hamm 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10, aaO.; LAG Hamm 30.05.2008 - 10 TaBV 129/07 -).
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