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   BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08   

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https://dejure.org/2010,1495
BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 (https://dejure.org/2010,1495)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 (https://dejure.org/2010,1495)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 (https://dejure.org/2010,1495)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 S 2 Nr 3 SchwbWO, § 83 Abs 3 BetrVG, § 97 Abs 3 S 1 SGB 9, § 6 Abs 2 S 2 BPersVG, § 97 Abs 7 SGB 9
    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung; Einreichung von eigenhändig unterschriebenen Wahlvorschlägen im Original; Prüfungspflicht des Wahlvorstands; Besondere Hinweise bei Dienststellen der Bundeswehr

  • bag-urteil.com

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste

  • Betriebs-Berater

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung; Einreichung von eigenhändig unterschriebenen Wahlvorschlägen im Original; Prüfungspflicht des Wahlvorstands; Besondere Hinweise bei Dienststellen der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlvorschläge für die Schwerbehindertenvertretung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahlvorschläge und Stützunterschriften

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Wahlvorschläge zur Schwerbehindertenvertretung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahlvorschläge zu Schwerbehindertenvertretung müssen im Original eingereicht werden - Per Telefax eingereichte Wahlvorschläge nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 114
  • NZA 2010, 1435
  • BB 2010, 1660
  • BB 2010, 307
  • DB 2010, 1596
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 9, BGHZ 144, 160; vgl. auch BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21 ff., EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - Rn. 11, NJW 2008, 2649).

    Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass Verfahrensvorschriften im Zivilprozess nicht Selbstzweck sind, sondern der Wahrung der materiellen Rechte der Prozessbeteiligten dienen und deshalb die einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern sollen (5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 10, aaO).

    (b) Die Erwägungen, welche es gebieten, bei bestimmenden Schriftsätzen in Zivilprozessen weitreichende Ausnahmen vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift - bis hin zur telefonischen Telegrammaufgabe (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 12 mwN, BGHZ 144, 160)  - zu machen, gelten für das in § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 4 SchwbVWO normierte Erfordernis der eigenhändigen Stützunterschriften nicht in gleicher Weise.

  • BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05

    Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Der Begriff der Dienststelle bestimmt sich dementsprechend gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 SGB IX nach dem Personalvertretungsrecht (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 ABR 40/05 - Rn. 21 mwN, EzA SGB IX § 97 Nr. 1).

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtung ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend dasselbe Wahlergebnis zustande gekommen wäre (BAG 24. Mai 2006 - 7 ABR 40/05 - Rn. 30 mwN, EzA SGB IX § 97 Nr. 1).

  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Ob der Wahlvorstand unverzüglich gehandelt hat, ist unter Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung zu beurteilen (vgl. zu § 7 WO-BetrVG BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 115, 34).

    Die Einheitlichkeit der Urkunde kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen ergeben, wie zB aus der Angabe des Kennworts auf den einzelnen Blättern der Vorschlagsliste (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 115, 34).

  • BVerwG, 08.10.2007 - 6 P 2.07

    Militärische Dienststellen und Einrichtungen; Wahlrecht der Soldaten zu

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Deren Wählbarkeit folgt aus § 94 Abs. 4 SGB IX. Nach § 49 Abs. 1 SBG wählen Soldaten eine Personalvertretung, sofern es sich um eine andere als die in § 2 Abs. 1 SBG genannten Dienststellen handelt (vgl. BVerwG 8. Oktober 2007 - 6 P 2/07 - zu II 3 a der Gründe, ZfPR 2008, 66).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Wie der Senat mit Beschluss vom 29. Juli 2009 (- 7 ABR 91/07 - Rn. 11 ff. mwN, EzA SGB IX § 94 Nr. 5) entschieden und im Einzelnen begründet hat, handelt es sich bei der Wahl der Vertrauensperson und deren Stellvertreter nach § 97 Abs. 1 Satz 1 iVm. Abs. 5 SGB IX um zwei voneinander unabhängige Wahlen, die getrennt angefochten werden können.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 2.04

    Soldatenbeteiligung; Vertrauenspersonen oder Personalvertretungen; Stäbe der

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Hierzu gehört das Sanitätsführungskommando der Bundeswehr, das als zweithöchste Befehlsebene dem Bundesministerium für Verteidigung unmittelbar unterstellt ist (vgl. BVerwG 23. September 2004 - 6 P 2.04 - zu II 4 b cc der Gründe, ZfPR 2004, 297) .
  • BVerfG, 16.10.1984 - 2 BvL 20/82

    Personalvertretungswahlen - Verfassungsmäßigkeit - Unterschriftenquorum

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Die für politische Wahlen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätze einer geheimen, unmittelbaren, freien, allgemeinen und gleichen Wahl, die in bestimmtem, vorliegend nicht näher klärungsbedürftigen Umfang über den Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG hinaus auch bei der Ausgestaltung der Wahlen von Vertretungsorganen gelten (vgl. etwa BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - zu B II der Gründe, BVerfGE 60, 162; 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 -, - 2 BvL 21/82 - zu B I der Gründe, BVerfGE 67, 369; vgl. auch BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B III 3 a aa und bb der Gründe, BAGE 114, 119), erfordern nicht zwingend eine unverzügliche, noch vor dem Ablauf der Einreichungsfrist stattfindende, umfassende Prüfung eingehender Wahlvorschläge durch einen Wahlvorstand.
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 8/08

    Berufungsbegründung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Für eine durch Computerfax übermittelte Berufungsbegründung hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass in Prozessen mit Vertretungszwang bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können (5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - Rn. 9, BGHZ 144, 160; vgl. auch BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21 ff., EzA ZPO 2002 § 130 Nr. 1; BGH 15. Juli 2008 - X ZB 8/08 - Rn. 11, NJW 2008, 2649).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 25/08

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Nach dem danach sinngemäß anwendbaren § 25 BPersVG sind somit mindestens drei zur Wahl der Bezirksvertrauensperson Wahlberechtigte anfechtungsbefugt (vgl. BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 25/08 - Rn. 9, EzA SGB IX § 94 Nr. 4) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
    Die für politische Wahlen maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätze einer geheimen, unmittelbaren, freien, allgemeinen und gleichen Wahl, die in bestimmtem, vorliegend nicht näher klärungsbedürftigen Umfang über den Anwendungsbereich von Art. 28 Abs. 1 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG hinaus auch bei der Ausgestaltung der Wahlen von Vertretungsorganen gelten (vgl. etwa BVerfG 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 - zu B II der Gründe, BVerfGE 60, 162; 16. Oktober 1984 - 2 BvL 20/82 -, - 2 BvL 21/82 - zu B I der Gründe, BVerfGE 67, 369; vgl. auch BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B III 3 a aa und bb der Gründe, BAGE 114, 119), erfordern nicht zwingend eine unverzügliche, noch vor dem Ablauf der Einreichungsfrist stattfindende, umfassende Prüfung eingehender Wahlvorschläge durch einen Wahlvorstand.
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2008 - 3 TaBV 1/08

    Unwirksamkeit der Wahl einer Bezirksschwerbehindertenvertretung

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Das "Unterzeichnet-Sein" jedes Wahlvorschlags nach § 14 Abs. 4 BetrVG legt eine formelle Anforderung fest (vgl. hierzu [zu den vergleichbaren Vorschriften nach § 22 Abs. 1 Satz 4, § 6 Abs. 2 Satz 1 SchwbVWO] BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 30 ff., BAGE 133, 114) .
  • BAG, 20.10.2021 - 7 ABR 36/20

    Betriebsratswahl - Zustimmung zur Aufnahme in Vorschlagsliste - Schriftform -

    Auch der Wahlvorstand hat keine Möglichkeit zu prüfen, ob dem Listenführer die Originalunterschrift vorliegt oder ob überhaupt ein unterschriebenes Original existiert (vgl. zum Erfordernis eigenhändiger Stützunterschriften nach § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 4 SchwbVWO BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 33 ff., BAGE 133, 114).

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 26; 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25) bzw. innerhalb der dreitägigen Nachfrist des § 8 Abs. 2 WO heilbare Mängel zu beseitigen.

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, BAGE 133, 114; 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO) .
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Dieser besteht, wie bereits den gesetzlichen Regelungen in § 19 Abs. 4 bis 9 BPersVG zu entnehmen ist, seinerseits aus zwei Teilen, nämlich der Bewerberliste sowie den Stützunterschriften aus dem Kreis der Beschäftigten; diese beiden Teile bilden eine Einheit, welcher durch Einreichung einer einheitlichen Urkunde beim Wahlvorstand Rechnung zu tragen ist (vgl. Beschluss vom 4. Oktober 1957 - BVerwG 7 P 5.57 - BVerwGE 5, 259 = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 1 S. 1 f.; BAG, Beschlüsse vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - BAGE 115, 34 und vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - BAGE 133, 114 Rn. 36; Berg, in: Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Seulen, Bundespersonalvertretungsgesetz, 8. Aufl. 2013, § 8 WO Rn. 15, § 9 WO Rn. 2; Ramm, ZfPR 2012, 9).

    Eines Rückgriffs auf § 126 BGB bedarf es nicht (vgl. zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung: BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 30; vgl. ferner Berg, a.a.O. § 8 WO Rn. 14; Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, §§ 8, 9 WO Rn. 11; Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 8 WO Rn. 6a; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Bd. V, H § 8 Rn. 11; Dörner, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Aufl. 2012, § 19 Rn. 64; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, Betriebsverfassungsgesetz, 26. Aufl. 2012, § 14 Rn. 52; Homburg, in: Däubler/Kittner/Klebe/Wedde, Betriebsverfassungsgesetz, 13. Aufl. 2012, § 14 Rn. 27; Nicolai, in: Hess/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose/Huke, Betriebsverfassungsgesetz, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 25).

    Um ein solches Fälschungsrisiko soweit wie möglich auszuschließen, muss daher der Wahlvorstand die Echtheit der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag anhand der Originalunterschriften prüfen können (vgl. BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 31 ff.; Fitting u.a., a.a.O. § 14 Rn. 52; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 - juris Rn. 33 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

    Das folgt insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss, Be-schluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 -, Rn. 33 - 35, juris; für Wahlvorschläge iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO: BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -, Rn. 30, juris).

    Das folgt insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 -, Rn. 33 - 35, juris; für Wahlvorschläge iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO: BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -, Rn. 30, juris).

    Warum das so ist, hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 20.01.2010 für die vergleichbare Situation des § 6 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 4 SchwbVWO im Detail erläutert (BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -, Rn. 33ff., juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.01.2012 - 3 TaBV 7/11

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - Widerruf der Zustimmung zur

    Dagegen ist grundsätzlich nicht Sache des Wahlvorstandes, das Regelungswerk der einschlägigen Wahlordnung durch von ihm für sinnvoll erachtete weitere Regelungen zu ergänzen (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/2008 = NZA 2010, 1435 Rn. 24).

    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, ist die Wahl unwirksam (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 = NZA 2006, 116 zu B II. 2. d) aa); BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08, aaO, Rn. 43).

  • BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21

    Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem

    Beteiligter Arbeitgeber iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Amtszeit einer Schwerbehindertenvertretung nach § 177 SGB IX im Anwendungsbereich des BPersVG der Leiter der Dienststelle, bei der die Schwerbehindertenvertretung gebildet ist (vgl. zur Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 14, BAGE 133, 114; vgl. zum Personalvertretungsrecht BVerwG 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - Rn. 11) .
  • OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer

    Dieser Zweck greift auch, wenn es sich bei der formgebundenen Erklärung nicht um eine Willenserklärung im engeren Sinn handelt, sondern um eine an bestimmte Formen gebundene Erklärung sonstiger Art, mit deren Zugang der Empfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird; denn gerade in diesem Fall hat der Empfänger ein hohes Interesse daran, sich von der Authentizität der ihm zugehenden Erklärung zu überzeugen, um sein weiteres Verhalten danach einrichten zu können (s. z.B. BAG, Beschluss vom 20.1. 2010, Az. 7 ABR 39/08 - bisher nur als Pressemitteilung Nr. 5/10 des Bundesarbeitsgerichts vorliegend -, wonach die Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen müssen und die Einreichung von Telekopien nicht ausreicht, weil der Wahlvorstand das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können muss).
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 13 TaBV 46/10

    Gleichheitswidrige Vorschrift zur Beteiligung von Arbeitnehmern eines

    Dies berechtigt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 2; 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - AP SGB IX § 97 Nr. 2) zur Anfechtung der Wahl, da nicht auszuschließen ist, dass das Wahlergebnis bei ordnungsgemäßer Prüfung und Beanstandung anders ausgefallen wäre (vgl. § 11 Abs. 1 a.E. DrittelbG).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.08.2015 - 3 TaBV 29/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Einreichung der Vorschlagslisten

    Die Pflicht zur unverzüglichen Prüfung der Wahlvorschlagslisten und zur unverzüglichen Unterrichtung des Listenvertreters über die Ungültigkeit der Liste dient dazu, es dem Einreicher einer Liste zu ermöglichen, innerhalb der Einreichungsfrist eine gültige Vorschlagsliste nachzureichen (BAG vom 20.01.2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 22, AP Nr. 2 zu § 97 SGB IX ; BAG vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 25, aaO).
  • LAG Nürnberg, 03.06.2019 - 1 TaBV 3/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Prüfungspflicht - Nachforschungspflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 TaBV 18/18

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfung von

  • LAG Köln, 24.11.2011 - 6 TaBV 67/11

    Wirksame Wahl der Schwerbehindertenvertretung bei offensichtlicher Falschangabe

  • ArbG Köln, 06.12.2018 - 12 BV 380/18
  • ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
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