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   BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04   

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https://dejure.org/2005,3056
BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04 (https://dejure.org/2005,3056)
BAG, Entscheidung vom 25.05.2005 - 7 ABR 42/04 (https://dejure.org/2005,3056)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 42/04 (https://dejure.org/2005,3056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Aufsichtsratswahl - Erstattung von Rechtsanwaltskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten als Kosten der Aufsichtsratswahl - Kostentragungspflicht hinsichtlich der Aufsichtsratswahl - Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Wahlvorschlags zur Wahl

  • Judicialis

    MitbestG § 20 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmungsrecht; Betriebsverfassungsrecht - Aufsichtsratswahl; Erstattung von Rechtsanwaltskosten eines Arbeitnehmers; Prüfung von Wahlvorschlägen durch den Wahlvorstand

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufsichtsratswahl: Verpflichtung, die Kosten zu tragen, umfasst auch Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens ? Keine Kostenerstattung bei offensichtlich aussichtsloser Rechtsverfolgung ? Eingeschränkte Pflicht zur Überprüfung von Wahlvorschlägen durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufsichtsratswahl und Erstattung von Rechtsanwaltskosten: Keine Kostentragung bei offensichtlich aussichtsloser Rechtsverfolgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 43
  • NZA 2005, 1250
  • BB 2005, 2360
  • DB 2005, 2144
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 8/99

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören zu den Kosten einer Betriebsratswahl alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. etwa 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - BAGE 95, 30 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 19, zu B II der Gründe mwN).

    Auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten können zu den Kosten der Wahl gehören (31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe; 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 21 = EzA BetrVG 2001 § 20 Nr. 1, zu II 1 a der Gründe).

    Die Kosten für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung eines im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Beschlussverfahrens hat der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 -AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 19 = EzA BPersVG § 24 Nr. 1, zu B 3 c aa der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO; 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - aaO).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02

    Kosten der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04
    Auch die Kosten für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten können zu den Kosten der Wahl gehören (31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO, zu B II 3 der Gründe; 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 21 = EzA BetrVG 2001 § 20 Nr. 1, zu II 1 a der Gründe).

    Die Kosten für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung eines im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Beschlussverfahrens hat der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 -AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 19 = EzA BPersVG § 24 Nr. 1, zu B 3 c aa der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO; 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - aaO).

  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04
    Die Kosten für die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Durchführung eines im Zusammenhang mit der Wahl stehenden Beschlussverfahrens hat der Arbeitgeber jedenfalls dann nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos erscheint oder die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht missachtet wird (7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 -AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 19 = EzA BPersVG § 24 Nr. 1, zu B 3 c aa der Gründe; 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO; 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - aaO).
  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04
    Dazu zählen auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens, das zu Klärung von nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten im Laufe des Wahlverfahrens durchgeführt wird (8. April 1992 - 7 ABR 56/91 - BAGE 70, 126 = AP BetrVG 1972 § 20 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 20 Nr. 15, zu B II 2 a der Gründe).
  • LAG Hessen, 01.07.2004 - 6 TaBV 9/04

    Aufsichtsratswahl; Wahlkosten; Anwaltsgebühren; Eilbeschlussverfahren;

    Auszug aus BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 42/04
    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 2004 - 9/6 TaBV 9/04 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 16.12.2008 - 7 TaBV 75/07

    Aufsichtsratswahl - Wählbarkeit - Altersteilzeit vor Amtsantritt - Anwaltskosten

    Hinsichtlich des Umfangs und der Grenzen der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bei einer Aufsichtsratswahl gelten die im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl zu § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entwickelten Grundsätze entsprechend (Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 25.05.2005 - Az: 7 ABR 42/04 = BAGE 115/43 ff und NZA 05/1250).
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2007 - 6 TaBV 66/05

    Erstattungsanspruch nach § 40 Abs 1 BetrVG

    Gleiches gilt, wenn die Hinzuziehung des Verfahrensbevollmächtigten rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse des Arbeitgebers an der Begrenzung der Kostentragungsverpflichtung missachtet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 42/04 - in AP Nr. 1 zu § 20 MitbestG).
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