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   BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94   

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BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 (https://dejure.org/1995,622)
BAG, Entscheidung vom 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 (https://dejure.org/1995,622)
BAG, Entscheidung vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 (https://dejure.org/1995,622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3; HGB §§ 48, 49, 245
    Prokuristen als leitende Angestellte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 5 Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3; HGB §§ 48, 49, 245
    Prokuristen in reinen Stabsfunktionen sind keine leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 80
  • NZA 1995, 747
  • BB 1995, 1300
  • BB 1995, 1645
  • DB 1995, 1333
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.04.1988 - 7 ABR 5/87

    Kriterien für den betriebsverfassungsrechtlichen Status eines Prokuristen als

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Dem Landesarbeitsgericht ist zunächst darin zu folgen, als es bei der Auslegung des neugefaßten § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Begriff der Prokura übernommen hat (BAG Beschluß vom 27. April 1988, BAGE 58, 203, 210 ff. = AP Nr. 37 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe) und die nach den gesetzlichen Vorschriften im Außenverhältnis zulässigerweise eingeschränkten Prokuraformen der Gesamt- oder Niederlassungsprokura (§ 48 Abs. 2 HGB) zur Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals hat genügen lassen.

    Sogenannte Titularprokuristen, die aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder Weisung des Arbeitgebers von der Prokura keinen Gebrauch machen durften, zählten demzufolge nicht zum Kreis der leitenden Angestellten (BAG Beschluß vom 27. April 1988, BAGE 58, 203, 212 = AP Nr. 37 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe, m. w. N.).

    b) Erst in der Entscheidung vom 27. April 1988 (aaO) verlangte der Senat aufgrund einer am Wortlaut der Vorschrift orientierten Auslegung, daß ein Prokurist als leitender Angestellter i. S.d. Tatbestandsgruppe des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG a.F. zudem berechtigt sein müsse, die im Außenverhältnis verliehene Vertretungsmacht auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber uneingeschränkt wahrzunehmen.

    Die überwiegende Mehrzahl der Prokuristen gerade in großen Unternehmen mit dezentralisierter Organisationsstruktur und dadurch vorgegebenen Beschränkungen der Handlungsbefugnis im Innenverhältnis war von dem Anwendungsbereich des § 5 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG ausgenommen (BAG Beschluß vom 27. April 1988, aaO).

    Denn die Tatbestandsgruppen des § 5 Abs. 3 BetrVG sind untereinander gleichwertig (BAG Beschluß vom 27. April 1988, aaO).

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze nicht vorliegen (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).

    Dabei erfüllt der Angestellte eine unternehmerische bedeutsame Aufgabe dadurch, daß er planend und beratend tätig wird und kraft seines besonderen Sachverstandes unternehmerische Entscheidungen auf eine Weise vorbereitet, die es der eigentlichen Unternehmensführung nicht mehr gestattet, an seinen Vorschlägen vorbeizugehen (BAG Beschluß vom 5. März 1974, BAGE 26, 36, 53 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 c der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 5 Rz 163; Kraft, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 5 Rz 92; Trümner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, aaO, § 5 Rz 215).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze nicht vorliegen (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).

    Auf diese Weise erlangen sie einen erheblichen Einfluß auf die Führung des Unternehmens (BAG Beschluß vom 19. November 1974, BAGE 26, 345, 352 f. = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe, ständige Rechtsprechung).

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Innerhalb der Unternehmenshierarchie ist seine Tätigkeit bereits auf einer Delegationsstufe angesiedelt, die es schon nicht nahelegt, daß wesentliche unternehmerische Entscheidungsspielräume bereits auf einer höheren Entscheidungsstufe verbraucht worden sind (BAG Beschluß vom 23. Januar 1986, BAGE 51, 1 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Diese Aufgabe ist anhand einer Gesamtwürdigung der arbeitsvertraglichen Tätigkeit des Beteiligten zu 4) innerhalb des Unternehmens und nicht nur bezogen auf den Betrieb der Beteiligten zu 2) zu beurteilen (BAG Beschluß vom 25. Oktober 1989, BAGE 63, 200 = AP Nr. 42 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Formale Rechtsbefugnisse konnten allerdings nur dann den Status des leitenden Angestellten begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde lag (BAG Beschlüsse vom 28. Januar 1975, BAGE 27, 13, 21 f. = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und vom 29. Januar 1980, BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Formale Rechtsbefugnisse konnten allerdings nur dann den Status des leitenden Angestellten begründen, wenn ihnen ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde lag (BAG Beschlüsse vom 28. Januar 1975, BAGE 27, 13, 21 f. = AP Nr. 5 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und vom 29. Januar 1980, BAGE 32, 381, 388 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin zu überprüfen, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze nicht vorliegen (BAGE 26, 36, 59 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV 2 der Gründe; BAGE 26, 345, 355 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 2 g der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972, zu IV der Gründe).
  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94
    Als leitender Angestellter muß ein Prokurist, wie der Ausdruck "sonstige Aufgaben" in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG zeigt, unternehmerische Führungsaufgaben ausüben (BAG Beschluß vom 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93, n.v.).
  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Das funktionsbezogene Merkmal der auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutenden Prokura ist dahin zu verstehen, dass das der Prokura zugrunde liegende Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein darf (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 79, 80 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 58).

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 2 der Gründe).

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.).

    Das schließt es aus, sie als leitende Angestellte iSd. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG anzuerkennen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 79, 80 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 58).

    Sie können allerdings - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG sein (vgl. hierzu Wlotzke Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    b) Die gesetzliche Regelung enthält insoweit unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur dahin zu überprüfen sind, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 25. November 1993 - 2 AZR 517/93 - BAGE 75, 153; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    bb) Der Einfluß auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, daß der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, daß er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 15; 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - BAGE 26, 345; 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80; Senat 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Wie die Gesetzesformulierung in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit dem Ausdruck "sonstige Aufgaben" nahelegt, regelt § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nur unterschiedliche Arbeitgeberfunktionen, wobei die ihnen jeweils zugrunde liegenden unternehmerischen Aufgaben gleichwertig sind (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 85 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 mit Anm. Wlotzke).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

    Das funktionsbezogene Merkmal der auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutenden Prokura ist dahin zu verstehen, dass das der Prokura zugrunde liegende Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein darf (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).

    Angestellte in Stabsfunktionen sind daher den leitenden Angestellten nicht schon wegen ihrer Prokura nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG zuzuordnen (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73, Rn. 16).

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 16 TaBV 848/08

    Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG

    Das funktionsbezogene Merkmal der auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutenden Prokura ist dahin zu verstehen, dass das der Prokura zugrunde liegende Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein darf (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zitiert nach juris, Rz. 22 ff; BAG, Beschluss vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - zitiert nach juris, dort Rz. 16).

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (vg. BAG, Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - aaO.; BAG, Beschluss vom 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zitiert nach juris, dort Rz. 24).

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - aaO.).

    Die nach den gesetzlichen Vorschriften im Außenverhältnis zulässiger Weise eingeschränkten Prokuraformen der Gesamt- und Niederlassungsprokura (§ 48 Abs. 2 HGB ) erfüllen das Tatbestandsmerkmal der Prokuraerteilung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zitiert nach juris, dort Rz. 16).

  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats;

    Für die Erfüllung des in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG enthaltenen funktionalen Merkmals ist maßgebend, ob der Prokurist bedeutende unternehmerische Leitungsaufgaben im Sinne des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG wahrnimmt (BAG, Beschluss vom 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 5 Rz. 348; GK/Raab, BetrVG, 8. Aufl., § 5 Rz. 117 ff.; Däubler/Kittner/Klebe/Trümmner, BetrVG, 10. Aufl., § 5 Rz. 212 m.w.N.).

    Wer sich darauf beruft, dass ein Prokurist nur unbedeutende Führungsaufgaben zu erfüllen habe und deshalb nicht leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG sei, muss dies darlegen und, falls es bestritten wird, beweisen (BAG, Beschluss vom 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; Fitting, a.a.O., § 5 Rz. 349; GK/Raab, a.a.O., § 5 Rz. 119; DKK/Trümmner, a.a.O., § 5 Rz. 212 a m.w.N.).

    Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, Beschluss vom 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, Beschluss vom 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, Urteil vom 25.10.2001 - EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 64; BAG, Urteil vom 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 10.10.2008 - 10 TaBV 24/08

    Beschlussverfahren; leitender Angestellter; Status eines Chefarztes

    bb) Der Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er Kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, 17.12.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG, 19.11.1974 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG, 11.01.1995 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG, 06.12.2001 - AP ZPO § 263 Nr. 3).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 10.05

    Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein; Vorstand als Dienststellenleiter;

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 92).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 P 11.05

    Voraussetzung für die Einstufung als leitender Angestellter im

    Feststellungen zum quantitativen Anteil dieser Aufgabenzuweisung sind allerdings verzichtbar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385; Beschluss vom 23. Januar 1986 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 25. Oktober 1989 a.a.O. S. 205; Beschluss vom 11. Januar 1995 7 ABR 33/94 BAGE 79, 80, 92).

    Die Anwendung der in § 84 Abs. 1 Satz 1 MBG SH enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Januar 1980 a.a.O. S. 385, 395 f.; Beschluss vom 23. Januar 1986 6 ABR 51/81 a.a.O. S. 10; Beschluss vom 11. Januar 1995 a.a.O. S. 82 f.; Beschluss vom 16. April 2002 a.a.O. S. 57).

  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat

  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 4.07

    Ausschluss der personellen Mitbestimmung; Zentren des UKE; selbstständige

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01

    Leitende Angestellte - Bereichsleiterin einer Spielbank

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 24/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 10.07

    Zum 1. Juli 2005 besetzte der Beteiligte die Stelle des Kaufmännischen Leiters

  • LAG Hessen, 27.09.2005 - 18 TaBV 77/05

    Leitender Angestellter - Qualitätsmanager

  • LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 20/06

    Angestellter; leitend; leitender Angestellter; Begriff; Gesamtprokurist;

  • LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06

    Angestellter; leitend; leitender Angestellter; Begriff; Gesamtprokurist;

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2003 - 9 Sa 213/03

    Unwirksamkeit einer Änderungskündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrats

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.08.2002 - 9 Ca 127/02

    Arbeitsvertrag - Kündigungsgründe nicht vorab regelbar

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