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   BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96   

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https://dejure.org/1997,5309
BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96 (https://dejure.org/1997,5309)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1997 - 7 ABR 36/96 (https://dejure.org/1997,5309)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 (https://dejure.org/1997,5309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem reinen Ausbildungsbetrieb - Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von beruflichen Rehabilitanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 1, § 7, § 19
    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Die Rechtskraftwirkungen bestimmen sich nach den für Urteilsverfahren geltenden Grundsätzen (BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 41/95 - AP Nr. 32 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 2 der Gründe).

    Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts führt eine Änderung der Rechtsprechung nicht zu einer Durchbrechung der Rechtskraft (BAG Beschluß vom 20. März 1993 - 7 ABR 41/95 -, a.a.O.).

  • BAG, 12.09.1996 - 7 ABR 61/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in einem Ausbildungsbetrieb

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Diese Rechtsprechung hat der Senat zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen verteidigt und bekräftigt (BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 60; BAG Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 -, BB 1997, 104).

    Der Vortrag des Betriebsrats läßt nicht erkennen, daß eine auch anderen Zwecken dienende eigenständige organisatorische, zur Berufsausbildung geeignete Einheit vorhanden ist, in der die dort beschäftigten Auszubildenden ihre berufspraktische Einweisung schwerpunktmäßig erhalten und damit aus dem übrigen Ausbildungsbetrieb herausgelöst sind (BAG Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 -, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 46/95

    Wahlberechtigung der zur Berufsausbildung Beschäftigten

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Diese Rechtsprechung hat der Senat zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen verteidigt und bekräftigt (BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 60; BAG Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 -, BB 1997, 104).

    An ihr hält der Senat fest, zumal er sich mit den von der Rechtsbeschwerde geäußerten Bedenken bereits im Beschluß vom 20. März 1996 (- 7 ABR 46/95 -, a.a.O.) eingehend auseinandergesetzt hat und neue Gesichtspunkte nicht vorgetragen worden sind.

  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 34/95

    Wahlberechtigung von Auszubildenden in Berufsbildungswerken

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Diese Rechtsprechung hat der Senat zwischenzeitlich in mehreren Entscheidungen verteidigt und bekräftigt (BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - AP Nr. 9 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Beschluß vom 20. März 1996 - 7 ABR 34/95 - EzA § 5 BetrVG 1972 Nr. 60; BAG Beschluß vom 12. September 1996 - 7 ABR 61/95 -, BB 1997, 104).
  • LAG Hamburg, 30.01.1996 - 3 TaBV 1/95

    Beschwerdekammer; Wahlberechtigte Arbeitnehmer; Wählbare Arbeitnehmer;

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Januar 1996 - 3 TaBV 1/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Sie sind deswegen nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; BAG Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BAG, 12.02.1997 - 7 ABR 36/96
    Sie sind deswegen nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebes (BAG Beschluß vom 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 [BAG 21.07.1993 - 7 ABR 35/92] = AP Nr. 8 zu § 5 BetrVG 1972 Ausbildung; BAG Beschluß vom 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP Nr. 54 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

    Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

    Eine Eingliederung der Rehabilitanden in den Betrieb wurde deshalb verneint mit der Folge, daß diese betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern des Betriebs gehörten und deshalb bei Betriebsratswahlen nicht wahlberechtigt waren (21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 8, zu B III 2 d bb der Gründe; 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54, zu B II 4 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9, zu B II 1 und 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 44/06

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Auszubildenden - besondere

    Sie sind deswegen nicht in den Betrieb eingegliedert und gehören betriebsverfassungsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern dieses Betriebs (grundlegend BAG 21. Juli 1993 - 7 ABR 35/92 - BAGE 74, 1 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 56, zu III 2 d bb der Gründe; daran anschließend BAG 26. Januar 1994 - 7 ABR 13/92 - BAGE 75, 312 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 57, zu B II 4 der Gründe; bekräftigend BAG 12. Februar 1997 - 7 ABR 36/96 -, zu B 1 der Gründe; 20. März 1996 - 7 ABR 46/95 - BAGE 82, 302 = AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 9 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 59, zu B II der Gründe).
  • LAG Hessen, 15.03.2000 - 13 Sa 479/99

    Zahlung einer höheren Ausbildungsvergütung im Rahmen der Anwendung eines

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  • LAG Niedersachsen, 13.04.1999 - 7 TaBV 52/98

    Siehe dazu Beschluss des BAG vom 05.04.2000 - 7 ABR 20/99

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb weder die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten noch berufliche Rehabilitanten in reinen Ausbildungsbetrieben als wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetz angesehen ( BAG vom 20.03.1996, 7 ABR 34/95 , a.a.O; BAG vom 12.02.1997, 7 ABR 36/96 , n.v.).
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