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   BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00   

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BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 (https://dejure.org/2001,1322)
BAG, Entscheidung vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 (https://dejure.org/2001,1322)
BAG, Entscheidung vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 (https://dejure.org/2001,1322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schulung - Ersatzmitglied - Betriebsrat - Weiterbildung - Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulung von Ersatzmitgliedern des Betriebsrats; Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats; Beurteilungs- und Prognosespielraum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 37 Abs. 6 Satz 1
    Ersatzmitglied des Betriebsrats: Keine generelle Erforderlichkeit von Schulungen in betriebsverfassungsrechtlichem Grundwissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 103
  • MDR 2002, 157
  • BB 2002, 256
  • DB 2002, 51
  • JR 2003, 307
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

    Er ist dementsprechend - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

    So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen auf Grund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Vielmehr hat der Betriebsrat in diesen Fällen zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - aaO, zu B 2 b der Gründe).

    Vor allem spielen jedoch die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung des Ersatzmitglieds eine wesentliche Rolle (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognose sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe).

    Auch im übrigen hat der Betriebsrat bei seiner Entscheidung, ob es für seine Arbeitsfähigkeit erforderlich ist, ein oder gar mehrere Ersatzmitglieder schulen zu lassen, einen Beurteilungsspielraum (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO).

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 31/94

    Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

    Vor allem spielen jedoch die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung des Ersatzmitglieds eine wesentliche Rolle (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 53, zu II 2 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 31/94 - BAGE 79, 43 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 100, zu B II der Gründe).

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 14/95

    Kostentragung für eine Betriebsratsschulung

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Bei erstmals gewählten ordentlichen Betriebsratsmitgliedern muß deshalb die Erforderlichkeit von Schulungen, die derartiges Grundwissen vermitteln, grundsätzlich nicht näher dargelegt werden (BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 130, zu B 2 a der Gründe; 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67, zu B I 2 der Gründe mwN; 19. Januar 1984 - 6 ABR 12/81 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Vielmehr hat der Betriebsrat in diesen Fällen zu prüfen, ob er seine Arbeitsfähigkeit nicht durch andere ihm zumutbare und den Arbeitgeber finanziell weniger belastende Maßnahmen gewährleisten kann (vgl. BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - aaO; 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - aaO, zu B 2 b der Gründe).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlußfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (vgl. auch BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 88, zu B II 2 der Gründe; 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 90, zu B 2 der Gründe; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ihrerseits nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 15. November 2000 - 7 ABR 24/00 - nv., zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94

    Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Er muß sich auch nicht allein aus Kostengründen auf eine von Arbeitgebern getragene Bildungseinrichtung verweisen lassen (BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - BAGE 80, 236 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 48, zu B II 1 der Gründe).

    Insoweit hält die Arbeitgeberin ersichtlich eine weitere Aufschlüsselung nicht mehr für erforderlich und macht ein ihr etwa wegen fehlender Aufschlüsselung zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht geltend (vgl. hierzu BAG 28. Juni 1995 - 7 ABR 55/94 - aaO, zu B II 4 a und b der Gründe).

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Auch kann der Betriebsrat nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, wie etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu II 2 c der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Auch kann der Betriebsrat nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, wie etwa durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 54, zu II 2 c der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - BAGE 53, 186 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 58, zu II 2 b bb der Gründe).
  • LAG Köln, 10.02.2000 - 5 TaBV 63/99

    Betriebsrat - Ersatzmitglieder - Schuldungskosten

    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Februar 2000 - 5 TaBV 63/99 - aufgehoben.
  • BAG, 19.01.1984 - 6 ABR 12/81
    Auszug aus BAG, 19.09.2001 - 7 ABR 32/00
    Bei erstmals gewählten ordentlichen Betriebsratsmitgliedern muß deshalb die Erforderlichkeit von Schulungen, die derartiges Grundwissen vermitteln, grundsätzlich nicht näher dargelegt werden (BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 14/95 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 130, zu B 2 a der Gründe; 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67, zu B I 2 der Gründe mwN; 19. Januar 1984 - 6 ABR 12/81 - nv., zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Der Betriebsrat kann nicht auf Dauer darauf verwiesen werden, ein Betriebsratsmitglied könne sich die erforderlichen Kenntnisse auf andere Weise, zB durch Selbststudium oder durch Befragung der übrigen, besser informierten Betriebsratsmitglieder verschaffen (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 142, zu B I 1 der Gründe; 16. Oktober 1986 - 6 ABR 14/84 - aaO, zu II 2 c bb der Gründe).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Ersatzmitglieder treten nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG nur vorübergehend für die Dauer der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds in den Betriebsrat ein (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I der Gründe, BAGE 99, 103; 14. Dezember 1994 -  7 ABR 31/94  - zu B II der Gründe, BAGE 79, 43 ; 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83  - zu II 2 a der Gründe, BAGE 52, 73 ; 17. Januar 1979 - 5 AZR 891/77 - zu 2 a der Gründe) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.2016 - 1 TaBV 63/15

    Betriebsrat, Betriebsratsseminar, Schulungskosten, Kostenerstattung,

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - juris, Rn. 20 - 22).
  • ArbG Darmstadt, 06.05.2021 - 8 BV 16/20
    Diese Berechtigung steht dem Betriebsrat grundsätzlich nicht nur hinsichtlich seiner ordentlichen Mitglieder, sondern auch hinsichtlich der Ersatzmitglieder zu, die lediglich vorübergehend nach § 25 Absatz 1 Satz 2 BetrVG ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).

    Die für die Schulung ordentlicher Betriebsratsmitglieder geltenden Grundsätze können auf nur zeitweilig nachrückende Betriebsratsmitglieder nicht uneingeschränkt übertragen werden (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).

    Sie lässt sich insbesondere nicht generell bejahen (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).

    Vor allem spielen jedoch die zu erwartende Dauer und Häufigkeit der Heranziehung des Ersatzmitglieds eine wesentliche Rolle (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 - zitiert nach juris).

  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Diese Berechtigung ist - anders als der Anspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG - nicht als Anspruch der einzelnen Betriebsratsmitglieder ausgestaltet (BAG 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 99, 103) .
  • LAG Hessen, 17.01.2022 - 16 TaBV 99/21

    Rechtmäßigkeit der Entsendung eines Ersatzbetriebsratsmitgliedes zu

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (19. September 2001 - 7 ABR 32/00) die Entsendung eines Ersatzmitglieds des Betriebsrats zu einer Grundschulung nur ausnahmsweise möglich.

    Die tatsächlichen Grundlagen der Prognosen sind jedoch auszuweisen und einer gerichtlichen Beurteilung nicht entzogen (Bundesarbeitsgericht 19. September 2001 -7 ABR 32/00- Rn. 20-23).

    Dagegen stellt das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 19. September 2001 (7 ABR 32/00) darauf ab, dass auch eine Langzeiterkrankung eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds zum langfristigen Einrücken eines Ersatzmitglieds führen kann.

  • LAG Köln, 21.01.2008 - 14 TaBV 44/07

    Betriebsratsschulung über die Strafvorschriften des BetrVG

    Dem gegenüber bedarf es , soweit es um die Vermittlung von Spezialkenntnissen geht, konkretere Darlegungen, weshalb ein solcher Schulungsinhalt betrieblich erforderlich ist (siehe BAG Beschluss vom 19.09.2001 - 7 ABR 32/00 -, AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 mit zustimmender Anmerkung von Bengelsdorf; Erfurter Kommentar Eisemann, § 37 BetrVG, Randziffer 17; Wlotzke/Preis, § 37 BetrVG, Randziffer 49; Fitting, § 37 BetrVG, Randziffer 143).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 TaBV 11/19

    Betriebsratsschulung - Kostenerstattung - Erforderlichkeit

    Er muss nicht anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auswählen (BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - Rn. 27, jeweils mwN.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

    So genügt allein die Erwartung von Vertretungsfällen aufgrund des Urlaubs oder der vorübergehenden Erkrankung ordentlicher Betriebsratsmitglieder zur Rechtfertigung der Schulung von Ersatzmitgliedern nicht (BAG, Beschluss vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 64/83 - BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).

    Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beschlussfassung des Betriebsrats unter den konkreten Umständen der Erledigung seiner gesetzlichen Aufgaben diente und er bei seiner Entscheidung nicht nur die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes, sondern auch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht berücksichtigt hat (BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 - BAGE 99, 103 = AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG 1972 = ZTR 2002, 242 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 836/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der durch § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit dessen Absatz 2 normierte Anspruch auf Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen dient der Herstellung und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsratsgremiums (vgl. BAG, Beschluss vom 19. September 2001 - 7 ABR 32/00 -, BAGE 99, 103).
  • ArbG Düsseldorf, 17.11.2021 - 10 BV 126/21
  • LAG Hessen, 13.11.2008 - 9 TaBV 26/08

    Betriebsratsschulung - Grundkenntnisse - Erforderlichkeit

  • BVerwG, 16.06.2011 - 6 PB 5.11

    Schulungskosten des Personalrats; behördeninterne und gewerkschaftliche Schulung

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2008 - 18 LP 2/07

    Gleichstellung von regulären Personalratsmitgliedern und bestimmten

  • LAG Hessen, 15.09.2005 - 9 TaBV 189/04

    Grundlagenschulung für Betriebsratsmitglieder

  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 TaBV 31/01

    Betriebsratsausstattung, Sachmittel, Computer

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied,

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.09.2006 - 5 BVGa 28/06

    Berechtigung des Betriebsrats zur Entsendung eines Ersatzmitglieds zu einer

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 26 BV 559/19

    Einzelfallenscheidung zur Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung; Wahl der

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