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   BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09   

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BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 (https://dejure.org/2011,3790)
BAG, Entscheidung vom 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 (https://dejure.org/2011,3790)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 (https://dejure.org/2011,3790)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 1 TVG
    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Für die Zuordnung von Arbeitnehmern zu Entgeltgruppen nach ERA-TV ist eine Mitbestimmung des Betriebsrats erforderlich; Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung und Umgruppierung gemäß ERA-TV

  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • ra.de
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 Abs. 1
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung [ERA-TV Baden-Württemberg]

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstrakte Einstufung einer Arbeitsaufgabe ist mitbestimmungsfrei ? Aber Zuordnung des Arbeitnehmers zur Entgeltgruppe ist Ein- oder Umgruppierung (i. S. von § 99 BetrVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei tarifvertraglichen Ein- und Umgruppierungen

  • rechtsindex.de (Zusammenfassung)

    Volle Mitbestimmung der Betriebsräte bei Ein- und Umgruppierungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    ERA-TV und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsmitbestimmung bei tariflicher Eingruppierung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung in ERA-TV

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ERA-TV und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ERA-TV und Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Die Beseitigung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats durch Tarifvertrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 359
  • NZA 2011, 1297
  • DB 2011, 1643
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Die abstrakte Bewertung einer Stelle, eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist dabei selbst keine der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterfallende personelle Einzelmaßnahme (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30) .

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (vgl. BAG 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 31) .

  • ArbG Stuttgart, 20.03.2008 - 9 BV 11/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer zu den

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 20. März 2008 - 9 BV 11/07 - abgeändert:.
  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Sie besteht in der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (vgl. etwa BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 23, BAGE 128, 265) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Dass sich die Beurteilung des Arbeitgebers und demzufolge die Mitbeurteilung des Betriebsrats wegen konkretisierter Vorgaben in der Vergütungsordnung reduziert, bedeutet aber nicht, dass das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG gänzlich entfällt (so auch BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 58, BAGE 130, 286) .
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 44/01

    Feststellungsinteresse - Mitbestimmung bei Regelungen zum Gesundheitsschutz -

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Anträge, mit denen ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats festgestellt werden soll, müssen diejenige Maßnahme des Arbeitgebers, für die das Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung des Gerichts feststeht, für welche Maßnahme ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (vgl. zur Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei Maßnahmen des Arbeitgebers oder betrieblichen Vorgängen BAG 11. Juni 2002 - 1 ABR 44/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 277) .
  • BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Die Tarifvertragsparteien können diese nicht wirksam ausschließen, sofern nicht das Betriebsverfassungsgesetz selbst eine solche Möglichkeit - etwa nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG - vorsieht (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (1) der Gründe, BAGE 108, 132; Fitting 25. Aufl. § 1 Rn. 247 mwN; Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 4 Rn. 81 mwN; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 765 mwN) .
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Soweit die Urheber der Vergütungsordnung selbst die betreffende Stelle, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit mit bindender Wirkung in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, also bewertet, haben, ist kein Raum für eine - erneute - Beurteilung des Arbeitsplatzes und eine damit korrespondierende Mitbeurteilung des Betriebsrats (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26 f., BAGE 118, 141).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts können im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 101, 232) .
  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Eine Vergütungsordnung iSv. § 99 Abs. 1 BetrVG ist ein kollektives und - jedenfalls bei Geltung nur eines betrieblichen Vergütungssystems - mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 21 mwN, AP BGB § 613a Nr. 380 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).
  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95

    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

    Auszug aus BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09
    Die abstrakte Bewertung einer Stelle, eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist dabei selbst keine der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterfallende personelle Einzelmaßnahme (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30) .
  • BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 5 TaBV 2/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Bei einer Eingruppierung handelt es sich um keinen konstitutiven Akt, sondern um Rechtsanwendung und die Kundgabe einer Rechtsansicht (vgl. etwa BAG 11. November 2008 - 1 ABR 68/07 - Rn. 23, BAGE 128, 265; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16) .

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN) .

    Wiederholt hat es auch von einem "auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag" gesprochen (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16; 9. März 2011 - 7 ABR 118/09 - Rn. 17) .

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Sie kann in einem für den Arbeitgeber geltenden oder auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN, EBE/BAG 2011, 84) .

    Eine vom Arbeitgeber vorzunehmende und vom Betriebsrat mitzubeurteilende Ein- oder Umgruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG entfiele allenfalls dann, wenn die Normgeber selbst - die Zulässigkeit einer solchen Regelung unterstellt - die Zuordnung konkreter Arbeitnehmer zu einer bestimmten Vergütungs- oder Entgeltgruppe vornähmen (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18 mwN, EBE/BAG 2011, 84) .

    Eine tarifliche Regelung, welche die Mitbestimmung des Betriebsrats ausschlösse, wäre daher - jedenfalls dann, wenn die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag die Einreihung der einzelnen Arbeitnehmer nicht selbst konkret vornähmen - unwirksam (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 28 mwN, EBE/BAG 2011, 84) .

  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 34/20

    Zustimmungsersetzung - Versetzung - Beendigung alternierender Telearbeit

    Die Tarifvertragsparteien können diese nicht wirksam ausschließen, sofern nicht das Betriebsverfassungsgesetz selbst eine solche Möglichkeit - etwa nach Maßgabe des § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG - vorsieht (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 28, BAGE 136, 359; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b bb (1) der Gründe, BAGE 108, 132) .
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 20, BAGE 138, 39; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 136, 359) .
  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

    Die Bestimmungen des ERA-TV über die Bewertung und Einstufung von Arbeitsaufgaben schließt die Beteiligung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei der Eingruppierung anlässlich der Zuweisung der Arbeitsaufgaben an einen Arbeitnehmer nicht aus (BAG 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 -).

    Über Bestand und Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei der Zuordnung von Arbeitnehmern zu den tariflichen Entgeltgruppen wurden durch die Beteiligten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts herbeigeführt (12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09, 7 ABR 35/09 -).

    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - unter B. II. 2. der Gründe (juris Rn. 28 bis 30) ausgeführt:.

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - zur Reichweite des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG im Zusammenhang mit Eingruppierungen nach dem ERA-TV unter B. II. 1.) der Gründe (juris Rn. 17, 18) ausgeführt:.

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 84/11

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren

    Sie besteht in der Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten Gruppe der Vergütungsordnung nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (so BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 16, zit. nach juris).

    Woraus sich die Geltung der Vergütungsordnung ergibt, ist unerheblich (vgl. BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 16, zit. nach juris).

    Gegenstand des als Mitbeurteilungsrecht ausgestalteten Mitbestimmungsrechts ist nicht die Bewertung des Arbeitsplatzes oder der Tätigkeit, sondern die sich daraus ergebende Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer Vergütungs- oder Entgeltgruppe (vgl. BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 17, zit. nach juris).

    Soweit die Urheber der Vergütungsordnung selbst die betreffende Stelle, den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit mit bindender Wirkung in ihr abstraktes Vergütungsschema eingereiht, also bewertet haben, ist kein Raum für eine - erneute - Beurteilung des Arbeitsplatzes und eine damit korrespondierende Mitbeurteilung des Betriebsrats (vgl. BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 18, zit. nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

    Sie haben vielmehr auch das Recht, sich über die konkrete Einstufung von Arbeitnehmern in die Entgeltgruppen einer von ihnen geschaffenen Vergütungsordnung zu verständigen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27, NZA 2015, 1077; BAG v. 19.12.2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.11.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    ccc) Da die Eingruppierung bindend ist, bedurfte es auch nicht der Beteiligung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG (vgl. hierzu BAG v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 27 u. 28, NZA 2015, 1077; BAG v. 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

  • LAG Hessen, 03.11.2011 - 5 TaBV 70/11

    Einschränkung von Mitbestimmungsrechten in einer Betriebsvereinbarung -

    Anträge, mit denen ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats festgestellt werden soll, müssen diejenige Maßnahme des Arbeitgebers, für die das Beteiligungsrecht in Anspruch genommen wird, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung des Gerichts feststeht, für welche Maßnahmen ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint wird (vgl. z. B. BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 12, zit. nach juris).

    In derartigen Fällen können das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts im Beschlussverfahren losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (vgl. z. B. BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 13, m. w. N., zit. nach juris).

    Infolge dessen betrifft die Mitwirkung des Betriebsrats stets einzelne Arbeitnehmer (vgl. in diesem Zusammenhang BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09 - RdN. 17, zit. nach juris).

  • BAG, 16.03.2016 - 4 ABR 32/14

    Eingruppierung - Mitarbeiter in der Reklamationsbearbeitung

    Nach erfolgter Veränderung im Entgeltschema steht dem Betriebsrat ein Mitbeurteilungsrecht über die zutreffende Einreihung der Tätigkeiten zu (BAG 15. Juni 2011 - 4 ABR 115/09 - Rn. 17; vgl. auch 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - zu B II 1 a der Gründe; ausdr. für Ein- und Umgruppierungen nach dem TV ERA Baden-Württemberg 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 16, BAGE 136, 359) .
  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 745/12

    Kein Anspruch auf tarifliche Vergütung eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15

    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des

  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 30/10

    Zuständigkeit der Paritätischen Kommission bei Reklamationen

  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 36/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des

  • ArbG Essen, 04.10.2018 - 6 BV 40/18

    Verfahren zur Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

  • LAG München, 14.03.2012 - 5 TaBV 79/11

    Umgruppierung; Arbeitsaufgabe iSv. § 3 Nr. 8 ERA-ETV

  • LAG Köln, 07.06.2011 - 12 TaBV 96/10

    Mitbestimmung beim Einsatz von Busfahrern aus Fremdunternehmen bei der Abwicklung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 TaBV 27/17

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2023 - 6 TaBV 10/22

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Umgruppierung, Rückgruppierung, Nachteil

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

  • BAG, 22.11.2017 - 4 ABR 54/15

    Ersetzung der verweigerten Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 65/13

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.11.2016 - 23 BV 383/16

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung einer pädagogischen Fachkraft

  • LAG Hessen, 29.03.2018 - 5 TaBV 182/17

    § 99 BetrVG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 TaBV 322/17

    Zuständigkeit der paritätischen Entgeltkommission nach Ziff. 14 ERA-TV Berlin und

  • LAG Baden-Württemberg, 01.04.2011 - 3 Sa 19/10

    Verfahrensfehler - Paritätische Kommission - Arbeitsaufgabe - grobe Verkennung

  • LAG Hamm, 25.04.2012 - 2 Sa 1637/11
  • LAG Baden-Württemberg, 10.10.2012 - 2 TaBV 2/12

    Eingruppierungsverfahren des § 99 BetrVG - Bewertung der Arbeitsaufgabe - Vorrang

  • ArbG Dortmund, 22.09.2011 - 3 BV 36/11

    Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken,

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