Rechtsprechung
BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Betrieb und Betriebsteil
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebratsfähigkeit von Betriebsteilen; Anforderungen an die erforderliche Leitungsmacht betriebsverfassungsrechtlicher Organisationseinheiten
- Betriebs-Berater
Betriebsratsfähige Organisationseinheit bei einem Betriebsteil
- Betriebs-Berater
Konsultationapflicht einer Organisationseinheit führt nicht zum Verlust ihrer Leitungsmacht
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Betriebsverfassungsrecht: Feststellung der Betriebsratsfähigkeit einer betriebsverfassungsrechtlichen Organisationseinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebratsfähigkeit von Betriebsteilen; Anforderungen an die erforderliche Leitungsmacht betriebsverfassungsrechtlicher Organisationseinheiten
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Organisationseinheit als Betrieb oder Betriebsteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsratsfähige Organisationseinheit bei einem Betriebsteil
Verfahrensgang
- ArbG München, 17.11.2006 - 14 BV 164/06
- LAG München, 27.11.2007 - 8 TaBV 50/07
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Papierfundstellen
- NZA 2010, 906
- BB 2010, 1083
- BB 2010, 1351
- DB 2010, 1409
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05
Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12 mwN, BAGE 121, 7).Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7).
Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7).
Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 17, BAGE 121, 7; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1).
aa) Bei seiner Würdigung ist das Landesarbeitsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass in Abgrenzung zu einem Betriebsteil ein eigenständiger Betrieb iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dann vorliegt, wenn sich die in der organisatorischen Einheit ausgeübte Leitungsmacht auf alle wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten erstreckt (vgl. 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7).
- BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1; 14. Januar 2004 - 7 ABR 26/03 - zu B II 3 b der Gründe).Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (…BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 17, BAGE 121, 7; 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1).
- BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03
Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B I 2 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 1; 14. Januar 2004 - 7 ABR 26/03 - zu B II 3 b der Gründe). - LAG München, 27.11.2007 - 8 TaBV 50/07
Betriebsratswahlanfechtung
Auszug aus BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 27. November 2007 - 8 TaBV 50/07 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 21/15
Betriebsteil - räumlich weite Entfernung vom Hauptbetrieb
Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 16; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12, BAGE 121, 7) .Der Arbeitgeber hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 17) .
- BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
(a) Durch die ausdrückliche gesetzliche Regelung ist klargestellt, dass die Betriebsratsfähigkeit einer Organisationseinheit als Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO zu erachten ist, das gerichtlich gesondert festgestellt werden kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ; anders noch 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 68, 1: von § 18 Abs. 2 BetrVG ausnahmsweise ermöglichte Feststellung eines tatsächlichen Zustands) .Der Betriebsrat hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8) .
(1) Ein Betrieb iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. für die st. Rspr. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN, NZA-RR 2009, 255) .
Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7) .
Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 24 mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ) .
Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 25 mwN, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8 ) .
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …
aa) Der Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (st. Rspr., vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -) .Dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Revisionsverfahren nur dahin gehend zu überprüfen, ob der zutreffende Bewertungsmaßstab angewandt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar erscheint und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 27, NZA 2009, 328;… 19. Februar 2002 - 1 ABR 26/01 - aaO) .
Der Betrieb ist folglich die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (st. Rspr., vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - zu B I der Gründe) .
- BAG, 13.02.2013 - 7 ABR 36/11
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
aa) Ein Betrieb iSv. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (vgl. für die st. Rspr. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN, NZA-RR 2009, 255) . - BAG, 23.11.2016 - 7 ABR 3/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. zur st. Rspr.: BAG 13. Februar 2013 - 7 ABR 36/11 - Rn. 27; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22; 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 18 mwN; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7) .Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 23; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 15, BAGE 121, 7) .
Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 24 mwN) .
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich …
Deshalb prüft das Bundesarbeitsgericht bei Verkennung des Betriebsbegriffs auch nicht, ob sich der Wahlfehler auf die gewählten Betriebsratsmitglieder auswirken konnte, sondern belässt es bei der Feststellung, dass der Betriebsbegriff verkannt wurde (…vgl. BAG 13. März 2013 - 7 ABR 70/11 - aaO;… 21. September 2011 - 7 ABR 54/10 - Rn. 29 ff., BAGE 139, 197; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 30 f., AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19;… 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 31 f., NZA 2009, 328; 14. November 2001 - 7 ABR 40/00 - zu B der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 42; 14. Mai 1997 - 7 ABR 52/96 - zu B 2 der Gründe, juris) . - BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
Die Würdigung des Landesarbeitsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob es den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungsgrundsätze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrVG: BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - BAGE 121, 7 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 2) . - BAG, 24.04.2013 - 7 ABR 71/11
Betriebsvereinbarung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 BetrVG
Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt damit die für zahlreiche betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen bedeutsame Vorfrage, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat zu wählen ist und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18) . - BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss
Das Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem verbindlich festgelegt wird, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 21/15 - Rn. 13; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 16; 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12, BAGE 121, 7) .Ein Betriebsrat hat das erforderliche Interesse an einer Feststellung nach § 18 Abs. 2 BetrVG ua. dann, wenn streitig ist, ob für mehrere Betriebsstätten des Unternehmens ein gemeinsamer Betriebsrat zu wählen ist oder ob die einzelnen Betriebsstätten für sich genommen betriebsratsfähig sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 18; 7. Mai 2008 - 7 ABR 15/07 - Rn. 17) .
- BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21
Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter
Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG ausreichende relative Eigenständigkeit setzt indes keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 24) . - LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 TaBV 67/14
Anforderungen an die Abstimmung hinsichtlich der Teilnahme eines selbständigen …
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10
Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils - …
- LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im …
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 26 TaBV 1459/14
Vorbereitung der Betriebsratswahl - Vorliegen einer eigenständigen …
- BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 10/20
Wahlausschreiben - Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb
- BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 546/10
Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils - …
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 16/11
Betriebsbegriff - Feststellung von eigenständigen betriebsratsfähigen …
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 709/09
Betriebsübergang - Übernahme des Personals
- LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19
Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung - …
- LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten …
- LAG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 TaBV 27/14
Betriebsratsfähige Organisationseinheit - Außenstelle
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10
Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen …
- LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …
- BayObLG, 29.03.2021 - 101 ZBR 1/21
Statusverfahren über die Bildung eines Aufsichtsrats bei einer GmbH nach § 1 …
- LAG Hessen, 30.08.2012 - 9 TaBV 108/12
Erfolgreiche Wahlanfechtung mangels selbständigem Betriebsteil
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 9/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
- LAG Hessen, 01.09.2011 - 9 TaBV 8/11
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff
- LAG Hessen, 04.04.2022 - 16 TaBV 135/21
Voraussetzungen der Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats
- LAG Hessen, 30.08.2012 - 9 TaBV 241/11
Erfolgreiche Wahlanfechtung mangels selbständigem Betriebsteil
- BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10
Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes
- LAG Hamm, 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10
Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!
- LAG Köln, 21.11.2014 - 4 Sa 674/14
Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer
- KAGH, 27.04.2012 - M 1/12
Einrichtungsbegriff
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 6 TaBV 26/16
Einsetzung einer Einigungsstelle - Betriebsänderung
- LAG Köln, 14.02.2023 - 4 Sa 558/22
Kündigung aus innerbetrieblichen Gründen; Begrenzte gerichtliche Überprüfung der …
- LAG Köln, 20.09.2019 - 9 TaBV 14/19
Betriebsratswahl; Wahlanfechtung; Betriebsbegriff; Gemeinschaftsbetrieb mit …
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 13 Ca 4051/18
- ArbG Düsseldorf, 19.08.2016 - 4 BVGa 11/16
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl für eine in einem Landtag gebildete Fraktion …
- ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als …
- LAG Hamm, 30.08.2010 - 13 TaBV 8/10
Eilantrag des Wahlvorstandes auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 25 TaBV 2776/09
Zuordnung eines Kleinbetriebs zum Hauptbetrieb
- LAG Hamm, 21.02.2014 - 13 TaBV 84/13
Entscheidung über betriebsratsfähige Organisationseinheit
- ArbG Köln, 11.12.2019 - 19 BVGa 20/19
- KAGH, 13.12.2013 - M 9/13
Beendigung des Mandats der MAV durch Betriebsübergang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 21 BV 640/18
- LAG München, 12.01.2012 - 4 TaBV 7/11
Betriebsratswahlanfechtung
- SG Aachen, 14.12.2010 - S 11 (15) AL 233/09
Arbeitslosenversicherung