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   BAG, 05.03.1997 - 7 ABR 3/96   

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https://dejure.org/1997,2536
BAG, 05.03.1997 - 7 ABR 3/96 (https://dejure.org/1997,2536)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1997 - 7 ABR 3/96 (https://dejure.org/1997,2536)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1997 - 7 ABR 3/96 (https://dejure.org/1997,2536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Beschäftigung einer Bürokraft durch den Betriebsrat

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Keine Pflicht des Betriebsrats zur Beschäftigung einer Schreibkraft, die sein Vertrauen nicht genießt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 844
  • BB 1997, 1538
  • DB 1997, 2083
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 20.10.1995 - 4 TaBV 2/95

    Betriebsrat: keine Pflicht zur Beschäftigung einer bestimmten Bürokraft

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 7 ABR 3/96
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 20. Oktober 1995 - 4 TaBV 2/95 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 03.02.2003 - 9 Ta 520/02

    Kündigungsschutzantrag, Fortbestandsantrag

    Sie will sich gegen alle späteren Kündigungen zur Wehr setzen, welche angesichts des punktuellen Streitgegenstandsbegriffs, den das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung vertritt (vgl. BAG, Beschluss v. 05.03.1997 - 7 ABR 3/96 - NZA 1997, 844; zu II 1 der Gründe) und dem auch die beschließende Kammer folgt, von dem Kündigungsschutzantrag nicht erfasst werden (vgl. BAG, Urteil v. 13.03.1997 - 2 AZR 512/96 - NZA 1997, 844; zu II 1 a der Gründe).

    Hieraus folgt auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Zweiten und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts, dass die Klägerin einen vielleicht unzulässigen, aber selbständigen Feststellungsantrag gemäß § 256 Abs. 1 ZPO gestellt hat (vgl. BAG, Urteil v. 13.03.1997 - 2 AZR 5112/96 - NZA 1997, 844; zu II 1 a, 2, 3 der Gründe).

    Demgegenüber erfasst die Rechtskraft einer Entscheidung über den allgemeinen Feststellungsantrag sämtliche Beendigungstatbestände im Zeitraum bis zur (letzten) mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (vgl. BAG v. 13.03.1997 - 2 AZR 512/96 - NZA 1997, 844; zu II, 1, 3 b der Gründe; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 4 KSchG Rn. 237, 238; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., Einl. Rn. 79).

  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 PB 14.13

    Personalratsbeschluss; Bereitstellung von Büropersonal; Bestellung eines

    Dem gegenüber wird in der Kommentarliteratur durchweg vertreten, dass dem Personalrat bei der Auswahl des Büropersonals wegen des erforderlichen Vertrauensverhältnisses ein Mitspracherecht zusteht (vgl. Gerhold, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 44 Rn. 45a; Kröll, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 44 Rn. 65; Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 44 Rn. 45; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, K § 44 Rn. 75a; Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 44 Rn. 93; Donalies/Hübner-Berger, Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein, § 34 Rn. 2.2; ebenso VGH München, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 17 PC 10.1580 - juris Rn. 22; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 5. März 1997 - 7 ABR 3/96 - AP Nr. 56 zu § 40 BetrVG 1972).
  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.1999 - 9 BV 315/98

    Notwendigkeit der Zurverfügungstellung eines PCs/einer Bürokraft für Betriebsrat

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