Rechtsprechung
   BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11658
BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04 (https://dejure.org/2005,11658)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2005 - 7 ABR 33/04 (https://dejure.org/2005,11658)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2005 - 7 ABR 33/04 (https://dejure.org/2005,11658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gesamtbetriebsratsmitglieder - Abberufung - Gruppenschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beschlüssen des Betriebsrats über die Abberufung eines Mitglieds und von zwei Ersatzmitgliedern aus dem Gesamtbetriebsrat; Gerichtliche Überprüfbarkeit der Beschlüsse über die Entsendung in den Gesamtbetriebsrat als betriebsratsinterne Wahl; Anwendbarkeit ...

  • Judicialis

    BetrVerf-Reformgesetz 23. Juli 2001 Art. 1; ; BetrVerf-Reformgesetz 23. Juli 2001 Art. 14; ; BetrVG § ... 47 Abs. 2; ; BetrVG § 47 Abs. 3 (in der bis zum 27. Juli 2001 [aF] und in der ab dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung [nF]); ; BetrVG § 47 Abs. 7 (in der bis zum 27. Juli 2001 [aF] und in der ab dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung [nF]); ; BetrVG § 19; ; BetrVG § 33; ; BetrVG § 49

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1080 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 58/03

    Betriebsratsmitglieder - Entsendung in Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04
    Beschlüsse über die Entsendung in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG sind als betriebsratsinterne Wahl in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 1, zu B I 3 der Gründe; 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B III 1 der Gründe).

    Zur Anfechtung betriebsinterner Wahlen ist jedes Betriebsratsmitglied befugt, das geltend macht, in seiner Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied oder einer Schutz genießenden Minderheit verletzt zu sein (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 1, zu B I 3 der Gründe).

    Deshalb entsendet nach § 47 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz BetrVG nF jeder Betriebsrat mit mehr als drei Mitgliedern zwei seiner Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat ohne Differenzierung nach Arbeitern oder Angestellten durch Mehrheitsbeschluss nach § 33 BetrVG (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 1, zu B II 1 der Gründe).

    Denn es handelt sich bei der Entscheidung über die nach § 47 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BetrVG nF zu entsendenden Betriebsratsmitglieder nicht um eine Wahl, sondern um einen Geschäftsführungsbeschluss des Betriebsrats nach § 33 Abs. 1 BetrVG (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 1, zu B II der Gründe).

  • BAG, 15.08.2001 - 7 ABR 2/99

    Patt-Situation bei Wahl des Gruppenvertreters für Gesamtbetriebsrat

    Auszug aus BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04
    Beschlüsse über die Entsendung in den Gesamtbetriebsrat nach § 47 Abs. 2 BetrVG sind als betriebsratsinterne Wahl in entsprechender Anwendung des § 19 BetrVG einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 58/03 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 47 Nr. 1, zu B I 3 der Gründe; 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B III 1 der Gründe).

    Die Abberufung von Betriebsratsmitgliedern aus dem Gesamtbetriebsrat kann ebenso wie die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern in den Gesamtbetriebsrat in entsprechender Anwendung des § 19 Abs. 1 BetrVG angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren verstoßen wurde, eine Berichtigung nicht erfolgt ist und der Verstoß geeignet war, das Wahlergebnis zu ändern oder zu beeinflussen (vgl. für die Entsendung in den Gesamtbetriebsrat BAG 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B III 1 b der Gründe).

    Es war deshalb für die Abberufung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Gesamtbetriebsrat die Stimmenmehrheit der Betriebsratsmitglieder erforderlich, die derselben Gruppe wie das abzuberufende Gesamtbetriebsratsmitglied angehörten (BAG 15. August 2001 - 7 ABR 2/99 - AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 47 Nr. 8, zu B III 1 b aa der Gründe).

  • LAG München, 18.03.2004 - 4 TaBV 47/03

    Zusammensetzung des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04
    Die Rechtsbeschwerde der zu 1) bis 3) beteiligten Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. März 2004 - 4 TaBV 47/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 62/03

    Gesamtbetriebsausschuss - Wahl weiterer Mitglieder

    Auszug aus BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04
    Die Anträge sind jedoch dahin auszulegen, dass mit ihnen eine gerichtliche Gestaltungsentscheidung begehrt wird (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 62/03 - AP BetrVG 1972 § 51 Nr. 4 = EzA BetrVG 2001 § 51 Nr. 1, zu B I 1 der Gründe).
  • ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14

    Geschlechterquote, Nachrückvorgang, nachträgliche Korrektur, Listensprung

    Da es keine Abberufungsbeschlüsse für einzelne Betriebsräte gibt, besteht auch keine Möglichkeit zur Anfechtung (vgl. hierzu BAG 16. März 2005 - 7 ABR 33/04 - Rn. 13) .
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2012 - 16 TaBV 96/11

    Ersetzung eines ausscheidenden Gesamtbetriebsausschussmitglied; Analoge Anwendung

    aa)Es bleiben - nachdem die isolierte Neuwahl hier unzulässig ist - zur Nachbesetzung eines Sitzes im Gesamtbetriebsausschuss nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder wird in Anwendung des § 25 Abs. 2 S. 1 BetrVG der freigewordene Sitz nachbesetzt mit dem nächsten bisher nicht berücksichtigten Mitglied derjenigen Liste, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte (dafür Fitting, a.a.O., § 51, Rn. 21; Däubler/Kittner/Klebe/Wedde-Trittin, a.a.O., § 51, Rn. 28 b; für den Parallelfall des § 27 BetrVG: Hess u.a.-Glock, a.a.O., § 27, Rn. 24; LAG Niedersachsen vom 05.09.2007 - 15 TaBV 3/07 - zit. nach juris, Rn. 26; für den Parallelfall des § 38 BetrVG: BAG vom 20.04.2005 - 7 ABR 47/04 - a.a.O., Rn. 15 f. und - 7 ABR 33/04 - NZA 2005, 1426, Rn. 27; vom 14.11.2001 - 7 ABR 31/00 - NZA 2002, 755, Rn. 12; vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00 - NZA 2001, 977, Rn. 21; LAG Düsseldorf vom 24.06.2004 - 5 TaBV 74/03 - zit. nach juris, LS 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht